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Abschreibungen in der Steuererklärung

Eine Abschreibung ist für Arbeitnehmer wichtig, wenn sie teure Arbeitsmittel kaufen.

Gut, dass es die Steuererklärung gibt. Mit ihr können sämtliche arbeitsbedingte Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden, sodass es am Ende eines Kalenderjahres immerhin einen Teil des Geldes zurückgibt. Dabei muss jedoch einiges beachtet werden. Wir klären, was es mit Abschreibungen und Co. auf sich hat.

Was ist eigentlich eine Abschreibung?

Besonders relevant sind Abschreibungen für Arbeitnehmer, die teure Arbeitsmittel anschaffen müssen. Dann können diese in der Steuererklärung entsprechend des Wertverlustes über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Beträgt der Anschaffungspreis mehr als 800 Euro netto bzw. 952 Euro brutto, dann muss der Gegenstand abgeschrieben werden. Das bedeutet, dass der Betrag nicht sofort in voller Höhe angesetzt werden kann. Die Kosten werden über die Nutzungsdauer verteilt festgehalten. Beim jeweiligen Anteil handelt es sich um den Wertverlust.

Sofern der Grenzwert von 800 Euro nicht überschritten wird, können die Ausgaben auf einen Schlag von der Steuer abgesetzt werden.

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Abschreibungssumme berechnen

Es ist kein Hexenwerk, die Abschreibungssumme eigenhändig zu ermitteln. Lediglich Kaufpreis, Liefer- bzw. Kaufdatum und Nutzungsdauer des Geräts werden dazu benötigt.

Liegen die Daten vor, kann anhand von sogenannten AfA-Tabellen die Nutzungsdauer herausgefunden werden.

Beispiele für die Nutzungsdauer bestimmter Arbeitsmittel:

  • Laptop 3 Jahre
  • Bildschirme 3 Jahre
  • Faxgeräte 6 Jahre
  • Drucker 3 Jahre
  • Smartphone 5 Jahre
  • Büromöbel 13 Jahre

Hinweis: Für jeden bereits angefangenen Monat eines Kalenderjahres muss 1/12 der Jahresabschreibung angesetzt werden.

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Beispielrechnung

  • Kauf eines Laptops für 1.000 Euro im Juni 2017
  • Nutzungsdauer drei Jahre
  • 1.000 Euro / 36 Monate = 28 Euro
  • erstes Jahr sieben Monate = 196 Euro
  • zweites Jahr zwölf Monate = 336 Euro
  • drittes Jahr zwölf Monate = 336 Euro
  • viertes Jahr Restwert fünf Monate = 132 Euro

Übrigens: Abschreibungen sind nicht nur für Arbeitsmittel von Bedeutung. Auch Gewerbetreibende müssen sich mit diesem Thema auskennen. Für sie gelten zum Teil aber andere Abschreibungsregeln.