Abgabefrist für die Steuererklärung 2019: 31.07.2020
Schon am 31. Juli endet die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020. Mit wundertax kannst Du noch schnell Deine Steuererklärung fertigstellen und abgeben.
Der Sommer ist da und eigentlich sollten wir uns in die Sonne legen. Doch leider endet am 31.07.2020 die Frist zur Abgabe der Steuererklärung. Und wenn das Finanzamt erst zur Abgabe ermahnt, wird es wegen eines Verspätungszuschlags schnell teuer.
Hier ist die Lösung: Mit der Steuer-Software von wundertax kannst Du schnell die Steuererklärung fertigstellen und fristgerecht abgeben. Da die wundertax-Software mit einfachen Fragen die Informationen über Deine Steuersituation erfasst und auf Beamtendeutsch verzichtet, brauchst Du dafür überhaupt keine Vorkenntnisse im Steuerrecht.
Steuererklärung abgeben & durchschnittlich 1.063 Euro Steuerrückerstattung sichern
Die meisten Steuerzahler erhalten eine Steuerrückzahlung vom Staat und zwar in Höhe von 1.063,- Euro. Das zeigt eine aktuelle Statistik des Statistischen Bundesamts. Von den Steuerzahlern mit Steuerrückerstattung erhielten nur neun Prozent weniger als 100 Euro Rückzahlung. Die anderen Empfänger einer Rückerstattung erhielten eine größere Summe.
Vorteile bei schneller Abgabe der Steuererklärung - Sommer genießen
Es bringt Dir Vorteile, möglichst früh Deine Steuererklärung abzugeben:
- Du hast die Chance auf eine hohe Steuer-Rückzahlung - im Schnitt gibt es 1.027 Euro.
- Je früher Deine Steuererklärung eingeht, desto zeitnaher wird sie von den Sachbearbeitern im Finanzamt bearbeitet. Im besten Fall erhältst Du noch im Sommer die Steuer-Rückzahlung und kannst das Geld im Sommerurlaub verplanen.
- Wenn Du Deine Steuererklärung gemacht hast, musst Du nicht mehr daran denken und kannst Dich ganz auf den Sommer, Deine Familie und andere Dinge konzentrieren.
- Mit dem Steuerbescheid hast Du einen offiziellen Nachweis für Dein Jahreseinkommen. Dieser Einkommensbeleg kann Dir zum Beispiel bei der Wohnungssuche helfen, wenn Du ihn dem Vermieter vorlegst.
Strafgebühren bei Aufforderung durch das Finanzamt
Als Pflichtveranlagter kann es mit der Abgabe der Steuererklärung schon Anfang August zu spät sein. Ab August versenden die Finanzämter die Aufforderungen zur Abgabe der Steuererklärung. Mit diesem Erinnerungsschreiben informieren die Finanzämter regelmäßig auch, dass eine Strafgebühr von mindestens 25 Euro monatlich für den Zeitraum der Verspätung ab Ablauf der Abgabefrist, also nach dem 31.07. fällig werden kann. Denjenigen, die viel Einkommenssteuer zahlen müssen, droht eine noch höhere Strafe von 0,25 Prozent der fälligen Einkommenssteuer pro verspätetem Monat.
Falls pflichtveranlagte Steuerzahler keine Steuererklärung abgeben, kann das Finanzamt auch schätzen, wie viel Einkommenssteuer vermutlich für 2019 fällig ist. Diese Schätzung fällt in der Regel zugunsten des Finanzamts aus.
Also: Warte nicht länger und komme Deiner Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung nach.