2 Min.

Fristverlängerung: Wenn einem die Zeit im Nacken sitzt

Am 31. Juli endet die Deadline. Diese Gründe erlauben eine Fristverlängerung.

Wenn der Wecker am 31. Juli in Herrgottsfrühe klingelt, ist der großer Tag gekommen. Damit meinen wir nicht den eigenen Geburtstag. Und auch nicht, dass das Gehalt überwiesen wurde. Vielmehr wartet auf diejenigen, die alles auf den letzten Drücker erledigen, die Steuererklärung.

Natürlich ist nicht jeder dazu verpflichtet, bis zum 31. Juli die Einkommensteuererklärung abzugeben, aber gut 50 Prozent aller Arbeitnehmer haben keine Wahl. Weitere Informationen zu dem Thema, wer eine Erklärung abgeben muss, findest du in unserer Rubrik „Pflichtveranlagung".

Wenn alle Stricke reißen und jemand nachweislich verhindert war, die Steuererklärung rechtzeitig beim Finanzamt einzureichen, kannst eine Fristverlängerung beantragen. Diesbezüglich gibt es allerdings einiges zu beachten.

picture

Wenn die Deadline naht

Der Paragraf 46 des Einkommensteuergesetzes regelt eindeutig, wer seine Steuererklärung bis zum 31. Juli abgegeben haben muss. In erster Linie sind das Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbstständige und Arbeitnehmer mit mehreren Jobs.

Freiwillige haben sogar bis zu vier Jahre Zeit. Sie können rückwirkend jeweils bis zum 31. Dezember die Steuererklärung abgeben. Demnach kann im Steuerjahr 2019 sogar noch eine für das Jahr 2015 erstellt werden.

picture

Wann kommt eine Fristverlängerung infrage?

Grundsätzlich kann jeder Steuerpflichtige eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen. In der Regel reicht eine einfache Mail oder ein Schreiben per Fax aus.

Aber Vorsicht: Nicht jedes Finanzamt bietet eine Fristverlängerung per Mail an. Des Weiteren ist von einem Anruf abzuraten, da im Notfall kein Nachweis vorgelegt werden kann.

Folgende Gründe können für eine Fristverlängerung sprechen:

  • Krankheitsfall
  • fehlende Unterlagen
  • hohes Arbeitsaufkommen

picture

Was es sonst noch zu beachten gibt

Besonders wichtig ist, dass auf dem Schreiben ein genaues Datum vermerkt ist, bis wann die Steuererklärung nachgereicht wird. Damit der Fall schnell bearbeitet und richtig zugewiesen werden kann, ist es ratsam, die Steueridentifikationsummer sowie den Namen und die Anschrift festzuhalten. Die Steueridentifikationsnummer findest man zum Beispiel auf älteren Steuerbescheiden.

Hinweis: Pflichtveranlagte, die ihre Steuererklärung über einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, müssen keine Fristverlängerung beantragen und haben bis zum 31.12. eines jeden Jahres Zeit zur Abgabe.