Tierhalterhaftpflicht von der Steuer absetzen
Tierliebhaber aufgepasst: So könnt ihr euch ein paar Euro vom Staat zurückholen.
Gibt es etwas Schöneres als einen glücklichen treuen Begleiter an seiner Seite? Ja, vielleicht Weltfrieden oder ein Kinderlachen, das war es dann aber auch schon.
Und wenn wir von einem treuen Begleiter sprechen, dann meinen wir nicht den Lebensabschnittsgefährten, sondern ein kleines (wahlweise auch großes) Fellknäuel namens Pfiffi, Rocko oder Bello.
Okay, die Klischees wurden jetzt ausreichend bedient. Die Rede ist natürlich von einem Hund. Und je nach Bundesland ist es verpflichtend, eine Tierhalterhaftpflicht für den Vierbeiner abzuschließen. Wir beantworten in diesem Artikel all eure Fragen rund ums Thema Tierhalterhaftpflicht.
Tierhalterhaftpflicht von der Steuer absetzen
Im Notfall ist eine Versicherung sinnvoll. Vor allem dann, wenn das „ach-so-liebe" Tier sich nicht ganz so zahm verhalten hat. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde sichert den Besitzer vor Folgekosten durch Schäden ab. Solche Schäden können im Zusammenhang mit Personen oder Gegenständen entstehen.
Eine solche Versicherung besänftigt zudem das eigene Gewissen. Es muss ja nicht immer etwas Schlimmes passieren. Doch auch Schäden an Kleidungen fremder Leute können zum Beispiel schnell ins Geld gehen.
Kurzum: Eine Hundehaftpflichtversicherung kommt also für alle Ausgaben auf, die der Hund verursacht hat und übernimmt sogar die Beträge etwaiger Folgekosten.
Pflicht zur Tierhalterhaftpflichtversicherung
In den folgenden Bundesländern ist man dazu verpflichtet, eine Tierhalterhaftpflicht abzuschließen:
- Berlin
- Hamburg
- Sachsen-Anhalt
- Niedersachsen
- Thüringen
Haftpflicht steuerlich geltend machen
Haftpflichtversicherungen jeglicher Art können grundsätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Somit profitieren auch Hundehalter. Wer Hunde auch gewerblich nutzt, muss eine Gewerbehaftpflichtversicherung abschließen, um bei Schäden an Dritten und deren Eigentum entsprechend abgesichert zu sein.
Beiträge für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung von Privatpersonen können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Was ist alles versichert?
- Schäden an Dritten, Folgekosten und Reparaturkosten
- allgemein Schäden an Personen und Gegenständen
- Versicherung greift auch dann, wenn jemand anderes die Obhut über den Hund hatte (außer das Tier befand sich zur Zeit des Ereignisses in der Obhut einer Tierbetreuung)
- ungewollter Deckakt und der gelockerte Leinenzwang können ebenfalls versichert sein (je nach Police)
Was ist nicht versichert?
- Schäden, die dem Halter direkt zugefügt werden, werden von Versicherung nicht übernommen
- gewerblich genutzte Hunde können nicht von der Tierhalterhaftpflichtversicherung profitieren
- Mietschäden wie Verschleißspuren an Türen, Böden, Heizkörpern und Glasflächen sind in der Regel nicht in der Police enthalten
- eventuell werden Kosten für Schäden, die im Urlaub entstehen, von der Police nicht übernommen