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Was der Frühling mit Steuern gemeinsam hat

Die Sonne scheint, die Temperaturen steigen und die Sonnenbrille kann entstaubt werden. Was das mit Steuern zu tun hat, erfahrt ihr jetzt.

Endlich hat sich der Winter in die stille Ecke zurückgezogen und lässt dem Frühling den Vortritt. Zwar haben die eisigen Zeiten auch ihre Vorteile, aber im Prinzip bevorzugen die meisten eher warme Temperaturen, die Gerüche der blühenden Wälder und Gräser sowie das Tragen leichter Kleidung.

Passend zur Jahreszeit muss natürlich auch der Garten wieder auf Vordermann gebracht und überhaupt das Grundstück modernisiert werden. Stellt sich die Frage, wann das alles geschehen soll, denn nicht jeder hat neben Beruf und Familie ausreichend Zeit, um seinen Grünen Daumen unter Beweis zu stellen.

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Einhergehend mit blühenden Pflanzen sind auch Pollen und diverse Gräser, die durch die Luft wirbeln. Nicht nur Allergiker haben es während des Pollenflugs schwer, sondern auch Putzteufel. Jeden zweiten Tag sammeln sich neue Staubwollmäuse in den Zimmern, da man endlich wieder 24 Stunden die Fenster geöffnet lassen kann.

Und was hat das alles jetzt mit Steuern zu tun? Ganz einfach. Sämtliche anfallende Kosten, die im Zusammenhang mit dem Jahreszeitenwechsel entstehen, können von der Steuer abgesetzt werden.

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Rasen mähen und Co. - Haushaltsnahe Dienstleistungen

Wir gehen im Schnitt 1 Mal pro Monat zum Friseur. Da ist es auch nicht weiter verwunderlich, wenn der Rasen im Garten ebenfalls mal wieder eine schnittige Frisur verpasst bekommt. Meistens ist dafür allerdings keine Zeit oder die Motivation hält sich in Grenzen.

Regelmäßige Gartenarbeiten wie Rasen mähen, Hecken schneiden usw. können als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Der Staat beteiligt sich an bis zu 20% der anfallenden Kosten. Maximal 4.000€ können für ein Jahr beim Finanzamt eingereicht werden.

Hinweis: Wichtig ist, dass entsprechende Belege dem Finanzamt zur Verfügung gestellt werden müssen. Einfach einen Überweisungsträger mit Kontoauszug versenden. Achtet darauf, dass Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten separat aufgelistet sind, denn nur diese Kosten werden vom Finanzamt steuerlich begünstigt.

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Allergien als außergewöhnliche Belastungen

Die meisten haben beim Anblick der wiedererwachenden Natur ein Strahlen in den Augen. Überall die vielen Sinneseindrücke, die das Herz aufgehen lassen. Davon bekommen einige Allergiker nichts mit, da ihre Augen zugeschwollen sind, die Nase verstopft ist und die Müdigkeit überwiegt. Hat sich der alljährliche Heuschnupfen erst eingeschlichen, ist der Weg zur Apotheke nicht weit.

Nicht alle Krankenkassen übernehmen die Kosten für wirksame Arzneien, die den Leidensweg verkürzen oder angenehmer machen. Verschriebene Medikamente, für die Allergiker finanziell selbst aufkommen müssen, können von der Steuer abgesetzt werden.

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Leider werden keine Kosten übernommen, die der Prävention dienen. Auch alternative Medizin wird nur unter bestimmten Bedingungen vom Finanzamt anerkannt.

Voraussetzungen dafür sind:

  • Patient muss amtsärztliches Attest vorlegen, das medizinische Notwendigkeit beweist
  • Attest muss vor Behandlungsbeginn ausgestellt sein

Hinweis: Auch die Fahrtkosten zum Arzt oder Heilpraktiker können als außergewöhnliche Belastung eingereicht werden. Gleiches gilt für Fahrten zur Apotheke.

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Gartenarbeiten als Handwerkerleistungen

Was ist schon ein Garten ohne eine schöne und geräumige Terrasse, auf der es sich herrlich grillen lässt? Sie gehört irgendwie einfach dazu. Da die wenigsten von uns handwerklich begabt sind, müssen Fachkräfte beauftragt werden. Doch welche Profi-Leistungen können von der Steuer abgesetzt werden?

Posten, die steuerlich geltend gemacht werden können:

  • Aushubarbeiten
  • Erdarbeiten
  • Pflasterarbeiten
  • Gartengestaltung
  • Pflanzenarbeiten
  • Gartenpflege

Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen

  • das Grundstück muss vom Besitzer bewohnt werden und ist kein Neubau
  • maximal 20% der anfallenden Kosten können eingereicht werden oder maximal 1.200€ pro Jahr

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Frühjahrsputz

Zugegeben, es ist ziemlich mühselig, ständig Staub zu saugen oder die Fenster zu reinigen. Wer ein paar Euro in die Hand nimmt, kann sich diese Tätigkeiten abnehmen lassen. Kosten für professionelle Reinigungsfirmen können beim Finanzamt eingereicht werden. Die Ausgaben werden als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt, wovon 20% angesetzt werden können, maximal jedoch 4.000€ im Jahr.

Sehhilfen

Manche lieben sie, manche hassen sie - die Brille. Etwas versöhnlicher sieht es dann schon mit der Sonnenbrille aus. Natürlich kann nicht jeder einfach so seine Kosten für das letzte Givenchy-Modell einreichen. Voraussetzung ist, dass die Gläser für die Sonnenbrille vom Arzt verschrieben wurden. Erst dann gilt die Sehhilfe als medizinisches Hilfsmittel. Des Weiteren können die Fahrtkosten zum Optiker als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

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