Wie werden Gewerbetreibende besteuert?
Wer ein Gewerbe hat, muss auch Steuern zahlen.
Nicht jeder Selbstständiger ist gleichzeitig auch ein Gewerbetreibender. Zwar üben beide Gruppen ihren Job nachhaltig aus, aber der Unterschied liegt in der Art der Gewinneinkünfte, die verschiedener nicht sein könnten. Ob es sich bei der Ausübung des Gewerbes um eine Haupt- oder Nebentätigeit handelt, spielt aus steuerrechtlicher Sicht keine Rolle. Bei der Art der Gewinneinkünfte schaut das Finanzamt allerdings schon genauer hin.
Das Finanzamt kennt drei Arten von Gewinneinkünften. Zum einen gibt es Einkünfte aus Land- und Fortstwirtschaft, zum anderen Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb und zu guter Letzt Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.
Unterschied zu anderen Gewinneinkünften
Ab wann gilt eine Tätigkeit als Gewerbe? Neben einer Gewinnerzielungsabsicht und der Nachhaltigkeit dürfen die Einnahmen weder dem land- und forstwirtschaflichen noch dem freiberuflichen Sektor zugeordnet werden können. Mitunter ist diese Regelung aber nicht trennscharf, weswegen es auch anhängige Gerichtsverfahren gibt.
Beispiele für gewerbliche Berufe
- Versandhandel
- Ladenverkäufe
- Wochenmarkt
- Handelsvertreter
- Bausparkassenvertreter
- Versicherungsvertreter
- Immobilienmakler
- Finanzmakler
- Vermögensberater
- Kreditberater
- handwerkliche Berufe
- Zahntechniker
- Gastronomie
- Hotellerie
- Betreiber einer Photovoltaikanlage
- etc.
Besteuerung von Gewerbetreibenden
Bei der Besteuerung gibt es zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern keine Unterschiede. Erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße gelten gesonderte Regelungen.
Gewinne aus einer gewerblichen Tätigkeit können auf mehreren Wegen ermittelt werden:
- doppelte Buchführung mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung: notwendig, wenn Gewinn 50.000 Euro beträgt oder Netto-Jahresumsatz über 600.000 Euro liegt
- Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR): Variante für kleinere Gewerbetreibende bis zu einer Grenze von 17.500 Euro
- Kaufmann im Handelsregister: buchführungspflichtig
Hinweis: Eine Büchführung ist erst dann notwendig, wenn das Finanzamt zu einer Bilanzierung auffordert.
Gründung und Schließung eines Betriebs
Wer einen Betrieb eröffnen möchte, muss diesen bei der Gemeinde anmelden, da dieser der Gewerbesteuer unterliegt. Innerhalb eines Monats muss die Anmeldung durchgeführt worden sein. Beim Finanzamt muss sich der Gewerbetreibende diesbezüglich nicht melden, das erledigt bereits die Gemeinde.
Die Aufgabe bzw. der Verkauf eines Betriebs wird sogar steuerlich begünstigt, sofern die Tätigkeit tatsächlich beendet wird.
Wissenswertes bei Beendigung eines Betriebs
- Veräußerungs-/Aufgabegewinn bis zu 45.000 Euro bleibt steuerfrei, sofern der Unternehmer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder eine dauernde Berufsunfähigkeit vorliegt
- Freibetrag gilt einmalig
- der den Freibetrag übersteigende Teil des Veräußerungs-/Aufgabegewinns wird mit einem ermäßigten Steuersatz von 56 Prozent des durchschnittlichen Steuersatzes besteuert