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ELStAM - Was bedeutet das? ▶ Wir erklären's Dir

Das deutsche Steuersystem ist voll von verwirrenden Abkürzungen.

Weswegen wollen sich eigentlich so wenige Menschen mit der eigenen Steuererklärung auseinandersetzen? Liegt es daran, dass sie einer Behörde Auskunft über die finanzielle Situation geben müssen? Liegt es eher daran, dass Deutsche im Allgemeinen ein Problem damit haben, offen über Geld zu sprechen? Oder liegt es einfach daran, dass die meisten schlichtweg keine Ahnung haben, wie sie das Thema angehen sollen?

Es mag zahlreiche Gründe dafür geben, die Einkommensteuererklärung vor sich herzuschieben oder erst gar nicht damit anzufangen. Das ist zwar auf den ersten Blick bequem, kann aber auch sehr kostspielig sein, vor allem deswegen, weil in der Regel fast jeder von einer Steuer-Rückzahlung profitieren kann.

Manchen graut es aber auch einfach nur davor, sich mit den Begrifflichkeiten auseinanderzusetzen. Das fängt schon bei den Grundlagen an. Viele wissen zum Beispiel nicht, was sich hinter der Abkürzung ELStAM verbirgt. Wie können wir dieser misslichen Lage entkommen? Genau, wir fangen klein an und befassen uns in diesem Artikel intensiver mit der, die oder das ELStAM.

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ELStAM: Hintergrund und Entstehung

Seit nunmehr vielen Jahren gibt es die Lohnsteuerkarte, wie die meisten sie noch kennen, nicht mehr. Zuletzt 2010 wurde sie in Papierform an alle Arbeitnehmer verteilt. Mit ihr wurde das Lohnsteuer-Abzugsverfahren durchgeführt. Auf der Karte wurden sämtliche Angaben zur Person festgehalten wie Name, Konfession, Steuerklasse und das zuständige Finanzamt. Mittlerweile wurde die Lohnsteuerkarte aus dem Verkehr gezogen und durch eine elektronische Variante ersetzt.

Von 1925 bis 2010 musste jeder Arbeitnehmer eine Papier-Lohnsteuerkarte vorweisen können. Da sie im Jahre 2010 das letzte Mal vergeben wurde, konnten Beschäftige bis 2013 noch mit ihr einer Tätigkeit nachkommen.

Zu Beginn eines jeden Jahres mussten Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte vorlegen. Das war auch dann notwendig, wenn ein neuer Job angetreten wurde. Neben den bereits genannten personengebundenen Angaben, die auf dem Papier vermerkt waren, standen noch Daten wie Anschrift, Geburtsdatum, Kinderfreibeträge, Gemeindeschlüssel, Identifikationsnummer und einige weitere wichtige Informationen.

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ELStAM

Mit der Abschaffung der Lohnsteuerkarte musste ein neues Modell eingeführt werden. Und so kam es, dass ELStAM Einkehr hielt. Dahinter steckt der sperrige Terminus “Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale”. Im Volksmund ist allerdings eher die Rede von “elektronische Lohnsteuerkarte”. Sie wird seit Anfang 2013 angewandt und wird seitdem zur Lohnabrechnung genutzt.

Um diese durchführen zu können, benötigt der Arbeitgeber eine spezielle Software, mit der sämtliche Betriebsvorgänge angepasst werden müssen. Seit Ablauf des Jahres 2014 gibt es deutschlandweit keine herkömmlichen Lohnsteuerkarten mehr.

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Informationen, die ELStAM enthält

ELStAM ist eine Datenbank der Finanzverwaltung, in der sämtliche Angaben zum Arbeitnehmer hinterlegt werden.

Zu den Angaben gehören unter anderem:

  • Steuerklasse
  • Anzahl der Kinderfreibeträge
  • Religionszugehörigkeit
  • Name, Geburtsdatum und Co.

Die Daten unterliegen höchsten Sicherheitsvorkehrungen und sind geschützt. So kann lediglich der derzeitige Arbeitgeber auf die gespeicherten Datensätze zugreifen.

Zusätzlich hat jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit, mehreren Arbeitgebern den Zugriff auf die Daten zu gestatten. Zudem können auch bestimmte Firmen geblockt werden. Dabei ist zu beachten, dass eine eventuelle Sperrung dazu führen kann, dass der Arbeitnehmer mit der Steuerklasse VI besteuert wird.