Finanzkniffe für Studenten & Azubis: Mehr Netto vom kargen Brutto
So könnt ihr wenigstens ein paar Euro mehr beiseite legen.
Der eine lernt für Bachelor oder Master, der andere für eine erfolgreiche Ausbildungs-Prüfung. Es gibt vieles, worin sich Studenten und Azubis unterscheiden. Doch in zwei Dingen sind sie gleich: Sie sind sehr jung, manche Auszubildende sogar noch minderjährig. Vor allem herrscht in ihrer Kasse oft Ebbe. Wie man den Kontostand clever aufpeppen kann, das verraten wir, getrennt für Studis und Azubis, auf den folgenden Zeilen.
Für Studenten
Während Auszubildende per se zumindest durch ihre feste Vergütung Planbarkeit besitzen, sieht es beim Heer der angehenden Akademiker (im Wintersemester 2017/18 waren über 2,84 Millionen Studierende in Deutschland eingeschrieben) ein bisschen anders aus. Das liegt nicht nur daran, dass es in den meisten Studiengängen als Vergütung nur Wissen gibt, sondern weil der Staat seine neue Generation von Leistungsträgern etwas anders behandelt und eben weniger Zeit bleibt, sich neben dem Studium auch noch mit der Geldbeschaffung zu beschäftigen.
Keine BAföG-Feigheit, bitte!
Wer in Deutschland studiert, hat zumindest theoretisch das Recht darauf, nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, finanziell unterstützt zu werden. Genau hier gibt es gleich eine knifflige Problematik, denn „theoretisch“ und „praktisch“ klaffen aktuell weit auseinander:
- Theoretisch gibt es, zumindest im Erststudium sowie darauf aufbauenden Masterstudiengängen, kaum echte Ausschlusskriterien, was die Förderungswürdigkeit anbelangt.
- Praktisch jedoch ist die BAföG-Höhe grundsätzlich (es gibt Ausnahmen) an das Einkommen der Erziehungsberechtigten gekoppelt und wird in Sachen Freibeträge leider längst nicht so realistisch den steigenden Löhnen angepasst. Unterm Strich kommen so seit einem Rekord-Hoch im Jahr 2012 immer weniger Studenten in den Genuss, tatsächlich BAföG zu bekommen, weil ihre Eltern „zu viel“ verdienen.
Hinzu kommt, dass das Beantragen von BAföG nicht gerade unkompliziert ist. Die einschlägigen Formulare sind in nicht weniger trockenem Juristendeutsch gehalten als eine Steuererklärung. All das sind die Gründe dafür, warum 2016 gerade einmal knapp 240.000 Studierende BAföG bezogen, obwohl im gleichen Zeitraum schon 2,8 Millionen Studis eingeschrieben waren.
Dabei sollte eigentlich die Grundregel gelten: Bloß nicht den Kopf in den Sand stecken und sich erst recht nicht von verklausulierten Formularen abschrecken lassen. Nur wer keinen BAföG-Antrag stellt, bekommt mit hundertprozentiger Sicherheit kein BAföG und wird nie wissen, ob er vielleicht nicht trotz gutverdienender Eltern für eine Förderung infrage kommt.
Und sei sie auch noch so gering. Selbst kleinste Summen unter 100 Euro können schon den Unterschied ausmachen. Deshalb immer BAföG beantragen und schauen, was sich daraus ergibt. Im Zweifelsfall kommt man eventuell für ein elternunabhängiges BAföG infrage. Als Ultima Ratio kann natürlich auch gegen jeden Bescheid schriftlich Widerspruch eingereicht werden. Hier gilt wirklich, wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Auf jeden Fall arbeiten
819 Euro benötigt „Otto Normalstudent“ monatlich, um sich durchs Studium zu schlagen. Doch diejenigen, die BAföG erhalten, bekamen in jüngster Zeit mit 464 Euro nur gut die Hälfte dieser Summe. Ein Studentenjob ist also schon aus diesem Grund vonnöten, falls man sich nicht von den Eltern „aushalten“ lassen will oder diese es auch schlicht nicht können. Dazu gibt es allerdings einiges zu beachten.
