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Nachweispflicht in Steuererklärung: Welche Belege muss ich beifügen?

In Zukunft gibt es viele Neuerungen. Kommen wir bald ohne Papierchaos aus?

Welche Belege sind relevant?

Seit 2017 gibt es eine Gesetzesänderung, die fast schon einer Revolution im Steuerrecht gleichkommt. Bereits im Juli 2016 wurde verkündet, dass ab dem 01.01.2017 keine Belege mehr zusammen mit der Einkommensteuererklärung eingereicht werden müssen. Fortan gilt dann nur noch die Belegvorhaltepflicht. Diese sagt aus, dass Belege nur noch nach ausdrücklicher Aufforderung verschickt werden müssen. Ziel ist es, dass der Arbeitsaufwand der Beamten möglichst gering gehalten wird.

Doch Vorsicht: Trotzdem sollten sämtliche Nachweise aufbewahrt werden, bis der Steuerbescheid rechtskräftig und somit ein Einspruch nicht mehr möglich ist.

Diese Regelung gilt aber eben erst ab 2017. Das bedeutet, dass für 2016 noch einige Nachweise notwendig sind.

Belegpflicht bis 2016

Noch gibt es Ausgaben in der Steuererklärung, die mit entsprechenden Nachweisen im Original belegt und beigefügt werden müssen.

Kapitalertragsteuer und Zinsabschläge

Diesbezügliche Steuerbescheinigungen (z. B. Aktienfonds) müssen nachgewiesen werden. Banken verschicken entsprechende Bescheinigungen meistens automatisch.

Außergewöhnliche Belastungen

Tritt ein Ereignis ein, das jemanden zu hohen Ausgaben zwingt, dann gilt derjenige laut Gesetzgeber als „belastet". Solche Aufwendungen dürfen dabei nur für sich selbst oder für einen Angehörigen aufgekommen sein. Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen beispielsweise Krankheitskosten, Unterhaltskosten und vieles mehr. Weitere Informationen zu diesem Thema findest du in unserer Rubrik „ Außergewöhnliche Belastungen".

Unterhalt

Verwandte sind unterhaltspflichtig. Das heißt, dass deine Mutter für dich finanziell aufkommt, du für sie, deine Oma für dich und so weiter. In solchen Fällen müssen diese Zahlungen in der Steuererklärung angegeben und dementsprechend nachgewiesen werden.

Altersvorsorge

Beiträge zu Riester-Renten oder Rürup-Renten müssen ebenfalls belegt werden. In der Regel schicken die Versicherungen dir die nötigen Unterlagen automatisch zu.

Sozialleistungen

Was viele nicht wissen, ist, dass Sozialleistungen nachgewiesen werden müssen. Die Bescheinigungen erhältst du von der jeweiligen Behörde, von der du Leistungen bezogen hast. Hartz IV als reine Sozialleistungen muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Spenden

Bei Spenden handelt es sich um freiwillig geleistete Vorgänge. Besonders wichtig ist, dass dabei keine Gegenleistung erwartet wird. Um auch als Spender einen zusätzlichen Nutzen zu haben, dürfen Zuwendungen nur (in Form von Geld, ehrenamtliche Tätigkeit usw.) an steuerbegünstigte Organisationen gezahlt werden. Nur Spenden an steuerbegünstigte Organisationen mit Sitz in Deutschland werden in der Steuererklärung berücksichtigt. Wichtig ist, dass der Spenden-Empfänger auch Quittungen ausstellt, die das Finanzamt anerkennt.

Behinderung

Wer seinen Behinderten-Pauschbetrag nicht in Anspruch nimmt und weitaus höhere Ausgaben ansetzt, muss diese belegen können. Versorgungsämter stellen übrigens Schwerbehindertenausweise und Feststellungsbescheide aus, die dann ans Finanzamt weitergeleitet werden können.

Bescheinigung Studium

Wird zum Beispiel ein Verlustvortrag eingereicht, muss zudem die Immatrikulationsbescheinging beigefügt werden. Das Formblatt bestätigt, dass man an der Hochschule zum Studium eingeschrieben ist.

Vermögenswirksame Leistungen

Bescheinigungen über vermögenswirksame Leistungen stellen Anlageinstitute, Banken oder Bausparkassen jährlich aus.

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