Alle wichtigen Infos zur Lohnsteuerbescheinigung!
Lohnsteuerbescheinigungen werden in der Regel zum Jahresende erstellt und enthalten alle Informationen zu Deinem Lohn, Deinen Steuerabzügen und Sozialabgaben. Spätestens Ende Februar des Folgejahres bekommst Du sie von Deinem Arbeitgeber. Welche Informationen sie noch enthält und wozu Du sie brauchst, erfährst Du in diesem Artikel.
Was ist eine Lohnsteuerbescheinigung?
Als Arbeitnehmer oder Beamter bekommst Du eine monatliche Abrechnung über Dein Gehalt oder Deine Bezüge. Sie enthält Angaben über den steuerpflichtigen Arbeitslohn, den Lohnsteuerabzug und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Arbeitnehmern werden noch Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen. Diese Daten werden jährlich für das gesamte Kalenderjahr in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zusammengefasst.
Wann bekomme ich die Lohnsteuerbescheinigung?
Nach Ablauf des Kalenderjahres (spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar des folgenden Jahres) muss Dein Arbeitgeber nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz Deine elektronische Lohnsteuerbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde übermitteln. Zeitgleich muss er Dir einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zur Verfügung stellen.
Hinweis: Endet Dein Beschäftigungsverhältnis innerhalb des Jahres, erhältst Du Deine Lohnsteuerbescheinigung meist entsprechend früher. Wenn Du im Laufe des Jahres bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt warst, bekommst Du eine Lohnsteuerbescheinigung für jedes Arbeitsverhältnis.
Wozu brauche ich eine Lohnsteuerbescheinigung?
Deine Lohnsteuerbescheinigung ist ein wichtiges Steuerdokument und die Bescheinigung darüber, wie viel Lohnsteuer Du im vergangenen Kalenderjahr tatsächlich gezahlt hast. Sie ist die Grundlage für Deine Einkommensteuererklärung. Dem Finanzamt liegen die Daten Deiner Lohnsteuerbescheinigung durch die Übermittlung Deines Arbeitgebers bereits als sogenannte eDaten vor. Seit 2019 musst Du sie deshalb nicht mehr in das Steuerformular Anlage N eintragen - es sei denn, Du weißt, dass die Daten nicht übermittelt wurden oder nicht korrekt sind.
Was tun bei fehlerhaften Angaben?
Dein Arbeitgeber haftet für den korrekten Lohnsteuerabzug und für die korrekte Bescheinigung und Übermittlung Deiner Lohndaten an die Finanzverwaltung. Falls er Fehler beim Lohnsteuerabzug gemacht hat, darf er das nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr ändern. Die Korrektur (also eine Steuernachzahlung oder eine Steuererstattung) findet dann immer im Rahmen Deiner Steuererklärung statt. Falls es nur um einen fehlerhaften Datensatz geht und der Lohnsteuerabzug aber korrekt war, ist er seit 2017 gesetzlich zur Korrektur verpflichtet.
Finde ich meine Steuernummer auf der Lohnsteuerbescheinigung?
Nein. Deine Steuernummer findest Du aber auf Deinem letzten Steuerbescheid. Falls Du noch keine Steuernummer hast, erhältst Du sie mit Deinem ersten Steuerbescheid.
In der linken Spalte der Lohnsteuerbescheinigung findest Du aber Deine steuerliche Identifikationsnummer. Dein Arbeitgeber muss nämlich Deine Steuer-ID zur elektronischen Übermittlung Deiner Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt verwenden. Sie wird seit dem Jahr 2008 vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Jeder Bürger bekommt eine. Auch Neugeborene erhalten kurz nach der Geburt postalisch ihre Identifikationsnummer. Sie ist ein Leben lang gültig und dient der vereinfachten Kommunikation in allen Steuerangelegenheiten.
Hier findest Du ausführliche Infos zu Steuernummer und Steuer-ID.
So sieht die Lohnsteuerbescheinigung 2022 aus
Dies ist das Muster für Deine Lohnsteuerbescheinigung 2022. Welche Angaben die Lohnsteuerbescheinigung enthalten muss, ist in § 41b EStG geregelt.
