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Pauschalen: Arbeitsmittel & Kontoführungsgebühren

Bei der Steuererklärung können wir von zahlreichen Pauschalen profitieren.

Pauschalreisen, Pauschaltarife und Pauschalen in der Einkommensteuererklärung- fast täglich stößt man auf einen dieser Begriffe. Wobei man das natürlich so pauschal gar nicht sagen kann.

Bei Pauschalen handelt es sich um vorläufige Geldsummen, die einem gewährt oder angerechnet werden können. Sie umfassen in der Regel mehrere Teilsummen, die einzeln wiederum nicht berücksichtigt werden.

Auch in der Steuererklärung gibt es zahlreiche Pauschalen, die dem Steuerzahler zugute kommen. Es gibt sie beispielsweise für Fahrtkosten, für den Verpflegungsmehraufwand auf Dienstreisen, für Arbeitsmittel und etliche mehr. Damit du immer den Überblick behältst, haben wir dir eine Liste aller Pauschalen erstellt.

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Pauschalen beim Finanzamt

Pauschbeträge erkennt das zuständige Finanzamt ohne Nachweise an. Mit ihnen wird ein bestimmter Teil der Einnahmen steuerfrei gestellt. Ausgaben, die die Pauschale übersteigen, können zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Sollten die Einkünfte allerdings unter dem Pauschalbetrag liegen, dann wird dieser automatisch vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.

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Abzugskosten Pauschalen für das Steuerjahr 2016

  • Arbeitnehmerpauschbetrag 1.000€
  • Kontoführungsgebühren 16€
  • Arbeitsmittel 110€
  • Entfernungspauschale für Fahrten zur Arbeit 30 Cent pro Kilometer
  • Entfernungspauschale Jahresbetrag 4.500€
  • Fahrtkosten doppelte Haushaltsführung für 1. und letzte Fahrt 30 Cent pro gefahrenem Kilometer
  • Fahrtkosten doppelte Haushaltsführung für Heimfahrten 30 Cent pro gefahrenem Kilometer
  • Dienstreisepauschale 30 Cent pro gefahrenem Kilometer
  • Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen 1. Tag 12€
  • Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen An- und Abreisetag jeweils 12€
  • Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen für Tage zwischen An- und Abreise 24€
  • Arbeitszimmer maximal 1.250€
  • geringwertige Wirtschaftsgüter 410€
  • Umzugskostenpauschale für Ledige 746€
  • Umzugskostenpauschale für Verheiratete 1.493€
  • Unterrichtskosten maximal 1.882€
  • Pflegepauschbetrag 924€
  • Sparer-Pauschbetrag 801€
  • Werbungskostenpauschale für Rentner 102€
  • Behinderten-Pauschbetrag zwischen 310€ und 1.420€
  • Sonderausgaben-Pauschale für Singles 36€
  • Sonderausgaben-Pauschale für Ehepaare 72€

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Wissenswertes zur Nachweispflicht

Pauschalen können in Anspruch genommen werden, ohne einen entsprechenden Beleg vorweisen zu müssen.

Ausgaben, die wiederum nachgewiesen werden müssen und nicht im Zusammenhang mit Pauschbeträgen stehen, sind:

  • vermögenswirksame Leistungen
  • Bescheinigung Studium
  • Behinderung
  • Spenden
  • Sozialleistungen
  • Altersvorsorge
  • Unterhalt
  • außergewöhnliche Belastungen
  • Kapitalertragsteuer und Zinsabschläge

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