Es beginnt damit, dass Studenten grundsätzlich während der Vorlesungszeit nur 20 Wochenstunden arbeiten dürfen. Werden es mehr, werden automatisch Beiträge zur Sozialversicherung fällig. Davon ausgehend gibt es mehrere Job-Möglichkeiten:
- Minijobs, die monatlich maximal 450 Euro abwerfen
- Midijobs, deren Gehalt mehr als 450 aber weniger als 850 Euro beträgt
- Ferienjobs, die an maximal 70 Tagen pro Jahr geleistet werden
Egal wie, aber arbeiten sollte man definitiv. Allein schon, weil man so selbst mit einem Minijob (zusammen mit dem Durchschnitts-BAföG) auf 914 Euro käme. Also knapp hundert Euro mehr, als durchschnittlich benötigt werden. Doch die Sache hat noch einen anderen Vorteil: Man bekommt, auch wenn der Job vielleicht gar nichts mit dem zu tun hat, den man künftig ausüben möchte, zumindest einen grundlegenden Einblick in die Arbeitswelt.
Das ist vor allem für diejenigen Studenten wichtig, die zuvor nie einem typischen Schülerberuf nachgingen. Denn wenn man als Gastro-Bedienung oder Einzelhandels-Helfer mangels Arbeitserfahrung einen holprigen Einstieg hat, ist das längst nicht so schlimm wie beim ersten „richtigen“ Job mit Abschluss in der Tasche. Außerdem wirkt ein Lebenslauf, in dem kein einziger Tag bezahlte Arbeit vermerkt ist, auf die meisten Personaler immer etwas nach „Berufssohn/-tochter“.
Nimm Bit mit
Bitcoin ist derzeit in aller Munde und wird von nicht wenigen als Blase tituliert. Doch ganz abgesehen von solchen Feinheiten sollte man sich gerade als Studierender definitiv mit dieser und ähnlichen Kryptowährungen befassen. Und zwar vor allem aus einem Grund: Bitcoins lassen sich via Mining erzeugen, ohne dass man dazu selbst seine studentische Arbeitszeit opfern müsste. Dazu braucht es prinzipiell nur Computer, die eben 24/7 minen können.
Das ist zwar zugegeben eine kleine Rechenaufgabe, bei der man natürlich die Kosten/Nutzenrechnung über den Stromverbrauch im Auge halten muss. Aber je nachdem, wie tief man in das Thema eintauchen möchte und vor allem, weil immer mehr Geschäfte, allen voran natürlich Online-Händler, Bitcoins und andere Kryptowährungen akzeptieren, ist es eben ein schöner Nebenverdienst.
Reich wird man als Student auf diese Tour zwar in keinem Fall. Aber auch hier gilt, Kleinvieh macht auch Mist. Die Abgeltungsteuer, die normalerweise bei solchen Kapitalerträgen fällig würde, wird hier (noch) nicht angewendet.
Stichwort Steuererklärung
Auch als Student zahlt man eine ganze Menge Steuern. Sowohl direkter wie indirekter Natur. Sofern man nicht gerade verheiratet ist oder Kinder hat, rutscht man automatisch in die recht ungünstige Klasse 1. An diesem Punkt machen viele Studis einen verständlichen aber schwerwiegenden Fehler. Denn diejenigen, die zum Minijobber-Heer gehören, müssen wegen der 450-Euro-Grenze keine Pflicht-Steuererklärung einreichen. Was man nicht muss, das tut man auch nicht gern freiwillig.
Böser Fauxpas. Denn selbst wenn man ein „klassischer“ Student ist, der sich in der ersten Ausbildung befindet, damit kein Geld verdient und vorher auch noch nie gearbeitet hat. Etwa Versicherungen und Altersvorsorge, aber auch eine ganze Menge Kosten, die durch das Studium automatisch anfallen.
