Steuerrecht: Diese Einkunftsarten gibt es in Deutschland
Es gibt mehrere Einkunfts-Varianten im Einkommensteuergesetz.
Wenn am Ende des Monats das Geld aufs Konto überwiesen wird, strömt Dopamin durch unseren Körper. Wir fühlen uns gut, sind selbstbewusster und laufen mit einem Grinsen durch die Weltgeschichte. Das führt wiederum dazu, dass wir uns schnell dazu verlocken lassen, das Gehalt sofort wieder auszugeben.
Ob verschwenderisch oder doch eher sparsam - Hauptsache ist, dass überhaupt Geld in die Haushaltskasse gespült wird. Miete, Strom und Lebensmittel bezahlen sich ja nicht von selbst. Dabei könnte es uns eigentlich total egal sein, um welche Einkunftsart es sich bei unserem Einkommen handelt. Solange der Rubel rollt, ist alles gut.
Das sieht das Einkommensteuergesetz allerdings anders. Für dieses ist eine Unterscheidung der verschiedenen Einkünfte relevant. Nicht zuletzt richtet sich nach der Einkunftsart unter anderem auch der Steuersatz. Welche Einkunftsarten es gibt, ist Bestandteil dieses Artikels.
Wohnsitz in Deutschland
Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer und sind demzufolge steuerpflichtig. Das deutsche Einkommensteuergesetz kennt 7 Einkunftsarten. Zudem gibt es noch Einnahme-Möglichkeiten, die steuerfrei sind und folglich nicht in eine der aufgeführten Kategorien eingeordnet werden können.
Nach § 2 Abs. 1 EStG unterliegen der Einkommensteuer:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Definition Land- und Forstwirtschaft: planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Grund und Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren und die Verwertung der dadurch gewonnenen Erzeugnisse
- Einkünfte aus Weinbau
- Einkünfte aus Gartenbau
- Einkünfte aus Jagd
- sonstige Einnahmen aus Nutzungen der Land- und Forstwirtschaft
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus Handels- und Handwerksbetrieben
- Gewinnanteile der Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft
- Gewinnanteile einer Kommanditgesellschaft
- Gewinnanteile aus Mitunternehmerschaft (dazu gehören ebenfalls Vergütungen)
- Zinserträge aus Darlehen, die für die Gesellschaft gedacht sind
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit
- das sind beispielsweise Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte, Journalisten etc.
- können auch Vergütungen aus diversen anderen Bereichen sein (Aufsichtsratsmitglied, Vermögensverwaltung usw.)
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- sind alle Einnahmen, die aus einem Angestelltenverhältnis zukommen
- Arbeitnehmer beziehen im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses Arbeitslohn
- dazu gehören auch Altersbezüge, Hinterbliebenenbezüge etc.
Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Zinsen
- Dividenden
- Gewinnanteile aus GmbH oder Genossenschaft
- werden pauschal mit 25 % versteuert
- zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer
- Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte (wird nur bei Überschreitung des Sparer-Pauschbetrags in Höhe von 801€ fällig)
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- versteuert werden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- das können Grundstücke, Grundstücksteile, Häuser, Wohnungen, Geschäftsräume, Lagerflächen, einzelne Zimmer und vieles mehr sein
- Steuerlast wird durch Werbungskosten, Abschreibungen, Betriebskosten gesenkt
Sonstige Einkünfte
- Renten
- Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen
- Unterhaltsleistungen
- Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
- Diäten