In der linken Spalte Deiner Bescheinigung findest Du neben der Anschrift und Steuernummer Deines Arbeitgebers Deine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, kurz: ELStAM. Sie bestimmen die Höhe Deines Lohnsteuerabzugs und sind beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert. Die ELStAM ersetzen seit 2013 die Lohnsteuerkarte aus Papier und werden deshalb auch als „elektronische Lohnsteuerkarte“ bezeichnet:
- Name, Anschrift und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
- Deine steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID)
- eTIN (elektronische Transfer-Identifikationsnummer)
- Personalnummer
- Steuerklasse
- Zahl der Kinderfreibeträge
- Kirchensteuermerkmale
- Steuerfreier Jahresbetrag (falls Du beim Lohnsteuerabzug Freibeträge beantragt hast)
- Jahreshinzurechnungsbetrag (z.B. bei mehreren gering entlohnten Arbeitsverhältnissen nebeneinander)
In der rechten Spalte findest Du unter anderem Angaben über:
- Beschäftigungsdauer
- Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn (z.B. bei Elternzeit oder unbezahltem Urlaub an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Arbeitstagen)
- steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn (einschließlich steuerpflichtiger Sachbezüge)
- einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und an berufsständische Versorgungseinrichtungen
- Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung
- Beiträge zur sozialen oder Pflicht-Pflegeversicherung
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
- (Saison-)Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, steuerfreie Aufstockungsbeträge und Zuschläge zur Altersteilzeit sowie steuerfreie Zuschüsse Deines Arbeitgebers zum (Saison-)Kurzarbeitergeld
- Versorgungsbezüge (z.B. Ruhegehalt oder Witwen-/Witwergeld)
- steuerfreie Arbeitgeberleistungen (z.B. steuerfreie Zuschüsse zu den Fahrtkosten oder zu Umzugskosten bei doppelter Haushaltsführung)
- eine Abfindung oder Vergütung für mehrjährige Tätigkeit – sowohl, wenn sie auf einen Schlag versteuert wird als auch bei Anwendung der Fünftelmethode
Steuertipp: Ob die Fünftelregelung für Dich von Vorteil ist, wird automatisch in einer Günstigerprüfung vom Finanzamt geprüft.
Was bedeuten die Großbuchstaben unter Ziffer 2?
- Großbuchstabe F: steuerfreie Sammelbeförderungen zur ersten Tätigkeitsstätte
- Großbuchstabe S: der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug berechnet (z.B. Weihnachtsgeld) und dabei den Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen im selben Kalenderjahr nicht mit einbezogen
- Großbuchstabe M: wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung oder während einer Auswärtstätigkeit Mahlzeiten zur Verfügung gestellt bekommen hat, sind diese als Sachbezug zu bewertende Mahlzeiten
- Großbuchstabe FR: für Grenzpendler, die in Frankreich leben und in Deutschland arbeiten, z.B. FR2 bei Arbeitgebern mit Sitz in Rheinland-Pfalz
An einigen Angaben in Deiner Bescheinigung kannst Du ablesen, dass Du verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben. Wenn z.B. der Großbuchstabe S eingetragen wurde, Du eine Abfindung nach der Fünftelregelung erhalten hast oder Du und Dein Ehepartner die Steuerklassen 3 und 5 gewählt habt.
Auch Eintragungen bei Ziffer 15 der Lohnsteuerbescheinigung verpflichten zur Abgabe: Hier werden Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld, ALG1, Mutterschaftsgeld und Elterngeld eingetragen. Diese Leistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt.
Hier findest Du ausführliche Infos zum Thema Abgabepflicht.
Warum sollte ich die Lohnsteuerbescheinigung aufbewahren?
Wir empfehlen Dir, Deine Lohnsteuerbescheinigungen bis zum Renteneintritt aufzubewahren. Es kann nämlich sein, dass die Berechnung Deiner Rente Fehler enthält. Dann sind die Lohnsteuerbescheinigungen Dein Nachweis für Höhe und Zeiten Deiner Einzahlungen – vor allem für den Fall, dass Du nicht mehr alle Meldungen zur Sozialversicherung Deiner gesamten Berufslaufbahn besitzt. Am besten heftest Du sie zusammen mit dem Steuerbescheid des jeweiligen Kalenderjahres ab.
Lohnsteuerbescheinigung verloren?
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigungen ihrer Mitarbeiter mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren. Falls Du eine Lohnsteuerbescheinigung verlierst oder verlegst, kannst Du den Ausdruck also von Deinem Arbeitgeber erneut anfordern. Alternativ bekommst Du sie beim zuständigen Finanzamt.