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Steuerklassenwechsel bei Ehepartnern

Nach der Hochzeit ist vor der Hochzeit - sozusagen. Dann gibt es nämlich noch etwas mit dem Finanzamt zu klären.

Vor der Tür steht auch der Postbote, der einen Flyer in euren Briefkasten wirft, auf dem ganz groß das Datum “31. Juli” geschrieben steht. Stimmt, da war ja was. Auch Verliebte kommen meistens nicht drum herum, eine Steuererklärung abzugeben. Gut, dass Eheleute dabei ordentlich sparen können.

Nach der Hochzeit wird Ehepartnern automatisch die Steuerklasse 4 zugewiesen. Unter bestimmten Umständen ist es allerdings sinnvoller, eine Kombination der Steuerklassen aus 3 und 5 zu wählen.

Wer profitiert vom Steuerklassenwechsel?

Die Arbeitsverhältnisse können im Laufe eines Lebens sehr verschieden sein. Manchmal ist man 10 Jahre am Stück als Selbstständiger tätig und ehe man sich versieht, findet man sich in einem Angestelltenverhältnis wieder.

Je nach Beschäftigungsart kann auch die Wahl der Steuerklasse unterschiedlich ausfallen. Erzielt einer der Ehepartner Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, dann wird dementsprechend in der Lohnsteuerklasse 3 weniger Lohnsteuer an den Staat abgeführt.

Kniffliger wird es, wenn beide Partner Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen. Welche der Steuerklassen-Kombinationen besser für einen geeignet ist, muss dann individuell geklärt werden.

Bis zu 1 Mal im Jahr kann ein Steuerklassenwechel beantragt werden. Aber keine Sorge, egal welche Steuerklasse die Ehegatten beanspruchen, nachgezahlt wird nur in den seltensten Fällen.

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Bis wann kann ich die Steuerklasse wechseln?

Wie bereits erwähnt, kannst du deine Steuerklasse nur 1 Mal im Jahr wechseln. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. November bei deinem Finanzamt eingegangen sein.

Anschließend kann die Steuerklasse nur in den folgenden Fällen wieder gewechselt werden:

  • Ehepartner nimmt Job auf (nachdem dieser arbeitslos war)
  • Todesfall des Ehepartners
  • Scheidung
  • Ehepartner bezieht keinen Arbeitslohn als Arbeitnehmer mehr

Mit dem “ Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten” sind die Formalitäten schnell erledigt. Einfach ausfüllen, ans zuständige Finanzamt senden und schon habt ihr wieder Zeit für traute Zweisamkeit.