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Kapitalertragsteuer: Sparen in Zeiten von Niedrigzinsen

Zinsen, Dividenden und Gewinne - hören sich gut an, müssen aber leider versteuert werden.

Es gibt viele Möglichkeiten, Geld zu sparen und Vermögen anzuhäufen. Leider funktioniert das nicht mehr auf dem klassischen Wege. Wer sein Klimpergeld ins Sparschwein steckt, hat zwar etwas beiseite gelegt, aber letztlich nichts gewonnen. Denn in Zeiten von Niedrigzinsen lohnt sich dieser Vorgang eigentlich nicht mehr, da das Ersparte von der Inflation aufgefressen wird.

Deswegen verzichten viele inwzischen auf die herkömmliche Methode und investieren lieber in Aktien, Fonds und Immobilien. Das sind zwar auch keine gewinnversprechenden Varianten, aber was will man machen?

Fest steht, dass Kapitalerträge auf jeden Fall versteuert werden müssen. Wer also Gewinne erzielt, muss einen Teil davon an den Staat entrichten. Alles Wissenswerte dazu erfährst du jetzt.

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Kapitalerträge

Einfach ausgedrückt handelt es sich bei Kapitalerträge um Gewinne aus Geldanlagen.

Das können zum Beispiel sein

  • Wertzuwächse bei Veräußerungen von Aktien
  • Erträge aus Fonds
  • Erträge aus Zertifikaten
  • Girokonto- oder Sparbuchzinsen
  • Dividenden

Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer und fungiert als Erhebungsform der Einkommensteuer. Da es sich hierbei um eine Quellensteuer handelt, wird der Ertrag direkt von der auszahlenden Instanz (Bank, Versicherung etc.) für den Adressaten einbehalten und an die zuständige Finanzbehörde weitergeleitet.

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Abschlagszahlungen

Kapitalerträge werden unterschiedlich besteuert. Diese prozentualen Abschläge werden angewandt:

  • Steuersatz für Dividenden 20%
  • Zinsen aus Kapitalanlagen 30%
  • anonyme Tafelgeschäfte (Wertpapiergeschäfte) 35%
  • allen gemeinsam ist Solidaritätszuschlag von 9% und gegebenenfalls Kirchensteuer von 8 bzw. 9 Prozent

Es gibt aber auch Erträge, auf die keine Steuern gezahlt werden müssen. Dabei handelt es sich um:

  • Zinsen aus Hypotheken sowie Grundschulden
  • Renten aus Rentenschulden
  • Fremdwährungsgeschäfte
  • Kapitallebensversicherung
  • Veräußerung einer stillen Gesellschaft
  • Darlehensverträge eines Nicht-Kreditinstituts

Hinweis: Trotzdem müssen Erträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen, in der Steuererklärung angegeben werden. Somit sind sie nicht zwangsläufig steuerfrei.

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Unterschied Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer

Immer wieder kann man lesen, dass die Kapitalertragsteuer mit der Abgeltungsteuer gleichzusetzen sei. In Wahrheit handelt es sich bei der Kapitalertragsteuer aber lediglich um eine Form der Abgeltungsteuer.

Die Abgeltungsteuer wurde bereits 2009 eingeführt. Hintergrund war, dass für den internationalen Wettbewerb ein konkurrenzfähiger Steuersatz für Kapitalerträge gefunden wird. Bis dato wurden Erträge in der Einkommensteuererklärung zum normalen Steuersatz angesetzt.

Seit 2009 müssen Kapitalerträge dem Finanzamt nicht mehr mitgeteilt werden, da sie mit der Abgeltungsteuer bereits besteuert wurden. Die Kapitalertragsteuer wird, wenn sie nicht als Abgeltungsteuer ausgestaltet ist, bei der Steuerveranlagung wie eine Steuervorauszahlung behandelt.

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