Scheidung: Welche Steuerauswirkungen eine Trennung nach sich zieht
Mit einer Scheidung ändert sich viel für die Ex-Ehepartner.
Laut Statistik lassen sich in Deutschland ca. 37 Prozent aller Ehepaare scheiden. Dabei bietet eine Ehe vor allem aus steuerlicher Sicht viele Vorteile. So verdoppeln sich beispielsweise die Freibeträge oder die Steuerklassen können zum eigenen Vorteil gewechselt werden, damit am Ende des Monats mehr Geld für die Haushaltskasse übrig bleibt.
So viele Argumente auch für die Ehe sprechen, kommt es immer wieder zur Scheidung. Dann ändert sich nicht nur die Lebenssituation, sondern auch die finanzielle Lage. Eine Trennung kann nämlich auch steuerliche Auswirkungen nach sich ziehen. Welche das sind, erfährst du hier.
Eine Scheidung kann teuer sein
Wenn eine Scheidung nicht reibungslos verläuft, kann es unter Umständen noch teurer werden, als sie ohnehin schon ist. Bis 2013 konnten die Scheidungskosten noch als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden. Ein entsprechendes Feld gibt es seitdem nicht mehr im Mantelbogen.
Eine Ausnahme gibt es dennoch. Nur wer vor dem finanziellen Ruin steht, kann gegebenenfalls die Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung anerkennen lassen. Eine Garantie auf Berücksichtigung seitens des Finanzamtes gibt es jedoch nicht.
Eine Scheidung kann teuer sein
Wenn eine Scheidung nicht reibungslos verläuft, kann es unter Umständen noch teurer werden, als sie ohnehin schon ist. Bis 2013 konnten die Scheidungskosten noch als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden. Ein entsprechendes Feld gibt es seitdem nicht mehr im Mantelbogen.
Eine Ausnahme gibt es dennoch. Nur wer vor dem finanziellen Ruin steht, kann gegebenenfalls die Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung anerkennen lassen. Eine Garantie auf Berücksichtigung seitens des Finanzamtes gibt es jedoch nicht.
Weitere Kosten, die im Falle einer Scheidung auf einen zukommen können
Teuer kann es vor allem werden, wenn es zu einem Zugewinnausgleich kommt. Sofern es keinen Ehevertrag gibt, kann der Zugewinn ausgeglichen werden. Das bedeutet, dass der Betrag, der das Vermögen des Ehepartners zu Beginn der Ehe übersteigt, aufgeteilt wird. Wurden nach der Eheschließung Verluste angehäuft, dann werden diese nicht ausgeglichen. Hat eine Partei mehr Geld als der Partner angehäuft, wird der Mehrbetrag auf beide gleichmäßig aufgeteilt.
Übrigens: Auch Veräußerungsgewinne einer Immobilie müssen in der Steuererklärung angegeben und versteuert werden.
Versorgungsausgleich, Unterhalt und Co.
Im Folgenden haben wir eine Übersicht der einzelnen Kostenpunkte erstellt, die nach der Scheidung zusätzlich auf einen zukommen können.
Zu den häufigsten Mehrkosten zählen
- Unterhalt: Unterhaltszahlungen können als Sonderausgaben angesetzt werden
- Versorgungsausgleich: Hälfte der Rente des Ex-Partners steht einem gegebenenfalls zu
- Steuerklassenwechsel: Steuerklasse I, wenn kinderlos; Steuerklasse II, wenn alleinerziehend
- Freibetrag für Betreuung, Ausbildung und Erziehung: kann vom Elternteil in Anspruch genommen werden, bei dem das Kind lebt (gleiches gilt für Hinterbliebenen- und Behinderten-Pauschbetrag)
- Kapitalertragsteuer: Freistellungsaufträge gelten auch noch im Jahr der Scheidung, anschließend müssen beide Parteien jeweils einen stellen