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Alle wichtigen Infos zur Lohnsteuerbescheinigung!

Eine Lohnsteuerbescheinigung ist ein wichtiges Steuerdokument. Sie wird in der Regel zum Jahresende erstellt und enthält alle Informationen zu Lohn, Steuerabzügen und Sozialabgaben des abgelaufenen Jahres. Spätestens Ende Februar des Folgejahres bekommst Du sie von Deinem Arbeitgeber. Welche Informationen sie noch enthält und wozu Du sie brauchst, erfährst Du in diesem Artikel.


AUF EINEN BLICK

  • Angestellte und Beamt:innen erhalten einmal im Jahr eine Lohnsteuerbescheinigung.
  • Sie enthält steuerlich wichtige Angaben zum Jahreslohn und zu Deiner gezahlten Lohnsteuer.
  • Arbeitgeber:innen übermitteln die Lohnsteuerbescheinigung ans zuständige Finanzamt.
  • Du bekommst Deine Lohnsteuerbescheinigung als Ausdruck oder digital zur Verfügung gestellt.
  • Spätestens Ende Februar erhältst Du die Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr.

Was ist eine Lohnsteuerbescheinigung?

Arbeitnehmer:innen und Beamt:innen bekommen eine monatliche Abrechnung über ihr Gehalt oder ihre Bezüge. Die Abrechnung enthält Angaben über den steuerpflichtigen Arbeitslohn, den Lohnsteuerabzug und gegebenenfalls Angaben zu Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Arbeitnehmenden werden noch Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen. Diese Daten werden jährlich für das gesamte Kalenderjahr in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zusammengefasst.

Wann bekommt man die Lohnsteuerbescheinigung?

Nach Ablauf des Kalenderjahres (spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar des folgenden Jahres) muss Dein Arbeitgeber nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz Deine elektronische Lohnsteuerbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde übermitteln. Zeitgleich muss er Dir einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zur Verfügung stellen.

Endet Dein Beschäftigungsverhältnis innerhalb des Jahres, erhältst Du Deine Lohnsteuerbescheinigung meist entsprechend früher. Wenn Du im Laufe des Jahres bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt warst, bekommst Du eine Lohnsteuerbescheinigung für jedes Arbeitsverhältnis.

Hinweis: Falls Du jemanden im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung in Deinem Privathaushalt beschäftigst, kannst Du dem Finanzamt statt der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eine Papier-Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster übermitteln.

Wozu brauche ich eine Lohnsteuerbescheinigung?

Deine Lohnsteuerbescheinigung ist ein wichtiges Steuerdokument und die Bescheinigung darüber, wie viel Lohnsteuer einbehalten wurde im vergangenen Kalenderjahr. Sie ist also ein Beweismittel für den tatsächlichen Lohnsteuerabzug, nicht für den Lohnsteuerabzug, wie er hätte stattfinden müssen.

Die Lohnsteuerbescheinigung bildet die Grundlage für Deine Einkommensteuererklärung. Dem Finanzamt liegen die Daten Deiner Lohnsteuerbescheinigung durch die Übermittlung Deines Arbeitgebers bereits als sogenannte eDaten vor. Seit 2019 musst Du sie deshalb nicht mehr in das Steuerformular Anlage N eintragen - es sei denn, Du weißt, dass die Daten nicht übermittelt wurden oder nicht korrekt sind.

Du kannst die Lohnsteuerbescheinigung auch als Verdienstnachweis beim Antrag auf Elterngeld oder für den BAFöG-Antrag Deines Kindes verwenden.

Finde ich meine Steuernummer auf der Lohnsteuerbescheinigung?

Nein. Deine Steuernummer findest Du aber auf Deinem letzten Steuerbescheid. Falls Du noch keine Steuernummer hast, erhältst Du sie mit Deinem ersten Steuerbescheid.

In der linken Spalte der Lohnsteuerbescheinigung findest Du aber Deine steuerliche Identifikationsnummer. Dein Arbeitgeber muss nämlich Deine Steuer-ID zur elektronischen Übermittlung Deiner Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt verwenden. Sie wird seit dem Jahr 2008 vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Jeder Bürger bekommt eine. Auch Neugeborene erhalten kurz nach der Geburt postalisch ihre Identifikationsnummer. Sie ist ein Leben lang gültig und dient der vereinfachten Kommunikation in allen Steuerangelegenheiten.

