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Steuern: Entgelt als Voraussetzung für die Steuerbarkeit

Das Entgelt ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuergesetz.

Die deutsche Sprache gehört nicht unbedingt zu den einfachsten. Das können vor allem diejenigen bezeugen, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen. Wenn es dann noch um Fachtermini geht, insbesondere um bürokratische Begriffe, wird es selbst für Muttersprachler kompliziert.

Wenn die Rede vom Entgelt ist, denken viele an Geldleistungen, die im Rahmen einer Dienstleistung erbracht wurden. Dabei hat das Entgelt im eigentlichen Sinne nur wenig mit Geld als Zahlungsmittel gemeinsam. Entgelte können kierzulande mehrere Dinge gleichzeitig sein.

Entgelte im Umsatzsteuerrecht, untentgeltliche Verträge, Formen des Entgelts und Entgeltforderung - wir thematisieren in diesem Beitrag unter anderem, was es mit all diesen Ausdrücken auf sich hat und welche Bedeutung sie gegebenenfalls auf die Steuererklärung haben.

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Was ist ein Entgelt?

Das Umsatzsteuergesetz erläutert den Begriff des Entgelts. Laut Paragraph 10 (1) S. 2 UStG ist das Entgelt eine von mehreren Voraussetzungen für die Steuerbarkeit. Bei einem Entgelt handelt es sich um alles, was der Käufer (Leistungsempfänger) aufbringt, um eine Lieferung oder Leistung zu erhalten.

Das Entgelt kann verschiedene Formen annehmen

  • Zahlungsmittel
  • Tausch mit Baraufgabe
  • tauschähnlicher Umsatz
  • Tausch

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Entgelt als Gegenleistung

Unter Entgelt versteht man die in einem Vertrag bezeichnete Gegenleistung. Deswegen ist oft auch die Rede von einem entgeltlichen Vertrag. Dabei handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag, bei dem Leistung und Gegenleistung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Möglich ist darüber hinaus auch die Vereinbarung einer Bedingung. Wird keine Gegenleistung festgehalten, handelt es sich um einen unentgeltlichen Vertrag.

Wie bereits erwähnt, hat das Entgelt als solches nicht zwangsläufig etwas mit Geld gemeinsam. Wird einer Gegenleistung für eine bereits erbrachte Leistung nicht nachgekommen, spicht man von einer Entgeltforderung.

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Entgelt im Umsatzsteuerrecht

Im Umsatzsteuerrecht handelt es sich beim Entgelt um die Leistung des Leistungsempfängers ohne Umsatzteuer, die im Rahmen des Leistungsaustausches vom leistenden Unternehmer bezogen wird. Nicht zu verwechseln ist das umsatzsteuerliche Entgelt also mit einem Preis oder einem privatrechtlichen Entgelt.

Hinzu kommen verschiedene unentgeltliche Rechtsgeschäfte. Das können beispielsweise Aufträge, Leihen, Schenkungen oder Bürgschaften sein. Die Leistungen stehen hierbei zu keinem Zeitpunkt im Gegenseitigkeitsverhältnis. Ein Zwang zur Erbringung einer Leistung liegt demnach nicht vor.