Verspätungszuschlag bei überfälliger Steuererklärung
Schon wieder zu spät dran mit der Steuererklärung? Eine verspätete Abgabe der Steuererklärung kommt Dich seit 2019 teuer zu stehen. Wer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist und dafür nach Ende des Steuerjahres mehr als 14 Monate braucht, muss zahlen! Zu rechnen ist mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags, mit Zwangsgeld und einer Steuerschätzung.
Was ist der Verspätungszuschlag?
Der Verspätungszuschlag gehört zu den steuerlichen Nebenleistungen im Sinne des § 3 Abs. 4 AO (Abgabenordnung). Er dient als Sanktion, um die Bürger zu „motivieren“, ihre Steuererklärung pünktlich abzugeben. Damit soll sichergestellt werden, dass rechtzeitig Steuern festgesetzt und bezahlt werden können. Mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ wurden neue Regelungen zum Verspätungszuschlag festgesetzt. Bis einschließlich 2018 lag es noch im Ermessen des Finanzamts, ob und wie eine verspätete Abgabe der Steuererklärung geahndet wurde. Seit 2019 werden Verspätungszuschläge gemäß § 152 der Abgabenordnung (AO) strenger geregelt.
Wann endet die Frist zur Abgabe?
Die allgemeine Abgabefrist für Steuerpflichtige, die eine Steuererklärung abgeben müssen, endet seit dem Veranlagungsjahr 2018 am 31.07. des darauffolgenden Kalenderjahres. Falls der letzte Tag der Abgabefrist auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, gilt der nächste Werktag als Fristende.
Ausnahme
Die Abgabefrist für die verpflichtende Steuererklärung 2020 wurde bereits um 3 Monate verlängert. Neues Fristende war der 31.10.2021. Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz von Juni 2022 wurden auch die Abgabefristen für die kommenden Steuerjahre verlängert. Folgende Fristen gelten für die verpflichtende Einkommensteuererklärung:
VZ 2021: Abgabe bis 31.10.2022 // VZ 2022: Abgabe bis 30.09.2023 // VZ 2023: Abgabe bis 30.08.2024
Es gibt noch eine weitere Ausnahme: Diese betrifft Menschen, die davon ausgegangen sind, keine Steuererklärung abgeben zu müssen, da sie in den vergangenen Jahren nicht verpflichtet waren und eine Nichtveranlagungsbescheinigung hatten. Das sind z.B. Rentner, die nach einer Erhöhung der Rentenbeiträge plötzlich über dem Grundfreibetrag liegen. Sie werden schriftlich zur Abgabe aufgefordert. Dabei gilt dann die im Schreiben enthaltene Abgabefrist.
Wer muss einen Verspätungszuschlag zahlen?
Nicht jeder Steuerpflichtige ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Musst Du nicht zwingend eine Steuererklärung einreichen, hast Du sogar 4 Jahre Zeit für Deine Abgabe – und zwar bis zum 31. Dezember 4 Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr. Entsprechend kannst Du bis zum 31. Dezember 2022 Deine Steuererklärung rückwirkend für das Steuerjahr 2018 abgeben. Bei einer freiwilligen Steuererklärung gibt es keinen Verspätungszuschlag.
Wenn Du jedoch verpflichtet bist, eine Steuererklärung einzureichen - z.B. bei Selbstständigkeit oder wenn Du Lohnersatzleistungen von über 410 Euro im Kalenderjahr bezogen hast (von ALG 1 über Kurzarbeitergeld bis Eltern- oder Krankengeld) - ist es wichtig, die Fristen einzuhalten, sonst droht Dir ein Verspätungszuschlag. Zwangsgeld ist eine weitere Möglichkeit für das Finanzamt, Dich zur Abgabe zu bewegen.
Ob Du verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, kannst Du in unserem Artikel über Pflichtveranlagung nachlesen. Noch einfacher ist es aber, wenn Du Deine Daten in unser Steuer-Tool eingibst: Dann erfährst Du bereits während Deiner Eingaben, ob Du eine Steuererklärung abgeben musst.
Wann wird der Verspätungszuschlag fällig?