Auch hier gilt deshalb, nicht einfach die Steuererklärung ignorieren, weil es ein trockenes Thema ist. Selbst als Normalstudent würde man auf diese Weise buchstäblich hunderte, wenn nicht gar tausende Euro einfach so verschenken und zu verschenken sollte man doch gerade als armer Studi eigentlich nichts haben.
Ausweis vorzeigen
Schon Erstis bekommen auf den Einführungsveranstaltungen eingebläut, dass der Studentenausweis ihnen so manche Türen günstiger öffnet. Das Problem daran ist jedoch, dass diejenigen Einrichtungen, die das an die große Glocke hängen, oft nicht wirklich interessant für Studenten sind. So kommt es, dass viele Studierende dieses mächtige Geldspar-Schwert im Portemonnaie stecken lassen.
Auch das ist nichts weiter als verschenktes Geld. Denn auch wenn viele Unternehmen es eben nicht groß herausposaunen, gibt es immens viele Möglichkeiten, auf diese Weise Geld zu sparen.
- Die meisten Handy- und Internetanbieter haben gesonderte Studententarife, die aber selbst auf der Website meist nicht offen angepriesen werden. Nachfragen!
- Gleiches gilt für sehr viele Banken mit kostenlosen Girokonten.
- Der ADAC hat ebenfalls vergünstigte Tarife für junge Leute. Darunter sogar einen für alle, die gar kein Auto haben.
Unter der Prämisse, dass auch noch viele Computer- und Softwarehersteller Sonderkonditionen anbieten, gibt es eigentlich nur eine Grundregel, die man befolgen sollte: Immer den Studentenausweis zücken und nach Vergünstigungen fragen. Denn fragen kostet eben selbst im ungünstigsten Fall nichts.
Für Azubis
Als Azubi bekommt man eine Auszubildendenvergütung. Selbst wenn diese doch arg niedrig ausfällt, ist es eben ein Vorteil, weil man schon deshalb Geld bekommt, weil man seiner Ausbildung nachgeht. Den wenigsten Studenten geht es so, die müssen, wie erwähnt, ihre Ausgaben noch neben dem Studium irgendwie zusammenverdienen. Doch dadurch, dass es eben eine Art Gehalt gibt, wird die Sache für Azubis eben auch komplizierter.
Keine BAföG-Feigheit, bitte!
Diese Zwischenüberschrift wurde mit Absicht ein zweites Mal gewählt. Denn was viele Azubis gar nicht wissen, ist, dass BAföG längst nicht nur ein „Studenten-Ding“ ist, sondern sich auf eine sehr viel größere Bandbreite an Ausbildungen erstreckt. Ja, dazu gehört auch eine bezahlte Berufsausbildung. Bloß heißt die Förderung bei einer normalen, dualen Ausbildung nicht BAföG, sondern Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), ansonsten unterscheidet sich jedoch nicht viel.
Auch hier wird das Einkommen der Eltern mit einbezogen. Außerdem natürlich die Höhe der Ausbildungsvergütung, die Wohnsituation, Fahrtdauer und -kosten (dank eines jüngst erlassenen Urteils sogar, wenn man mit dem Fahrrad fährt), Geschwister, Mietkosten und weitere Faktoren. Natürlich alles nicht weniger verklausuliert als der BAföG-Antrag.
Allerdings hat man beim BAB durchaus bessere Chancen, zu einer tragfähigen Unterstützung zu kommen. Nicht nur, weil die Kriterien generell etwas „lebensnäher“ als beim BAföG sind, sondern auch, weil der Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt werden muss und nicht beim als geizig verschrienen BAföG-Amt.
Zudem muss man die Zahlen betrachten. Es gibt knapp drei Millionen Studenten, die „alle“ BAföG wollen. Aber nur gut 1,3 Millionen Auszubildende aller Lehrjahre. Rechnet man davon diejenigen weg, die zu den Azubi-Besserverdienern gehören (etwa Bankkaufleute, Systemelektroniker oder Physiklaboranten) und mit Gehältern von gut 900 Euro schon im ersten Lehrjahr bestens auskommen, bleiben viel weniger Azubis übrig und haben damit eine erheblich bessere Chance, als förderungswürdig erachtet zu werden.
