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Steuererklärung: Mit diesen 8 Tipps Steuererstattung maximieren

Eine Steuererklärung bringt (fast) immer finanzielle Vorteile.

Jedes Jahr steht sie wieder an und so manchen von uns treibt sie stets in die Verzweiflung. Die Steuererklärung gehört für viele Menschen zu den unangenehmen Pflichten im Leben. Dabei bringt sie doch fast immer finanzielle Vorteile.

Viele Ausgaben, die innerhalb eines Kalenderjahres anfallen, können nämlich ganz einfach von der Steuer abgesetzt werden. Die Liste ist lang. Werbungskosten, Altersvorsorge, haushaltsnahe Dienstleistungen und vieles mehr - all das kann steuerlich geltend gemacht werden.

Erfahre hier, mit welchen 8 Tipps du dir eine hohe Steuererstattung sichern kannst.

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Werbungskosten von der Steuer absetzen

Zu den Werbungskosten gehören bei Arbeitnehmern all jene Aufwendungen, die aufgebracht werden müssen, um einen Beruf ausüben zu können. Hierunter fallen etwa die täglichen Fahrten zur Arbeit, Dienstreisen, Fortbildungen, Ausgaben für Arbeitskleidung oder berufliche Versicherungen.

Das Finanzamt berücksichtigt pro Jahr den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro als Werbungskosten. Für diese Pauschale sind keine Nachweise erforderlich und der Betrag wird automatisch vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Typische Werbungskosten

  • Fahrten zur Arbeit
  • Dienstreisen
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Arbeitsmittel
  • Umzüge
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Beiträge für Berufsverbände, Gewerkschaften, Spenden
  • Berufliche Versicherungen
  • Telefon- und Internetkosten

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Pendlerpauschale

Für die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstelle kann die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer einfacher Fahrt von der Steuer abgesetzt werden. Die Pauschale gilt verkehrsmittelunabhängig und kann z.B. auch von Mitfahrern einer Fahrgemeinschaft beansprucht werden. Pro Jahr können maximal 4.500 Euro als Entfernungspauschale abgesetzt werden.

Alternativ zur Entfernungspauschale können Arbeitnehmer auch Fahrtkosten in voller Höhe von der Steuer absetzen. Hierfür verlangt das Finanzamt Nachweise in Form von Tankquittungen oder die Vorlage von Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr.

Auch Fahrten im Zuge von beruflichen Auswärtstätigkeiten oder Weiterbildungsmaßnahmen können von der Steuer abgesetzt werden. Durch die Dienstreisepauschale können sowohl Hin- als auch Rückweg mit je 0,30 Euro pro Kilometer geltend gemacht werden.

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Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

Haushaltshilfen, Pflegedienste und Handwerkerleistungen können bei der Steuererklärung angegeben werden. Dabei gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Wie hoch letztlich eine mögliche Steuerermäßigung ausfällt, kann pauschal nicht beantwortet werden.

Für sämtliche Arbeiten, die in der EU (Europäische Union) oder dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) stattfinden, können Steuerermäßigungen geltend gemacht werden.

Absetzbare Kosten im Überblick

  • Reinigung der Wohnung
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Gartenpflege
  • Betreuungskosten für Kinder/Pflegebedürftige
  • Renovierungskosten
  • Modernisierungskosten
  • Schneeräumdienste
  • Hausmeisterdienste
  • Fensterputzer
  • Tierbetreuung

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Krankheitskosten zurückholen

Im Laufe eines Lebens kann es zu unterschiedlichen außergewöhnlichen Belastungen kommen. Das können zum Beispiel Krankheitskosten sein. Diese Ausgaben können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt eingereicht werden, sofern die zumutbare Belastungsgrenze überstiegen wird. Die Belastungsgrenze hängt unter anderem von Faktoren wie Höhe des Einkommens, Familienstand und Kinderanzahl ab.