Ein Verspätungszuschlag wird bei steuerpflichtigen Personen mit Pflichtveranlagung gemäß § 152 Abs 2 AO wie folgt geregelt: Wird die Steuererklärung nicht rechtzeitig eingereicht, greift das Gesetz und das Finanzamt hat keinen Ermessensspielraum mehr. Es wird teuer. Für jeden Monat, der überzogen wird, verlangt das Finanzamt eine Gebühr, den sogenannten Verspätungszuschlag.
Diese Regelung gilt jedoch erst, wenn Du nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres Deine Steuererklärung abgegeben hast. Dies ist in § 152 Abs 2 AO geregelt. Davor kann das Finanzamt noch im eigenen Ermessensspielraum handeln. Solltest Du bisher nicht negativ beim Sachbearbeiter aufgefallen sein, musst Du unter Umständen keinen Verspätungszuschlag zahlen.
Weitere Ausnahmen, bei denen das Finanzamt noch im eigenen Ermessen handeln kann, sind in § 152 Satz 3 AO beschrieben:
- Steuererklärungen mit einer Steuerfestsetzung auf null Euro
- Fälle, aus denen sich keine Nachzahlung ergibt (Erstattungsfälle)
- Wenn das Finanzamt die Frist bereits verlängert hat oder rückwirkend verlängert
In den genannten Fällen kann das Finanzamt von einem Verspätungszuschlag absehen.
Wenn mehrere Personen verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, z.B. bei einer GbR, kann das Finanzamt gemäß § 152 Abs 4 AO entscheiden, ob es den Verspätungszuschlag gegen eine, mehrere oder alle erklärungspflichtigen Personen festsetzt. Die Schuld des Verspätungszuschlags wird dann gegebenenfalls aufgeteilt.
Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?
Bei verspäteter Abgabe Deiner Steuererklärung fordert das Finanzamt zunächst einen Verspätungszuschlag. Dieser beträgt pro angefangenem Verspätungsmonat 0,25 % der festgesetzten Steuer (abzüglich Deiner Vorauszahlung und anzurechnender Abzugsbeträge), mindestens aber 25 Euro für jeden angefangenen Monat. Maximal können bis zu 10 % der festgesetzten Steuer bzw. 25.000 Euro Verspätungszuschlag fällig werden. Die Höhe des Verspätungszuschlags ist also abhängig von der Höhe Deiner Steuerschuld und vom Zeitraum der Verspätung.
Beispielrechnung des Verspätungszuschlags
Gibst Du Deine Steuererklärung des Veranlagungsjahres 2019 erst im März 2021 ab, also 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres, hat das Finanzamt keinen Ermessensspielraum mehr und setzt einen Verspätungszuschlag fest. Für den Zeitraum August 2020 bis März 2021 (8 Monate Verspätung) werden pro angefangenem Monat 0,25 % Deiner festgesetzten Steuer bzw. mindestens 8 x 25 Euro = 200 Euro fällig.
Falls das Finanzamt Dich schriftlich ermahnt, Deine Steuererklärung abzugeben und Dir eine neue Frist setzt, kann es Dir zusätzlich ein Zwangsgeld aufbrummen, wenn Du die neue Frist ebenfalls verstreichen lässt. Bei erstmaliger Verspätung beträgt das Zwangsgeld üblicherweise zwischen 100 und 500 Euro. Ein weiteres Mittel für das Finanzamt ist die sogenannte Steuerschätzung. Diese fällt meist nicht zu Deinen Gunsten aus. Gegen den Schätzungsbescheid kannst Du innerhalb eines Monats Einspruch erheben – Deine Steuererklärung musst Du aber in jedem Fall nachreichen.
Was tun, wenn die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung nicht möglich ist?
Solltest Du es doch mal nicht schaffen, rechtzeitig abzugeben, kann vor Fristablauf eine Fristverlängerung beantragt werden. Das Finanzamt muss dem gesetzlich nicht zustimmen, allerdings steigen Deine Chancen, wenn Du bisher nicht durch häufige Verspätungen aufgefallen bist und einen unverschuldeten Grund liefern kannst, z.B. ein langer Krankenhausaufenthalt. Wie Du so ein Schreiben verfasst, kannst Du hier nachlesen.
Kann man Einspruch erheben?
Bist Du mit der Erhebung des Verspätungszuschlags gegen Dich nicht einverstanden, hast Du 30 Tage Zeit, um beim Finanzamt schriftlich Einspruch zu erheben und Deine verspätete Abgabe gut zu begründen.