Können Kosten für die Einbürgerung steuerlich abgesetzt werden?
Es gibt auf dem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft einige Hürden.
Wer einer Tätigkeit im Ausland über einen bestimmten Zeitraum nachkommt und nicht beabsichtigt, ins Heimatland zurückzukehren, kann unter Umständen eine neue Staatsangehörigkeit annehmen.
Welcher Einreisegrund auch vorliegen mag, unter gewissen Bedingungen können Zugezogene die deutsche Staatsbürgerschaft mit allen einhergehenden Rechten und Pflichten annehmen. Doch die Hürden sind hoch und manchmal kann es teuer werden. Stellt sich die Frage, ob sich der Staat an den Kosten beteiligt.
Voraussetzungen für eine Einbürgerung
- gesicherter Aufenthaltsstatus
- regelmäßiger Aufenthalt in Deutschland in den letzten acht Jahren
- für den Lebensunterhalt muss selbst aufgekommen werden
- Deutschkenntnisse
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- alte Staatsangehörigkeit wird abgelegt
- keine Vorstrafen
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
Einbürgerung kostet Geld
Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen möchte, muss neben den bereits erwähnten Bedingungen auch für einige Kosten aufkommen. So werden für die Einbürgerung an sich 255 Euro fällig. Für Kinder ohne Einkommen müssen 51 Euro entrichtet werden. Soll ein Kind eingebürgert werden, jedoch kein Elternteil, dann wird für dieses ebenfalls der volle Betrag verlangt.
Auch ein Test muss abgelegt werden, der pro Versuch nochmal 25 Euro kostet und an verschiedenen Abendschulen durchgeführt werden kann. Hinzu kommt ein Sprachtest, der je nach Bundesland unterschiedlich teuer sein kann. Diese Kosten sollten pauschal einkalkuliert werden. Gegebenenfalls kommen noch individuelle Ausgaben dazu.
Können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden?
Eine Staatsbürgerschaft gibt es nicht einfach mal so im Vorbeigehen. Wer die Absicht hat, muss ein paar Taler dafür zur Seite legen. Stellt sich natürlich auch die Frage, ob die Kosten von der Steuer abgesetzt werden können.
Integrationskurs
Integrationskurse setzen sich aus mehreren Stunden zusammen und bestehen in der Regel aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs. Die Kosten dafür betragen nicht selten bis zu 1.300 Euro. Einen bestimmten Betrag übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Ist ein Integrationskurs verpflichtend, dann sind die Ausgaben dafür als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar, ansonsten beteiligt sich der Staat nicht.
Freiwillige Teilnahme
Sofern Kosten nicht zwangsläufig entstehen, werden diese auch nicht von den Finanzämtern anerkannt. Nur bei einer unvermeidlichen Teilnahme sieht die Sachlage anders aus. Ein entsprechender Nachweis über die Pflichtteilnahme muss dem Sachbearbeiter unbedingt vorgelegt werden.
Was ist mit Deutschkursen?
Kosten für einen oder mehrere Deutschkurse werden ebenfalls nicht berücksichtigt, da diese auf freiwilliger Basis stattfinden. Der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VI R 14/04) zählt die Ausgaben für einen Deutschkurs zu den “nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung”.