Deshalb gilt auch hier: Sich nicht vom Gehaltszettel oder dem der Eltern abschrecken lassen, sondern einfach bei der Arbeitsagentur, am besten noch vor Beginn der Ausbildung, vorstellig werden und einfach mal prüfen lassen, was ginge.
Her mit den Steuern
Wer als Azubi monatlich über einen Bruttoverdienst von gerundet 950 Euro kommt oder aber durch etwaige Urlaubs- oder Weihnachtsgelder beziehungsweise vermögenswirksame Leistungen über eine jährliche Brutto-Gesamtsumme von etwa 11.350 verfügt, muss automatisch Steuern zahlen. Sprich also Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer abführen.
- Wenn man als Azubi Steuern zahlen muss, hat man beste Chancen, sie sich komplett zurückerstatten zu lassen
- Selbst wenn man eigentlich keine Steuern zahlt, hat man immer noch Werbungskosten. Liegen die über 1.000 Euro (und das ist wahrscheinlich, weil dazu auch Pendlerkosten, Lernmaterialien und dergleichen dazugehören), stehen die Chancen ebenfalls günstig, sie zurückerstattet zu bekommen
Das bedeutet also, dass es für Azubis eigentlich keine Ausrede geben sollte, keine Steuererklärung abzugeben
Tipp für Eltern: Die Beiträge des jungen Azubis zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung dürfen, wenn dieser noch über die Eltern mitversichert ist, auf der eigenen Steuererklärung ebenfalls als Sonderausgaben eingetragen werden.
Vermögenswirksame Leistungen
Als Azubi wird man in aller Regel 40 Wochenstunden arbeiten, ebenso wie jeder ausgelernte Kollege im Betrieb. Obwohl man noch lernt, sollte man sich trotzdem ein bestimmtes Goodie nicht entgehen lassen: Denn auch Azubis haben Anspruch darauf, vermögenswirksame Leistungen zu bekommen. Diese werden in der Steuererklärung ebenfalls berücksichtigt.
Im Klartext kommt es also darauf an, dass der Arbeitgeber einem einen Zuschuss zu einer Sparsumme gewährt. Etwa einem Bausparvertrag, Kapitallebensversicherung oder Aktienfonds. Allerdings hat die Sache einen kleinen und einen großen Haken:
- Der kleine Haken besteht darin, dass die Summe an vermögenswirksamen Leistungen sich auf Tarifverträge stützt und sich somit erheblich von Beruf zu Beruf unterscheiden kann. Bei einigen Branchen beträgt sie pro Monat nur 6 Euro, bei anderen hingegen bis zu 40. Aber: Immer ist es eben „geschenktes Geld“.
- Der große Haken besteht darin, dass mit der Inanspruchnahme von vermögenswirksamen Leistungen eventuell der Anspruch auf Kindergeld erlischt. Dazu braucht es im Vorfeld also genaues Rechnen, um wirklich einen Gewinn daraus zu ziehen.
Die Sache ist zugegeben nicht ganz einfach, vor allem weil es hier so viele unterschiedliche Fälle gibt. Doch es gilt eben auch hier, dass nur derjenige gar nichts bekommt, der sich nicht mit dem Thema befasst.
Wohngeld?
Ausnahmen gibt es auch beim weiter oben erwähnten BAB. Gehen wir einfach mal von dem Fall aus, dass ein Azubi, warum auch immer, dafür nicht infrage kommt. Selbst in diesem Fall muss man nicht ganz auf staatliche Unterstützung verzichten, bloß eben von anderer Seite und mit ebenfalls vorhandenen Kriterien.
