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Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen

Wer sein Smartphone oder seinen Laptop beruflich nutzt, kann sich bei der Steuer seine Ausgaben zurückholen.

Grauzonen gibt es überall, auch in der Berufswelt. Schnell mal für einen dringenden Rückruf die private Handynummer rausgeben oder fix mit dem eigenen Laptop im eigenen WLAN abends in den trauten vier Wänden wichtige Mails checken - es gibt unzählige Situationen, in denen Beruf und Freizeit nicht strikt voneinander getrennt werden können.

Wem es ähnlich geht, der kann unter Umständen einen Teil seiner Kosten in der Einkommensteuererklärung angeben. Das betrifft vor allem Ausgaben für den Internetzugang und den Handyvertrag. Diese Posten können nämlich als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Wie genau das funktioniert und was es zu beachten gibt, erfährst Du hier.

Ausgaben für Telefon und Internet sind Werbungskosten

Wer zum Beispiel sein eigenes Smartphone dazu verwendet, um berufliche Gespräche zu führen, kann die Kosten dafür als Werbungskosten absetzen. Aber auch Ausgaben für den Internetanschluss gehören dazu. Wie sonst sollte man E-Mails versenden, online recherchieren oder Excel-Tabellen bearbeiten?

Eben. Und aus diesem Grund beteiligt sich der Staat. Grundsätzlich gibt es 2 Möglichkeiten, seine Ausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen. Aufwendungen für Telekommunikation können pauschal mit 20 Prozent der entstandenen Kosten angegeben werden. Maximal können auf diese Weise monatlich allerdings nur 20 Euro eingetragen werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Absetz-Möglichkeit, doch die meisten Finanzämter akzeptieren diese Methode. Die einzelnen Finanzämter handhaben die Anerkennung unterschiedlich.

Die 2. Variante ist, die tatsächlich für den Beruf angefallenen Kosten mit Einzelnachweisen beim Finanzamt einzureichen. Dafür muss der abziehbare Prozentwert für die beruflichen Kosten selbst ermittelt werden. Bei dieser Variante gibt es keinen Höchstwert, der eingehalten werden muss. Diese Methode wird von allen Finanzämtern akzeptiert.

Hinweis: Der Einzelnachweis lohnt sich nur für diejenigen, die mehr als 20 Euro Kosten pro Monat haben oder bei denen das Finanzamt eine pauschale Berechnung ablehnt.

Ausgaben für das Internet können teilweise abgesetzt werden.

Wer kann Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen?

In der Regel werden beruflich veranlasste Aufwendungen für Telekommunikation für folgende Berufsgruppen problemlos anerkannt:

  • Lehrer, die einen Großteil ihres Arbeitsalltags von zu Hause aus erledigen (Gespräche mit Eltern, Schülern, Kollegen und Co.)
  • Heimarbeiter, die im ständigen Kontakt mit Kollegen stehen und jederzeit erreichbar sein müssen
  • Mitarbeiter im Außendienst (vor allem Kundendienstmitarbeiter, Reisevertreter, Versicherungsvertreter, Handelsvertreter usw.) Aber auch andere Erwerbstätige haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Kosten abzusetzen.

Hinweis: Wurden die Kosten einmal vom Finanzamt anerkannt, gibt es bei künftigen Steuererklärungen meistens keinerlei Probleme bei der Berücksichtigung.

Was genau kann steuerlich geltend gemacht werden?

Verschiedene Ausgaben können in der Einkommensteuererklärung angegeben werden:

  • Anschlusskosten, Bereitstellungsentgelt für Einrichtung bzw. Übernahme eines Internetanschlusses
  • Grundgebühr / Flatrate-Gebühr
  • Gesprächsgebühren
  • Kaufpreis der Telefonanlage, des Smartphones etc.
  • Mietkosten für Telefon, Fax und Co
  • bei Anschaffungskosten über 800 Euro (ohne Mehrwertsteuer) kann pro Jahr nur ein Teil der Anschaffungskosten abgesetzt werden (per Afa-Abschreibung). Bis Dezember 2017 galt ein niedrigerer Wert – Anschaffungskosten durften nur bis 410 Euro netto auf einen Schlag abgesetzt werden.
  • Reparaturkosten

Kosten, die nicht anerkannt werden

  • PC-Zubehör
  • Modem
  • Router

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