Vermietung und Verpachtung: Eine Übersicht über die wichtigsten absetzbaren Posten
Von Besichtigungsfahrten über Energieausweise bis zu Eigenleistung - wir klären auf!
Nicht jeder Vermieter ist sich darüber im Klaren, welche Kosten er überhaupt absetzen kann. In der Tat ist dieser Bereich recht umfangreich, weswegen wir euch eine Übersicht an die Hand geben möchten, mit der ihr eure zu entrichtende Steuerlast mindern könnt.
Kosten für einen Abriss
- Abbruchkosten sind absetzbar, wenn Eigentümer das Grundstück anschließend selbst nutzen möchte
Baumängel
- werden Baumängel behoben, dann sind die Kosten steuerlich absetzbar
Besichtigungsfahrten
- Fahrten zu einem Objekt oder zu Terminen mit Maklern werden berücksichtigt
Eigenleistungen
- Eigenleistungen werden von deutschen Finanzämtern nicht anerkannt und können demzufolge nicht geltend gemacht werden
Erbbauzinsen
- Erbbauzinsen, die ein Erbbauberechtigter gezahlt hat, werden als absetzbare Werbungskosten anerkannt
Aufwendungen für den Erhalt
- Erhaltungsaufwendungen sind Kosten für z.B. Erneuerungen von Türen und Fenstern, Erneuerungen von Elektroinstallationen usw.
Fahrtkosten
- Fahrten zur Bank, zu Besichtigungsterminen (auch, wenn Immobilie nicht infrage kam) und zu Baumärkten sind steuerlich absetzbar
Finanzierungskosten
- Kosten für eine Finanzierung werden anerkannt, wenn Fremdkapital für das vermietete Objekt verwendet wird (auch Abschlussgebühren und Schuldzinsen können angesetzt werden)
Grundbuchgebühren
- verlangt das Grundbuchamt Gebühren, können diese abgesetzt werden
Kosten für einen Gutachter
- Gutachterkosten sind abzuschreibende Anschaffungskosten
Hausmeister
- Hausmeisterkosten oder Aufwendungen für eine Hausverwaltung sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar
Maklergebühren
- soll ein Objekt neu vermietet werden und wird dafür eigens ein Makler beauftragt, dann sind das abziehbare Werbungskosten bzw. Finanzierungskosten, die das Finanzamt anerkennt
Nebenkosten
- sämtliche Nebenkosten, wie Heizungskosten, Warmwasserversorgung, Abwasserkosten etc., können in der Steuererklärung angegeben werden
Notarkosten
- Kosten für die Beurkundung eines Kaufvertrags können als Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden
Renovierungskosten
- Renovierungskosten gehören zu den Erhaltungsaufwendungen und werden steuerlich berücksichtigt
Schuldzinsen
- Schuldzinsen für ein Darlehen, das unmittelbar für den vermieteten Haus- und Grundbesitz eingesetzt wurde (für Bau, Kauf, Ausbau, Umbau, Renovierung), sind als Finanzierungskosten sofort abziehbar