Manche Bürger müssen keine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Wieder andere sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Wir erläutern die wichtigsten Themen rund um die Abgabe der Steuererklärung.
Die Steueridentifikationsnummer, abgekürzt Steuer-ID, hilft den Finanzämtern, Steuerzahler zu identifizieren und zu verwalten. Die Zahlenfolge wird dauerhaft und bundesweit einer Person zugeordnet.
Hingegen teilt das lokal zuständige Finanzamt den Steuerpflichtigen eine separate Steuernummer zu. Es ist auch möglich, bei demselben Finanzamt für verschiedene Einkunftsarten mehrere Steuernummern zu haben.
Die große Mehrzahl der Arbeitnehmer ist nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das ist zusammenfassend dann der Fall, wenn Arbeitnehmer keinerlei andere Einkommensquellen als das Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit haben. Dennoch empfiehlt es sich insbesondere für die meisten dieser Steuerpflichtigen, eine Steuererklärung abzugeben, da sie in der Regel im Durchschnitt 1.027 Euro an Steuererstattung erhalten.
Aber wer ist eigentlich zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet? Es gibt einfache Regeln, wann der Steuerbürger eine Steuererklärung abgeben muss. Nachfolgend findest Du eine Aufzählung von Punkten, die Dich zur Abgabe verpflichten:
Zudem gibt es immer Sonderfälle, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichten, aber nicht einfach selbst festzustellen sind. Meist wird man in diesen Fällen aber direkt vom Finanzamt kontaktiert und bekommt mitgeteilt, dass man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist.
Wer eine Steuererklärung abgeben muss, hat dafür seit dem Jahr 2018 bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit für das vergangene Steuerjahr Zeit. Bürger, die die Steuererklärung freiwillig abgeben, können dies bis zu vier Jahre rückwirkend erledigen.
Seit 2018 müssen dem Finanzamt keine Nachweise über Kosten mehr übermittelt werden. Es besteht dafür aber eine Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, dass der einzelne Steuerzahler die Belege und Kostennachweise selbst aufbewahren muss und diese auf Verlangen des Finanzamtes vorlegen muss.