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Steuerrecht: Alles Wissenswerte zur Lohnsteuer im Überblick

Jeder hat schon mal von ihr gehört. Und fast jeder zahlt monatlich fleißig seine Steuern - insbesondere Lohnsteuer.

Wer sein erstes Bewerbungsgespräch hinter sich und erfolgreich gemeistert hat, darf in der Regel bald den heiß ersehnten Arbeitsvertrag unterschreiben. Zuvor muss allerdings noch die Höhe des Gehalts ausgehandelt werden.

Dabei tappen viele Berufsanfänger in eine Falle und lassen sich vom Brutto-Betrag verleiten. Denn wie wir alle wissen, ist brutto nicht gleich netto. Das bedeutet, dass am Ende des Monats Steuern und Beiträge für Versicherungen gezahlt werden müssen.

Wer dann schlecht verhandelt hat, braucht sich nicht zu wundern, dass das Netto-Gehalt doch nicht allzu hoch ausfällt, wie eigentlich erhofft. Der größte Miesepeter, der den größten Anteil der Steuerlast darstellt, ist die Lohnsteuer.

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Was ist eine Lohnsteuer?

Bei der Lohnsteuer handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um eine Steuer. Vielmehr ist es eine spezielle Form der Steuerabführung. Arbeitnehmer leisten mit der Einkommensteuer eine monatliche Vorauszahlung. Dagegen kann sich der Angestellte nicht verwehren, da Arbeitgeber einen bestimmten Anteil direkt ans Finanzamt abführen. Dieser Vorgang geschieht monatlich.

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Steuerklasse entscheidet über Höhe

Dass vom Bruttogehalt einige Abgaben direkt abgeführt werden, ist kein Geheimnis. Arbeitnehmer führen einen gewissen Prozentsatz ihres Gehalts ans Finanzamt ab. Besser gesagt, übernimmt diese Aufgabe dein Arbeitgeber, der sich wiederum dazu verpflichtet, die Lohnsteuer in korrekter Höhe zu überweisen.

Wie viel Steuern letztlich entrichtet werden müssen, darüber entscheidet die Steuerklasse. Es gelten für die unterschiedlichen Steuerklassen verschiedene Freibeträge, wovon der Arbeitnehmer profitiert. Diese Freibeträge werden automatisch berücksichtigt.

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Zusatzeinnahmen

Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer im Prinzip keine Steuererklärung abzugeben brauchen, da die fällige Lohnsteuer bereits mit dem Bruttogehalt entrichtet wurde.

Wer jedoch zusätzliche Ausgaben (doppelte Haushaltsführung, Fahrtkosten etc.) hat, sollte gezahlte Mehrkosten vom Staat zurückholen. Einnahmen aus anderen Quellen müssen zudem versteuert werden. Dann ist der Arbeitnehmer sogar dazu verpflichtet, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Werden also beispielsweise Mieteinnahmen verbucht, müssen diese korrekt versteuert werden.

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Lohnsteuer-Jahresausgleich

Dein Arbeitgeber ist für eine fristgerechte Anmeldung beim Betriebsstättenfinanzamt zuständig. Sollte es Beanstandungen geben, würde das Amt sämtliche Rechtsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Es kann mitunter vorkommen, dass innerhalb eines Kalenderjahres zu viel Steuerabgaben geleistet wurden, die dann mit Hilfe eines Lohnsteuer-Jahresausgleichs wieder zurückerstattet werden können.

Arbeitnehmer nehmen einen Lohnsteuer-Jahresausgleich mit einer Einkommensteuererklärung vor.

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Zusammenfassung

  • bei der Lohnsteuer handelt es sich um eine sogenannte Quellensteuer
  • nur Arbeitnehmer zahlen Lohnsteuer
  • Abgaben aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Höhe ist steuerklassenabhängig