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Transferkurzarbeitergeld und Transfermaßnahmen: Wie werden Transferleistungen besteuert?

Transferleistungen dienen dem Schutz vor Arbeitslosigkeit aufgrund von Betriebsänderungen.

Trennungen bedeuten in der Regel Schmerz und Tränen sind die Folge. Ob zwischen zwei Eheleuten, zwischen Freunden oder zwischen dem Arbeitgeber und seinem Angestellten - wenn sich Wege trennen, ist eine Rückkehr oftmals ausgeschlossen.

Um den Abschied zu erleichtern, bieten Chefs ihren Mitarbeitern nicht selten einen goldenen Handschalg an. Mit hohen Abfindungen soll ein Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes geschaffen werden. Ob das dann über den Jobverlust hinwegtäuscht, ist fraglich.

Manchmal kommt es vor, dass neben der Abfindung Angestellte nach der Kündigung in eine Transfergesellschaft überführt werden. Dann können Transferkurzarbeitergeld und Aufstockungsbeträge in Anspruch genommen werden. Doch was ist das und wie werden diese besteuert?

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Zu den Transferleistungen

Wenn es zu Personalengpässen kommt, weil es beispielsweise Betriebsänderungen gibt, wird nicht selten auf Transferleistungen zurückgegriffen, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Mit dem Geld sollen Fortbildungen und Vermittlungsaktivitäten finanziert werden. Primäres Ziel ist, dass Betroffene kein Arbeitslosengeld beziehen müssen, sondern nahtlos eine neue Anstellung finden.

Ob Transferleistungen angeboten werden, entscheiden die Betriebsparteien im Rahmen eines Interessensausgleichs bzw. Sozialplans. Arbeitgeber sollen sich aktiv für den Wiedereingliederungsprozess des Mitarbeiters einsetzen. Unternehmungen, die dieses Vorhaben unterstützen, sind Transfermaßnahmen und Transferkurzarbeitergeld.

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Was sind Transfermaßnahmen?

Soll ein Mitarbeiter wegen einer Betriebsänderung gekündigt werden, dann wird die Frist dazu genutzt, den Arbeitnehmer im Rahmen eines Transfers in eine Anschlussbeschäftigung zu bringen.

Zu den Transfermaßnahmen zählen

  • Outplacement-Beratung
  • Kurzqualifikationen
  • Bewerbungstrainings
  • Existenzgründungsberatungen
  • Existenzgründungsbegleitungen
  • Eignungsfeststellungen

Finanziell gefördert werden solche Maßnahmen mit maximal 2.500 Euro pro Fall. Dabei werden allerdings nur 50 Prozent der Kosten übernommen. Ein entsprechender Antrag muss vom Arbeitgeber oder von der Betriebsvertretung gestellt werden. Dieser muss an die Agentur für Arbeit geschickt werden.

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Was ist Transferkurzarbeitergeld?

Das Transferkurzarbeitergeld unterscheidet sich nur kaum von anderen Transfermaßnahmen. Ziel soll sein, einen noch beschäftigten Arbeitnehmer in ein neues Angestelltenverhältnis zu bringen, ohne dass dieser kurzfristig in die Arbeitslosigkeit rutscht. Dabei wird der Mitarbeiter in eine sogenannte Transfergesellschaft überführt.

Maximal 12 Monate lang kann die Leistung in Anspruch genommen werden. Die Lohnersatzleistung fällt wie beim Kurzarbeitergeld gleich hoch aus. Ausgezahlt wird das Geld entweder vom Betrieb oder von der Transfergesellschaft. Mitunter erstattet auch die Agentur für Arbeit den Betrag.

Übrigens: Während dieser Zeit können Betroffene, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, durch die Agentur für Arbeit gefördert werden. Das können auch Weiterbildungen sein, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führen und über das Ende der Transfergesellschaft hinausgehen.

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Besteuerung des Transferkurzarbeitergeldes

Einnahmen aus einer Aufstockung des Transferkurzarbeitergeldes sind nach der Fünftelregelung zu besteuern, da es sich bei dem Transferkurzarbeitergeld um eine Entschädigung für entgehende Einkünfte und damit um außerordentliche Einkünfte handelt.