Fachliteratur: Kosten von der Steuer richtig absetzen
Fachliteratur: Kosten von der Steuer richtig absetzen.
Der neue Job steht vor der Tür und damit einhergehend auch viele Herausforderungen. Neue Kollegen, denen man sich vorstellen muss, neue Betriebsabläufe, neue Arbeitszeiten und ein neuer Chef, der im Gegensatz zum Alten so einiges mehr von einem abverlangt, als einem lieb ist.
Doch das ist genau das, was Du schon immer wolltest. Stillstand gehört nicht in Dein Leben. Wenn Du Dich aber zukünftig Projekten widmen sollst, die Wissen von Dir verlangen, welches Du noch nicht unbedingt besitzt, hilft nur der Griff zur Fachliteratur, um Dich optimal vorzubereiten.
Und eben diese Fachliteratur ist oft teuer. Du kannst Deinen Vorgesetzten vorab fragen, ob er Dich finanziell dabei unterstützt. Oder vielleicht kaufst Du Dir die Literatur selbst, weil Du womöglich nicht willst, dass t der Chef etwas von Deiner Unwissenheit mitbekommt. Auch musst Du nicht vollständig auf den Kosten sitzen bleiben, denn die Ausgaben für Fachliteratur können von der Steuer abgesetzt werden.
Was gehört zur Fachliteratur?
Zur Fachliteratur gehören in erster Linie Publikationen, die dafür gedacht sind, Wissen im Rahmen einer Aus- bzw. Fortbildung zu vermitteln. Im Gegensatz dazu zählt allgemeinbildende oder unterhaltende Literatur nicht zur Fachliteratur.
Fachliteratur kann sein
- Fachbücher, die rein fachliche Informationen enthalten
- Nachschlagewerke mit fachlichem Bezug
- Fachzeitschriften
- Fachzeitungen
Wie wird Fachliteratur in der Steuererklärung angegeben?
Wer zur Ausübung seines Jobs auf Fachliteratur zurückgreift, kann diese Kosten für Bücher, Zeitschriften und Fachzeitungen steuerlich geltend machen. Das Finanzamt erkennt in der Regel ohne Probleme Fachliteratur an, bei der der Titel schon einen beruflichen Bezug erahnen lässt.
Etwas problematischer wird es allerdings, wenn es sich um allgemeinbildende Literatur handelt. Entscheidend ist immer die Begründung, die dem Finanzamt auf Nachfrage mitgeteilt wird. Auch bei Fachzeitschriften gibt es häufig Probleme, da diese meistens ein breites Spektrum abbilden und demzufolge nicht nur berufsrelevante Themen abdecken. Gleiches gilt für Zeitungen. Tageszeitungen werden generell nicht berücksichtigt.
Nachweis für Fachliteratur
Entstandene Kosten müssen gegebenenfalls jederzeit nachgewiesen werden können. Zwar verlangt das Finanzamt nicht auf Anhieb Belege, allerdings kann es explizit danach fragen. Wer keine Quittungen und Co. gesammelt hat, kann eine Pauschale in Höhe von 110 Euro für alle Arbeitsmittel eintragen. Dabei handelt es sich jedoch nur um einen Richtwert, der nicht zwangsläufig anerkannt wird. Es gab diesbezüglich in den letzten Jahren meistens keine Nachfragen seitens des Finanzamtes. Trotzdem besteht kein Rechtsanspruch.
Der Betrag in Höhe von 110 Euro bezieht sich auf Arbeitsmittel im Allgemeinen, also nicht nur speziell auf Fachliteratur. Wer diese Pauschale bereits für andere Ausgaben genutzt hat, muss seine Kosten für Fachliteratur auch nachweisen können.