Steuererklärung: Was ist aber eine Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine Verbrauchsteuer, bei der es einiges zu beachten gibt.
Geld regiert die Welt. Gääähnn. Es wäre ziemlich leicht, sich in der Art und Weise dem Thema zu nähern. Fangen wir doch einfach mal mit dem Schlagwort „Mehrwertsteuer" an. Das ist wohl jedem geläufig, vor allem deswegen, weil wir sie ständig löhnen müssen.
Das Kuriose an der ganzen Sache ist, dass es den Terminus eigentlich gar nicht mehr gibt. Und das bereits schon seit 1973. Der Gesetzgeber kennt einzig den Begriff „Umsatzsteuer", mit dem im Prinzip dasselbe bezeichnet wird.
Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine Verbrauchsteuer, mit der der private und öffentliche Warenhandel belastet wird. Alles schön und gut so weit, aber warum liest man immer wieder was von der Umsatzsteuer-Voranmeldung? Wir sind der Frage auf die Schliche gegangen.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Unternehmen müssen monatlich bzw. vierteljährlich die angefallene Umsatzsteuer beim Finanzamt melden und abführen. Das geschieht im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Unternehmen sind dazu verpflichtet, Umsatzsteuer abzuführen, sofern es Gewinne verzeichnet. Laut Umsatzsteuergesetz (§18 UStG) haben Firmen gar keine andere Wahl und müssen eine Voranmeldung vornehmen.
Grundsätzlich sind Unternehmen ab dem ersten Tag umsatzsteuerpflichtig. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Werden nicht mehr als 17.500€ Jahresumsatz erreicht, handelt es sich um ein Kleinunternehmen, welches von der Umsatzsteuer befreit ist.
Steuerlast senken
Umsatzsteuerzahlungen werden in einzelne Teilzahlungen gesplittet, wodurch die Steuerlast reduziert wird. Dabei müssen Firmen ihre Teilzahlungen selbst ermitteln und ans Finanzamt abführen.
In welchem Zeitraum die jeweiligen Überweisungen stattfinden, legt das zuständige Finanzamt fest. Das hängt davon ab, wie hoch die Umsatzsteuerzahllast des vorigen Jahres war.
Vierteljährlich wird die Steuer fällig, wenn die Zahllast im vergangenen Jahr zwischen 1.001€ und 7.500€ lag. Sollte ein Unternehmen neu gegründet worden sein, muss im Jahr der Unternehmensgründung sowie im darauffolgenden Kalenderjahr eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben werden. Davon betroffen sind auch Firmen, deren Umsatzsteuerzahllast höher ausfiel als 7.500€.
Fristen
Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen jeweils bis zum 10. des Folgemonats eingereicht worden sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Steuer monatlich oder pro Quartal entrichtet wird. Fällt die Frist aufs Wochenende, verschiebt sich der Abgabetermin entsprechend auf den nächstmöglichen Werktag.
Die Frist kann allerdings auch verlängert werden. Dazu muss einfach ein Antrag beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Monatliche Umsatzsteuer-Zahler haben dafür bis zum 10. Februar Zeit. Für Quartal-Zahlende endet der Stichtag am 10. April.