Krankheitskosten sind

  • Ausgaben für ärztliche stationäre oder ambulante Behandlung
  • Arznei-, Heil- und Hilfsmittel nach Verordnung durch Arzt oder Heilpraktiker
  • Krankenhauskosten
  • Fahrtkosten
  • Augen-Laser-Operation

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Für das Alter vorsorgen

Riester-Rente

„Geriestert“ wird in Deutschland seit 2002. Mit Hilfe staatlicher Zulagen und gefördert durch einen Sonderausgabenabzug soll sie seither den Einstieg in die private Altersvorsorge erleichtern. Die jährliche Förderung von Staatsseite hat einen Umfang von 154 Euro, das ist die Grundzulage, die alle Riester-Versicherten erhalten.

Betriebliche Altersvorsorge

Im deutschen Alterssicherungssystem steht die betriebliche Altersvorsorge als zweite Säule zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge. Seit 2002 besteht dazu ein grundsätzliches Recht, einen Teil des Einkommens im Zuge der sogenannten Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge einfließen zu lassen.

Die Möglichkeit, mit Hilfe der staatlich geförderten Vorsorgevarianten Steuern zu sparen, ist allerdings wirklich erst dann relevant, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht – ansonsten gilt der Grundfreibetrag von 8.820 Euro im Jahr, bis zu dem ohnehin keine Steuern gezahlt werden müssen.

Rürup-Rente

Das gilt in gleicher Weise für die Rürup-Rente, die sich als einziges staatlich gefördertes Angebot an Selbständige richtet. Solange der jährliche Einkommensteuergrundfreibetrag nicht überschritten wird, können auch die steuerlichen Vorteile, die sich aus der Veranlagung als Sonderausgaben ergeben, nicht in Anspruch genommen werden.

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Vermögen vererben

In Deutschland gibt es eine Erbschaftssteuer. Grundsätzlich wird diese erhoben, wenn jemand aufgrund eines Todesfalls etwas erbt. Wie hoch dabei die Steuer ausfällt, hängt in erster Linie vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen den jeweiligen Parteien ab. Es gibt derzeit 3 verschiedene Steuerklassen, die allerdings nichts mit den herkömmlichen Steuerklassen gemeinsam haben.

Steurklassen und Freibeträge

Steuerklasse 1

  • für Ehegatten und Lebenspartner gilt ein Freibetrag von 500.000€
  • für Kinder, Enkelkinder (falls keine Eltern mehr leben), Stiefkinder, Adoptivkinder gilt ein Freibetrag von 400.000€
  • für Enkelkinder gilt ein Freibetrag von 200.000€
  • für Eltern und Großeltern gilt ein Freibetrag von 100.000€

Steuerklasse 2

  • für Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder gilt ein Freibetrag von 20.000€

Steuerklasse 3

  • für nicht verwandte Erben gilt ein Freibetrag von 20.000€

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Online-Steuererklärung nutzen

Und hier kommen wir ins Spiel. Seit Anfang 2016 ermöglichen wir über unsere Online-Plattform die einfache Steuererklärung in nur 15 Minuten. Ein speziell auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmern zugeschnittenes Steuer-Tool navigiert unsere Nutzer unkompliziert und sicher durch ihre Steuererklärung. Unser Ziel ist, dass Arbeitnehmer durch die Nutzung unseres Tools viel Zeit sparen und dabei den Großteil ihrer Ausgaben vom Staat zurückholen.

Neben 8 Pauschalen, die in unserem Tool integriert sind, können viele Ausgaben abgesetzt werden: Telefon- und Internetkosten, Versicherungen, Umzugskosten, Reisekosten, Kinderbetreuung, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Bewerbungsunterlagen, Gewerkschaftsbeiträge, hohe Gesundheitskosten, Arbeitszimmer, Altersvorsorge, Ehrenamtliche Tätigkeiten, Renovierungskosten usw.

Probiere es doch gleich mal aus.

Hier geht´s zur Steuererklärung.

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