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Steuererklärung: Das sollten Steuerzahler für 2019 wissen

Diese Neuerungen kommen 2019 auf Steuerzahler zu.

Steuererklärung: Das sollten Steuerzahler für 2019 wissen

Es gibt vermutlich ein Thema, welches viele Menschen möglichst weit von sich wegschieben. Die Abgabe der Steuererklärung dürfte ganz oben auf der Liste stehen, denn selbst wenn es Geld zurückgibt, ist die Erklärung an sich nervig. Und wer die letzte Erklärung noch frisch im Gedächtnis hat, der wird sich freuen, dass sich auch für 2019 wieder einige Dinge ändern. Glücklicherweise fallen die Änderungen für viele jedoch sehr angenehm aus. Was Steuerzahler erwartet, verrät dieser Artikel.

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Steuerentlastung

Entlastung - ist das nicht ein schönes Wort? Die Änderungen ab der kommenden Steuererklärung bedeuten für viele Menschen wirklich eine Entlastung, da schon ganz einfach das zu versteuernde Einkommen sinkt:

  • Grundfreibetrag aktuell - aktuell beträgt der Grundfreibetrag, also das nicht zu versteuernde Einkommen, 9.000 Euro je Person.
  • Grundfreibetrag 2019 - ab der nächsten Steuererklärung erhöht sich dieser Betrag auf 9.168 Euro.
  • Grundfreibetrag 2020 - ab dem übernächsten Jahr wird dieser Betrag auf 9.408 Euro angehoben.

Dieser Betrag ist für alle Personen interessant, da diese Summe immer vom Einkommen abgezogen wird und sich aus der Differenz des zu versteuernden Einkommens ergibt.

Für Eltern gibt es zwei weitere Neuerungen. Das Kindergeld steigt für jedes Kind ab Juli 2019 um 10 Euro:

    1. Kind - 204,00 Euro statt 194,00 Euro
    1. Kind - 204,00 Euro statt 194,00 Euro
    1. Kind - 210,00 Euro statt 200,00 Euro
  • Ab 4. Kind - 235,00 Euro statt 225,00 Euro.

Die zweite Änderung betrifft den Kinderfreibetrag, der ebenfalls in den kommenden Jahren steigt:

  • 2019 - 4.980 Euro - mit Betreuungsfreibetrag 7.620 Euro
  • 2020 - 5.172 Euro - mit Betreuungsfreibetrag 7.812 Euro

Kindergeld sollte übrigens immer beantragt werden, auch wenn die Kinderfreibeträge höher erscheinen. Kindergeld wird nämlich immer angerechnet, sofern es dem Antragsteller zusteht.

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Fristverlängerung

Das ist ebenfalls eine Änderung, die im nächsten Jahr greift - und sie dürfte für alle interessant sein, denen Ende Mai bislang immer viel zu früh kam. Doch auch, wenn die Frist zur Abgabe der Steuererklärung nach hinten verschoben wird, kommt sie nicht ohne Tücken:

  • Abgabefrist - Steuererklärungen müssen ab nächstem Jahr bis spätestens 31.07. eingereicht werden. Das gilt auch für die Jahresumsatzsteuererklärung, sofern keine Dauerfristverlängerung vorliegt. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellt, verlängert sich die Frist bis zum 28.02.2020.
  • Strafen - bislang setzte das Finanzamt Zuschläge fest, wenn die Steuererklärung zu spät kam. Dies geschah nach dem Ermessen der Behörde. Dies ist nun vorbei: Pro angefangenem Monat Verspätung werden 0,25 Prozent des Steuerbetrags festgelegt, mindestens aber 25,00 Euro. Die Obergrenze bleibt bei 25.000 Euro.

Mehr Zeit heißt also in dieser Beziehung auch mehr Verantwortung, da das Finanzamt kein Auge mehr zudrücken kann.