Hier findest Du ausführliche Infos zu Steuernummer und Steuer-ID.

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So sieht die Lohnsteuerbescheinigung 2023 aus:

Muster der Lohnsteuerbescheinigung für 2023

Hier kannst Du das Muster für die Lohnsteuerbescheinigung 2023 als PDF herunterladen.

In der linken Spalte Deiner Bescheinigung findest Du:

Neben der Anschrift und Steuernummer Deines Arbeitgebers siehst Du links Deine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, kurz: ELStAM. Sie bestimmen die Höhe Deines Lohnsteuerabzugs und sind beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert. Die ELStAM ersetzen seit 2013 die Lohnsteuerkarte aus Papier und werden deshalb auch als „elektronische Lohnsteuerkarte“ bezeichnet:

  • Name, Anschrift und Geburtsdatum des Arbeitnehmenden
  • Deine steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID)
  • eTIN (elektronische Transfer-Identifikationsnummer, nur bis einschließlich 2022)
  • Personalnummer
  • Steuerklasse
  • Zahl der Kinderfreibeträge
  • Kirchensteuermerkmale
  • Steuerfreier Jahresbetrag (falls Du beim Lohnsteuerabzug Freibeträge beantragt hast)
  • Jahreshinzurechnungsbetrag (z.B. bei mehreren gering entlohnten Arbeitsverhältnissen nebeneinander)

In der rechten Spalte findest Du unter anderem Angaben über:

  • Beschäftigungsdauer
  • Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn (z.B. bei Elternzeit oder unbezahltem Urlaub an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Arbeitstagen)
  • steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn (einschließlich steuerpflichtiger Sachbezüge)
  • einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und an berufsständische Versorgungseinrichtungen
  • Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung
  • Beiträge zur sozialen oder Pflicht-Pflegeversicherung
  • Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
  • Entgeltersatzleistungen wie (Saison-)Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, steuerfreie Aufstockungsbeträge und Zuschläge zur Altersteilzeit sowie steuerfreie Zuschüsse Deines Arbeitgebers zum (Saison-)Kurzarbeitergeld
  • Versorgungsbezüge (z.B. Ruhegehalt oder Witwen-/Witwergeld)
  • steuerfreie Arbeitgeberleistungen (z.B. steuerfreie Zuschüsse zu den Fahrtkosten oder zu Umzugskosten bei doppelter Haushaltsführung)
  • eine Abfindung oder Vergütung für mehrjährige Tätigkeit – sowohl, wenn sie auf einen Schlag versteuert wird als auch bei Anwendung der Fünftelmethode

Steuertipp: Ob die Fünftelregelung für Dich von Vorteil ist, wird automatisch in einer Günstigerprüfung vom Finanzamt geprüft.

Was bedeuten die Großbuchstaben unter Ziffer 2?

  • Großbuchstabe F: steuerfreie Sammelbeförderungen zur ersten Tätigkeitsstätte
  • Großbuchstabe S: der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug berechnet (z.B. Weihnachtsgeld) und dabei den Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen im selben Kalenderjahr nicht mit einbezogen
  • Großbuchstabe M: wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung oder während einer Auswärtstätigkeit Mahlzeiten zur Verfügung gestellt bekommen hat, sind diese als Sachbezug zu bewertende Mahlzeiten
  • Großbuchstabe FR: für Grenzpendler, die in Frankreich leben und in Deutschland arbeiten, z.B. FR2 bei Arbeitgebern mit Sitz in Rheinland-Pfalz

An einigen Angaben in Deiner Bescheinigung kannst Du ablesen, dass Du verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben. Wenn z.B. der Großbuchstabe S eingetragen wurde, Du eine Abfindung nach der Fünftelregelung erhalten hast oder Du und Dein Ehepartner die Steuerklassen 3 und 5 oder Steuerklasse 4 mit Faktor gewählt habt.

Auch Eintragungen bei Ziffer 15 der Lohnsteuerbescheinigung verpflichten zur Abgabe: Hier werden Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld, ALG1, Mutterschaftsgeld und Elterngeld eingetragen. Diese Leistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt.

Hier findest Du ausführliche Infos zum Thema Abgabepflicht.

Was tun bei fehlerhaften Daten in der Lohnsteuerbescheinigung?