Wohngeld ist ein solcher Fall. Also prinzipiell ein staatlicher Zuschuss zum Unterhalt der eigenen Bleibe. Um das beantragen zu können, muss man drei Kriterien erfüllen:
- Man muss volljährig sein
- Man darf kein BAföG oder BAB beziehen
- Man darf nicht mehr bei den Erziehungsberechtigten wohnen
Mit den Nachweisen dafür und einem Mietvertrag in der Tasche begibt man sich zur zuständigen Wohngeldstelle seiner Gemeinde. Tatsächlich ist die Chance, diesen Zuschuss zu bekommen, sogar sehr gut. Denn ungleich etwa zum Hartz-IV-Bezug prüft das Amt bei Azubis nicht, ob die Wohnung auch „klein genug“ ist oder ob man auf dem Sparbuch große Summen angespart hat.
Einziges Kriterium ist, dass man mit seiner Ausbildungsvergütung unterhalb einer bestimmten Obergrenze bleibt. Alles, was darunterliegt, wird nach einem festgesetzten Regelsatz bezuschusst, der unter anderem von der Mietenstufe des jeweiligen Wohnortes abhängt. Das können bei hoher Vergütung und günstiger Dorflage nur wenige Euro sein. Doch auch der umgekehrte Fall funktioniert. Wenn man in einer als „teuer“ kategorisierten Großstadt lebt und deshalb einen richtig umfangreichen Batzen Geld bekommt.
Nebenjob nur in engen Grenzen
Ein achtstündiger Arbeitstag ist anstrengend. Allerdings gibt es nicht wenige Azubis, die dank jugendlicher Energie sich noch in der Lage sehen, eine weitere „Schippe“ in Form eines Zweitjobs draufzupacken. Die gute Nachricht: Ja, das ist mitunter möglich und kann einem durchaus viel zusätzliches Geld bescheren. Die schlechte Nachricht: Es gibt Kriterien, die die Sache erschweren können.
- Der Lehrherr hat das Recht, Nebenjobs zu verbieten, wenn er berufliche Belange in Gefahr sieht.
- Das Arbeitszeitengesetz erlaubt für minderjährige Azubis maximal 40 Wochenarbeitsstunden und nicht mehr als acht pro Tag. Bei volljährigen Azubis sind es 48 Stunden. Immer muss man eine mindestens elfstündige, ununterbrochene Ruhephase einhalten. Mitunter bleiben also schlicht zu wenige Stunden, um noch legal einen Nebenjob auszuüben.
- Man rutscht durch die Zusatzeinkünfte schnell über viele Freibetragsgrenzen, etwa bei BAB oder Kindergeld.
Zudem sollte man eines nicht vergessen: Klar hat man auch in der Ausbildung wegen seiner Arbeitsbelastung und den Lebenshaltungskosten schnell die Euro-Zeichen in den Augen. Aber eigentlich ist das die falsche Denkweise. Denn primäres Ziel der Berufsausbildung ist es ja ursprünglich, das Wissen für diesen Beruf zu erlangen. Das, was man am Monatsende aufs Konto bekommt, ist da gewissermaßen nur ein Zubrot.
Das bedeutet also, dass man erst mal alle anderen Wege ausschöpfen sollte, bevor man sich aufs Nebenjob-Pferd schwingt. Denn dessen Anstrengungen können dazu führen, dass man sein Primärziel nur noch eingeschränkt erreichen kann.
Fazit
Für Studenten und Auszubildende könnte es immer gerne „etwas mehr“ auf dem Konto sein. Wichtig ist dabei vor allem, dass man nichts unversucht lässt, praktisch immer steht einem irgendein Zuschuss, irgendeine Vergünstigung zu. Doch dazu gehört es eben auch, dass man sich an eine durchaus großmütterliche Regel erinnert: Wer den Pfennig nicht ehrt, ist des Talers nicht wert. Umgelegt auf die heutige Zeit bedeutet das also, dass man keine Mühen scheuen sollte, um auch kleine Zuschüsse im Bereich weniger Euro mitzunehmen.