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Elektronische Steuererklärung wird immer mehr zum Standard

Was viele Menschen nicht wussten, war, dass in einigen Bundesländern auch schon 2018 der 31.07. als Frist zur Abgabe der Steuererklärung galt. Dieser Fakt betraf all diejenigen, die ihre Steuererklärung auf dem elektronischen Weg abgeben. Insgesamt wird diese Form der Steuererklärung immer mehr zum Standard, was auch mit daran liegt, dass Unternehmer viele Erklärungen überhaupt nicht mehr analog einreichen können. Grundsätzlich ist der Plan durchaus, dass die Pflicht zur elektronischen Steuer irgendwann vollständig durchgesetzt wird. Als Datum zur vollständigen Umstellung steht momentan das Jahr 2022 im Raum. Wer sich bislang noch nie mit der elektronischen Variante beschäftigt hat, fragt sich natürlich, wie das funktioniert. Da gibt es Möglichkeiten:

  • Elsterportal - das ist das Finanzportal des Landes und für viele Personen, die keine sonderlichen Aufwände haben, besonders einfach. Über das Portal können Einkommensteuererklärungen, Fristverlängerungen, Nachfragen, aber auch Steuererklärungen von Selbstständigen, Umsatzsteuermeldungen und Jahresmeldungen erledigt werden. Wurde einmal eine Erklärung erstellt, können die Daten gespeichert werden, sodass sie im Folgejahr übernommen werden können. Auf diese Weise muss nicht jedes Jahr aufs Neue der Mantelbogen ausgefüllt werden. Auf der anderen Seite übernimmt Elster keine Buchhaltung, das heißt, die entsprechenden Einnahmen und Ausgaben müssen weiterhin eigenständig berechnet werden.

  • Steuerprogramm - Buchhaltungsprogramme sind ebenfalls eine gute Möglichkeit, um die Steuer elektronisch durchzuführen. Der Vorteil an den Programmen ist, dass sämtliche Einnahmen und Ausgaben direkt im Programm gebucht werden, sodass die Zahlen gleich in das Steuerformular übernommen werden können. Das eigenständige Rechnen, das bei Elster weiterhin anfällt, entfällt daher. Da jede Software ihre spezifischen Vor- und Nachteile hat, lohnt sich ein Vergleich unterschiedlicher Programme, so Daniel Franke, der mit seiner Redaktion das Fachportal Konto.org betreibt. Auf diesem bietet er einen Vergleich von Steuersoftware zur Erstellung der Steuererklärung, mit dem sich schnell ein passendes Programm finden lässt. Der Überblick enthält die Stärken und Schwächen sowie die preisliche Dimension der einzelnen Angebote.

Um die Steuer jedoch elektronisch abgeben zu können, müssen sich Steuerpflichtige zertifizieren. Auch hierfür gibt es mehrere Wege:

  • Zertifikatsdatei - Steuerpflichtige errichten bei der Steuerverwaltung einen Account und fordern eine Zertifikatsdatei an. Diese ist immer für mehrere Jahre gültig und wird nicht nur bei der Anmeldung in Elster genutzt, sondern dient auch als Unterschrift. Eine über einen Zertifikatsaccount erstellte Steuererklärung braucht also nicht mehr ausgedruckt und unterschrieben zu werden.
  • Personalausweis - Wer im Besitz eines neuen, für den Internetverkehr zugelassenen Personalausweises ist, kann auch diesen nach der Registrierung nutzen.
  • Sicherheitsstick - In diesem Fall erhält der Nutzer einen Stick mit einer Sicherheitsdatei zugesandt.
  • Signaturkarte - Bei dieser Variante ist der Zertifikationscode auf der Karte gespeichert.
  • Mobiles Login - Für den Zugang über mobile Geräte wie Smartphones oder Tablets gibt es eine gesonderte Datei.

Die Datei kann auch mit Buchhaltungssoftwares verknüpft werden, sodass die über sie erstellte Steuererklärung einfach elektronisch übermittelt werden kann, ohne dass noch eine Unterschrift notwendig ist.

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Fazit - Erleichterung, doch feste Frist

Es gibt höhere Freibeträge und eine verlängerte Frist, doch ist diese ab 2019 keine Auslegungssache mehr. Wer bislang stets zu spät dran war, der muss sich nun wahrlich spurten, da die Verspätungszuschläge bereits erhoben werden, wenn der August gerade einmal angebrochen ist. Aber vielleicht lässt sich die Frist eher einhalten, wenn nun doch auf die elektronische Variante via Steuersoftware umgestiegen wird. Leichter ist das Erstellen der Erklärung damit auf jeden Fall.