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Geringwertige Wirtschaftsgüter in der Steuererklärung

Welche zählen dazu und welche Sonderregelungen gibt es?

Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige gilt: Wer sich teuere Arbeitsmittel anschafft, muss diese über einen gewissen Zeitraum abschreiben. Wir zeigen dir, was es dabei alles zu beachten gibt.

Was bedeutet Abschreibung?

Abschreibung bedeutet, dass die Kosten eines Arbeitsmittels auf mehrere Jahre in der Steuererklärung aufgeteilt werden. Dies spiegelt den Wertverlust des Gegenstandes wider. Eine Abschreibung musst du aber nur bei Arbeitsmitteln durchführen, die einen bestimmten Anschaffungswert übersteigen. Bisher lag diese Grenze bei 410€ netto, seit 2018 ist sie auf 800€ (netto) erhöht. Wenn du dir Arbeitsmittel anschaffst, die der einem bestimmten Wert liegen, kannst du diese nicht sofort in voller Höhe steuerlich geltend machen.

Wie rechne ich die Abschreibungshöhe aus?

Um die Höhe der Abschreibung für die einzelnen Jahre auszurechnen, benötigt du nur das Kaufdatum, den Rechnungsbetrag und die Nutzungsdauer. Bei der Nutzungsdauer handelt es sich um den herkömmlichen Zeitraum, in dem ein Arbeitsmittel in Gebrauch ist. Zur Orientierung gibt es hierfür Listen mit den gängigen Arbeitsmitteln und deren “Lebenszeit”.

Demzufolge haben zum Beispiel Laptops, Drucker und Monitore eine herkömmliche Nutzungsdauer von 3 Jahren.

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Beispiel Abschreibungshöhe

Du hast dir im Februar 2018 einen Laptop gekauft, der 930€ netto gekostet hat. Er übersteigt damit die Höchstgrenze von 800€ netto und muss demnach über drei Jahre abgeschrieben werden. -> 930€ / 3 = 310 €/ Jahr. Davon kannst du dann im Jahr 2018 11/12 = 284,17 Euro abziehen. Wenn du die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer erstattet bekommst (als Arbeitnehmer und Kleinunternehmer), dann muss die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung um die Umsatzsteuer erhöht werden. In dem Beispiel wären das 176,70 Euro Umsatzsteuer, die auf 930 Euro anfallen. Abzuschreiben wäre dann der Bruttobetrag von 1106,70 Euro.

Hast du dir einen günstigeren Laptop (bis 800 Euro netto) zugelegt, kannst du die gesamte Summe in der Steuererklärung für das Jahr 2018 eintragen.

Welche Sonderregelungen gelten für Geringwertige Wirtschaftsgüter?

Für Arbeitsmittel (und andere bewegliche, eigenständig nutzbare Wirtschaftsgüter), die in der Anschaffung vergleichsweise günstig sind, gelten andere Regelungen bei der Abschreibung. Zu den Geringwertigen Wirtschaftsgütern zählen alle Anschaffungen von beweglichen, eigenständig nutzbaren Wirtschaftsgütern, die den Wert von 410€ netto bzw. 800€ netto nicht übersteigen. Kostet ein GWG nicht mehr als 410€ netto oder 800 € netto, können diese als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Sie verringert damit direkt und in voller Höhe das Einkommen und folglich prozentual die zu erbringende Steuerlast.

Welche Kriterien haben Geringwertige Wirtschaftsgüter? Sie sind:

  • selbstständig nutzbar
  • abnutzbar
  • beweglich (im Sinne von: Er erfüllt einen zusätzlichen Zweck und ist nicht obligatorisch für die Nutzung des Gebäudes. Deshalb werden sie teilw. auch “bewegliche Wirtschaftsgüter” genannt.)

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Welche Abschreibungsmöglichkeiten für Geringwertige Wirtschaftsgüter gibt es?

Bis zu einer Kaufsumme von 150€ können bewegliche Wirtschaftsgüter als allgemeine Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dafür wird im Gegensatz zu den anderen Abschreibungsarten keine besondere Aufstellung in einem Verzeichnis (Anlagenverzeichnis) benötigt.

  • Sofortabschreibung bei Anschaffungskosten bis 410€ netto bzw. ab 2018 bis 800€ (netto): Die Anschaffungskosten können in voller Höhe im Steuerjahr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
  • Poolabschreibung bei Anschaffungskosten von 250€ bis 1.000€ (netto): Die Anschaffungskosten werden in einem Sammelposten zusammengefasst und über die nächsten 5 Jahre hinweg abgeschrieben. Die Poolabschreibung ist eine Alternative zur Sofortabschreibung.