Wenn Deine Lohnsteuerbescheinigung fehlerhafte Angaben enthält, muss zunächst unterschieden werden:

Fehlerhafter Datensatz bei korrektem Lohnsteuerabzug

War der Lohnsteuerabzug korrekt und es hat sich nur ein Zahlendreher in die Lohnsteuerbescheinigung eingeschlichen? Dann ist Dein Arbeitgeber nach § 93c Absatz 3 Abgabenordnung zur Korrektur verpflichtet. Er muss Dir und dem Finanzamt eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung übermitteln und sie mit dem Kennzeichen “Korrektur” versehen.

Der Lohnsteuerabzug war falsch

Dein Arbeitgeber haftet für den korrekten Lohnsteuerabzug und für die korrekte Bescheinigung und Übermittlung Deiner Lohndaten an die Finanzverwaltung. Falls er Fehler beim Lohnsteuerabzug gemacht hat, darf er den Lohnsteuerabzug nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung grundsätzlich nicht mehr rückwirkend korrigieren.

Dein Arbeitgeber hat zuwenig Lohnsteuer einbehalten

Wenn Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten haben, müssen sie das dem Betriebsstättenfinanzamt melden (§ 41c Absatz 4 EStG). Das nennt sich “haftungsbefreiende Anzeige” und entbindet sie davon, selbst für die entgangene Lohnsteuer aufzukommen. Das Finanzamt holt sich dann die fehlende Lohnsteuer vom Arbeitnehmenden zurück - entweder im Rahmen der Steuererklärung oder (wenn Du keine Steuererklärung abgibst) durch einen Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid.

Dein Arbeitgeber hat zu viel Lohnsteuer einbehalten

Falls Dein Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer einbehalten hat, kannst Du Dir das Geld nur durch eine Steuererklärung zurückholen!

Wenn der Lohnsteuerabzug falsch war, hast Du keinen Anspruch darauf, dass die Lohnsteuerbescheinigung korrigiert wird. Denn sie ist der Beweis für den tatsächlichen Lohnsteuerabzug, nicht für den korrekten Lohnsteuerabzug. Das ist aber kein Problem, denn die Lohnsteuerbescheinigung ist nicht rechtlich bindend. Erst der Steuerbescheid ist rechtlich bindend.

Fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung = fehlerhafter Steuerbescheid?

Nach § 175b Abgabenordnung ist ein Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern, wenn die vom Arbeitgeber übermittelten Daten vom Finanzamt nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden. Gelten die übermittelten Daten als Angaben des Steuerpflichtigen, wird der Steuerbescheid geändert oder aufgehoben, wenn die Daten zu Deinen Ungunsten falsch sind. Zur Erklärung: Die vom Arbeitgeber übermittelten falschen Daten gelten auch als Deine Angaben, wenn sie in der Steuererklärung als eDaten gekennzeichnet sind und Du keine Änderungen vornimmst.

Hinweis

Bei Fehlern in der Lohnsteuerbescheinigung bzw. beim Lohnsteuerabzug können Steuerbescheide noch geändert oder aufgehoben werden. Wir empfehlen Dir dennoch, Deine Lohnsteuerbescheinigung bzw. Deine eDaten in der Steuererklärung immer zu überprüfen!

Wie lange muss ich die Lohnsteuerbescheinigung aufheben?

Wir empfehlen Dir, Deine Lohnsteuerbescheinigungen bis zum Renteneintritt aufzubewahren. Es kann nämlich sein, dass die Berechnung Deiner Rente Fehler enthält. Dann sind die Lohnsteuerbescheinigungen der Nachweis für Höhe und Zeiten Deiner Einzahlungen – vor allem für den Fall, dass Du nicht mehr alle Meldungen zur Sozialversicherung Deiner gesamten Berufslaufbahn besitzt. Am besten heftest Du sie zusammen mit dem Steuerbescheid des jeweiligen Kalenderjahres ab.

Lohnsteuerbescheinigung verloren?

Arbeitgeber:innen sind gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigungen ihrer Mitarbeitenden mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren. Falls Du eine Lohnsteuerbescheinigung verlierst oder verlegst, kannst Du den Ausdruck also in der Personalabteilung Deines Arbeitgebers erneut anfordern. Das gilt auch im Falle ehemaliger Arbeitgeber. Alternativ bekommst Du sie beim zuständigen Finanzamt.

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