Steuererklärung: Muster-Schreiben für die Fristverlängerung
So beantragst Du korrekt die Fristverlängerung für Deine Steuererklärung. Mit Muster-Schreiben an das Finanzamt!
Eigentlich rufen im Juli Badeseen, das Meer oder eine Wanderung in der Natur. Eine Steuererklärung spart zwar viel Geld, hat aber keinen hohen Freizeitwert. Da wäre es doch besser, die Steuererklärung im September oder Oktober abzugeben. Dann, wenn das Wetter allmählich wieder schlechter wird. Manchmal fehlen Anfang Juli auch Unterlagen für die Steuererklärung. Zahlreiche Vermieter senden die Betriebskostenabrechnung erst im Juli des Folgejahres an ihre Mieter. In der Betriebskostenabrechnung sind auch Handwerker-Leistungen und haushaltsnahe Leistungen beziffert, die für die Steuererklärung von Bedeutung sind.
Bei verspäteter Steuererklärung droht eine Strafe
Doch zunächst einmal gibt es eine klare Frist: den 31. Juli. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, ihre Steuererklärung einreichen. Für Verspätungen droht eine Strafe, die in den vergangenen Jahren sogar erhöht worden ist. Mindestens 25 Euro pro verspäteten Monat verlangt das Finanzamt, der Betrag kann aber bei einem hohen Einkommen auch wesentlich höher sein. Eine Fristverlängerung muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. In der Regel ist das Finanzamt an Deinem Hauptwohnsitz zuständig. Wir helfen Dir hier, Dein zuständiges Finanzamt zu finden.
Muster-Schreiben Fristverlängerung Steuererklärung
An das Finanzamt schreibst Du entweder eine E-Mail oder einen Brief, in dem Du um eine Fristverlängerung bittest und Deine Post-Anschrift angibst. Du kannst dieses Muster-Schreiben als Vorlage nutzen:
Betreff: Antrag um Fristverlängerung für die Steuererklärung
Vorname Nachname Anschrift:
Aktuelles Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider kann ich die Einkommensteuererklärung für das vergangene Jahr wegen (hier trägst Du den Grund ein) nicht fristgerecht bis zum 31. Juli abgeben. Ich bitte daher um Fristverlängerung bis zum 30. Oktober 2020.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Nachricht per E-Mail oder Post. Sollte ich innerhalb der nächsten 14 Tage keinen Einwand von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie meinem Antrag entsprochen haben. Falls Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail oder Post an mich.
Meine Steuernummer lautet: xxxx (hier trägst Du Deine Steuernummer beim Finanzamt ein. Falls Du nur Deine Steueridentifikationsnummer hast, kannst Du auch stattdessen Deine Steueridentifikationsnummer angeben)
Mit freundlichen Grüßen
Die Steuernummer oder die Steueridentifikationsnummer findest Du auf älteren Schreiben des Finanzamtes. Die Steuernummer ist nur für ein bestimmtes Finanzamt gültig und ändert sich zum Beispiel bei einem Umzug. Die Steueridentifikationsnummer ist eine bundesweit nur einmal vergebene Nummer, die nur Dir als Steuerzahler zugeordnet ist.
Im Schreiben gibst Du den Grund für die Fristverlängerung an. Mögliche Gründe sind:
- eine Krankheit. Es sollte nicht notwendig sein, die genaue Erkrankung anzugeben.
- die Krankheit eines Verwandten, um den Du Dich als Angehöriger kümmern musst.
- fehlende Unterlagen für die Steuererklärung – zum Beispiel die Betriebskostenabrechnung.
- ein hohes Arbeitsaufkommen bei Deinem Arbeitgeber, der Dich aktuell davon abhält, die Steuererklärung in Angriff zu nehmen.
Für das Finanzamt sind diese Gründe schwer nachzuprüfen. Anträge auf Firstverlängerung hatten – nicht nur deshalb – in der Vergangenheit immer sehr gute Chancen, angenommen zu werden. Allerdings hast Du keinen Rechtsanspruch auf eine Fristverlängerung. Außerdem solltest Du eine angemessene Fristverlängerung erbeten. Falls Du gleich bis zum nächsten Januar die Frist verlängern willst, könnte das Finanzamt diese Verlängerung als unverhältnismäßig lang betrachten und den Antrag ablehnen. Die Entscheidung darüber treffen die Mitarbeiter Deines Finanzamts.
Manche Finanzämter bestehen möglicherweise darauf, dass Du den Antrag per Post oder Fax stellst.
Hinweis: Mit der Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung zum 31.07 ist es nicht mehr ganz so leicht, eine Fristverlängerung zu erhalten, da die Finanzämter davon ausgehen, dass die zusätzlichen zwei Monate Juni und Juli in der Regel genügend Zeit für die Abgabe der Steuererklärung lassen. Daher ist es seit 2019 umso wichtiger, einen nachvollziehbaren und triftigen Grund zu nennen. Die Erteilung einer Fristverlängerung ist im Vergleich zu früher deutlich schwieriger geworden.
Allerdings sollte es im Jahr 2020 wieder leicht sein, eine großzügige Fristverlängerung zu erhalten. Denn in der Corona-Krise haben die Bundes- und Landesregierungen den Bürgern und Selbstständigen Hilfe versprochen. Selbstständigen wurde zugesagt, dass sie die Steuererklärung später abgeben können. Dazu muss man wissen: Oft müssen Selbständige nach der Abgabe ihrer Steuererklärung Steuern nachzahlen. Es ist aber üblich, dass Selbständige quartalsweise eine Vorauszahlung für die geschätzte Einkommenssteuer an das Finanzamt überweisen. Deshalb ist es auch möglich, dass Selbständige nach ihrer Steuererklärung zu viel vorausgezahltes Geld zurückerhalten.
Auch Arbeitnehmer können argumentieren, dass ihnen die Corona-Krise das Leben erschwert hat und sie deshalb zeitlich noch nicht dazu gekommen sind, ihre Steuererklärung abzugeben.
Müssen alle die Steuererklärung bis zum 31. Juli abgeben?
Die Deadline gilt nicht für alle Arbeitnehmer. Wer zum Beispiel freiwillig eine Steuererklärung abgeben will, hat vier Kalenderjahre Zeit. Für die Steuererklärung 2020 bleibt entsprechend bei einer freiwilligen Abgabe bis zum 31. Dezember 2024 Zeit.
Aber Achtung: Wenn Du nicht bis zum 31.07 die Steuererklärung abgegeben willst, solltest Du sicher sein, dass Du nicht verpflichtet bist.
Abgabefristen für die Steuererklärung
Deine Steuererklärung… | …musst Du bei freiwilliger Abgabe spätestens abgeben bis zum | …musst Du bei verpflichtender Abgabe spätestens abgeben bis zum: |
---|---|---|
für das Steuerjahr 2016 | 31.12.2020 | 31.05.2017 (abgelaufen) |
für das Steuerjahr 2017 | 31.12.2021 | 31.05.2018 (abgelaufen) |
für das Steuerjahr 2018 | 31.12.2022 | 31.07.2019 (abgelaufen) |
für das Steuerjahr 2019 | 31.12.2023 | 31.07.2020 |
für das Steuerjahr 2020 | 31.12.2024 | 31.07.2021 |