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7 Pauschalen und Freibeträge, die jeder kennen sollte!

Zur Vereinfachung der Steuererklärung gibt es im Steuerrecht Pauschalen und Steuerfreibeträge. Sie mindern Dein zu versteuerndes Einkommen - so kannst Du ganz einfach Steuern sparen! Für einige Pausch- und Freibeträge brauchst Du keine Nachweise. Und manche kannst Du sogar dann in voller Höhe geltend machen, wenn Deine tatsächlichen Ausgaben darunter liegen!

1) Werbungskostenpauschale nutzen

Für Deine beruflichen Kosten gewährt das Finanzamt eine jährliche Werbungskostenpauschale, auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt. Bis einschließlich 2021 beträgt die Pauschale 1.000 Euro und steigt ab 2022 auf 1.200 Euro. Dafür brauchst Du keine Nachweise. Sie wird automatisch von Deinen Einkünften abgezogen - auch, wenn Du weniger Ausgaben hattest. Wer für Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungen, Home-Office und Co. mehr ausgibt, kann die Kosten einzeln nachweisen und in voller Höhe absetzen.

Tipp: Fall Du nicht das ganze Jahr über gearbeitet hast, erhältst Du die volle Werbungskostenpauschale nur mit Abgabe der Steuererklärung!

2) Steuern sparen mit dem Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag stellt Deine jährlichen Einkünfte bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei - nur Einkünfte darüber hinaus musst Du versteuern. 2021 beträgt der Grundfreibetrag 9.744 Euro, 2022 steigt er auf 10.347 Euro. Auch hier gilt: Wenn Du nicht das ganze Jahr über gearbeitet hast, kannst Du Dir mit Abgabe der Steuererklärung Steuern zurückholen!

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3) Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie kassieren

Mit der Entfernungspauschale kannst Du für Deinen Weg zur Arbeit 30 Cent pro vollem Kilometer geltend machen. Ab 2021 erhalten Fernpendler ab dem 21. Kilometer 35 Cent pro Kilometer und ab 2022 sogar 38 Cent. Du kannst für jeden Arbeitstag die einfache Strecke ansetzen.

Tipp: Die Entfernungspauschale gilt verkehrsmittelunabhängig. Du bekommst sie auch, wenn Du den Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad, in Fahrgemeinschaften oder sogar zu Fuß zurücklegst!

Mit der Steuererklärung 2021 kannst Du zum ersten Mal die neue Mobilitätsprämie beantragen. Die bekommst Du, wenn Du Fernpendler bist und mit Deinen Einkünften innerhalb des Grundfreibetrags liegst. Dann musst Du zwar keine Steuern zahlen, kannst aber auch nicht die erhöhte Entfernungspauschale nutzen. Dafür gibt es nun die Mobilitätsprämie. Sie beträgt 14 Prozent der erhöhten Entfernungspauschale und gilt ab dem 21. Kilometer. Die Bemessungsgrundlage für die Prämie ist begrenzt auf den Betrag, um den Dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet. Umso wichtiger, Dein zu versteuerndes Einkommen so weit wie möglich zu senken, indem Du alle absetzbaren Kosten angibst!

4) Homeoffice-Pauschale sichern

Ein Viertel aller Berufstätigen hat 2021 im Home-Office gearbeitet. Du auch? Dann sichere Dir die Home-Office-Pauschale: Du kannst pauschal 5 Euro pro Arbeitstag im Home-Office geltend machen. Das gilt für 2020, 2021 und 2022. Bis zu 120 Tage pro Jahr kannst Du ansetzen. Somit hast Du bereits 600 Euro Werbungskosten in der Tasche und kannst leicht die Werbungskostenpauschale knacken - beispielsweise mit der Entfernungspauschale für die übrigen Arbeitstage.

Tipp: Die Home-Office-Pauschale gilt auch für Selbstständige. Sie setzen ihr Home-Office als Betriebsausgaben ab.

5) Steuern sparen mit Ehrenamt

Wer ein Ehrenamt ausübt oder sich als Übungsleiter engagiert, wird seit dem 1. Januar 2021 verstärkt gefördert: Die Ehrenamtspauschale wurde auf 840 Euro angehoben. Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.000 Euro im Jahr. Diese Beträge kannst Du mit Deinem nebenberuflichen sozialen Engagement steuer- und sozialversicherungsfrei dazuverdienen.

6) Pauschale für sonstige Umzugskosten

Wenn Du aus beruflichen Gründen umziehst, kannst Du anfallende Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dabei wird unterschieden zwischen “allgemeinen Umzugskosten” und “sonstigen Umzugskosten”. Allgemeine Umzugskosten wie Kosten für Umzugsunternehmen, Speditionen und doppelte Mietzahlungen kannst Du mit Nachweisen in voller Höhe absetzen.

Sonstige Umzugskosten kannst Du ohne Nachweise pauschal absetzen, selbst, wenn Du geringe Ausgaben hattest. Seit dem 1. April 2022 beträgt diese Umzugskostenpauschale 886 Euro für die berechtigte Person und 590 Euro für jede weitere Person im Haushalt. Und falls Du höhere Kosten hast, kannst Du sie mit Nachweisen komplett absetzen.

Zu den sonstigen Umzugskosten zählen z.B.

  • Zeitungsannoncen
  • neuer Telefonanschluss
  • Ummelden des Autos
  • Ändern von Ausweisen
  • Fahrten zu Behörden
  • teilweise Renovierung und Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung
  • Verpflegung und Trinkgelder für Umzugshelfer
  • das Ändern von Vorhängen, Vorhangstangen, Rollos
  • fachgerechtes Anbringen von Lampen in der neuen Wohnung
  • Abbau von Haushaltsgeräten in der alten Wohnung und ihr Anschluss bzw. Aufbau in der neuen Wohnung
  • Umschulungsgebühren für die Kinder

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7) Sonderausgaben-Pauschbetrag easy knacken

Sonderausgaben sind bestimmte Kosten der privaten Lebensführung und werden steuerlich begünstigt. Das Finanzamt setzt in der Steuererklärung automatisch einen Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro an (72 Euro für Verheiratete mit gemeinsamer Steuererklärung).

Tipp: Diese Pauschale kannst Du locker überschreiten! Denn zu den Sonderausgaben gehören

  • Aufwendungen zur Altersvorsorge (gesetzliche und private Rentenversicherung, berufsständische Versorgung, Riester- und Rürup-Rentenversicherungen)
  • sonstige Vorsorgeaufwendungen (Kranken- und Pflegeversicherung sowie weitere Versicherungen wie Unfall-, Haftpflicht-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung)
  • allgemeine Sonderausgaben (Unterhalt, Kinderbetreuungskosten, Kirchensteuer, Spenden, Schulgeld, Kosten für die eigene erste Berufsausbildung)

Fazit: Steuererklärung lohnt sich!

Die Pauschalen und Freibeträge erleichtern nicht nur Deine Steuererklärung, indem Du Dir Nachweise ersparst - Du kannst Dir mit ihnen einiges an Steuern zurückholen! Starte jetzt mit Deiner Steuererklärung und sichere Dir Deine durchschnittliche Erstattung von 1.095 Euro!

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