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10 interessante Fakten zum Thema Einkommensteuererklärung

Schluss mit Irrtümern und Mythen.

Wenn Deutsche auf das Thema Geld zu sprechen kommen, machen sie sich meistens rar und versuchen, sich möglichst bedeckt zu halten. Zumindest dann, wenn es um die eigenen Finanzen geht. Schließlich geht es ja niemanden etwas an, wie es um den eigenen Kontostand steht. In vielen anderen Ländern ist der Umgang mit dem Thema weitaus entspannter.

Etwa 50 Prozent aller Steuerzahler sind dazu verpflichtet, pro Kalenderjahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das bedeutet auch, dass man fremden Personen, in diesem Falle einem Sachbearbeiter des Finanzamts, Auskunft über sämtliche Einnahmen und Ausgaben geben muss.

Nicht nur die Tatsache an sich, einem anderen Menschen die finanzielle Situation offenzulegen, sorgt für Bauchschmerzen, sondern auch der Fakt, dass eine Steuererklärung ziemlich unverständlich für den Laien sein kann. Überall diese Fremdwörter, Zahlen und Felder. Kein Wunder, dass die Deutschen bei den Themen Geld und Einkommensteuererklärung Bauchschmerzen bekommen. Um mit den Vorurteilen ein wenig aufzuräumen, geben wir dir 10 interessante Fakten an die Hand, die Licht ins Dunkel bringen.

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Änderungen sind auch noch nach Abgabe der Steuererklärung möglich

Du hast die Steuererklärung bereits zur Post gebracht und dir fällt beim Abheften der Kopie auf, dass du wichtige Angaben vergessen oder falsch eingetragen hast? Kein Grund zur Panik. Solange der Steuerbescheid noch nicht eingetrudelt ist, gibt es noch die Möglichkeit, den Sachverhalt zu korrigieren. Fehlende Unterlagen können beispielsweise nachgereicht werden. Sogar noch nach Erhalt des Bescheids sind innerhalb eines Monats Korrekturen möglich.

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Entferungspauschale

Was viele nicht wissen, ist, dass die Entfernungspauschale nur anhand der einfachen Fahrten ermittelt wird. Es gilt sozusagen also nur die Distanz zur Arbeit oder eben von der Arbeit zurück. Pro zurückgelegtem Kilometer können pauschal 30 Cent angesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Strecke mit dem Fahrrad, dem Auto, dem Zug oder zu Fuß zurückgelegt wurde. Die Entfernungspauschale ist folglich transportmittelunabhängig.

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Wenn der Handwerker anrückt

Wenn in der Wohnung etwas zu Bruch geht, kann es schnell sehr teuer werden. Vor allem dann, wenn der Eigentümer die Kosten nicht übernimmt. In solchen Fällen schaut der Staat aber nicht tatenlos zu. Vielmehr können immerhin 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich geltend gemacht werden. Zu beachten ist dabei, dass Rechnungen nie bar beglichen werden sollten. Andernfalls fehlen unter Umständen entsprechende Nachweise. Maximal 1.200 Euro können pro Kalenderjahr in der Steuererklärung angegeben werden.

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Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung

Viele scheuen sich davor, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, da sie denken, dass sie fortan dazu verpflichtet sind, jedes Jahr aufs Neue eine einreichen zu müssen. Das ist allerdings ein großer Irrtum. Wer seine Steuererklärung freiwillig abgibt, ist nicht dazu angehalten, dies auch jedes Jahr zu tun. Das wäre nur dann der Fall, wenn das Finanzamt einen dazu auffordert.

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Rentner

Übersteigt das Einkommen eines Rentners den für das Jahr geltenden Grundfreibetrag, dann ist dieser auch dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Noch werden die Renten nur anteilig versteuert. Ab 2040 wird die Rente dann zu 100 Prozent versteuert. Seit 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Demnach gilt bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung die nachgelagerte Besteuerung, auch Rentensteuer genannt.

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Zusammenveranlagung vs. Einzelveranlagung

Es ist schlichtweg falsch, wenn Steuerzahler davon ausgehen, dass sie sich einmalig entscheiden müssen, welche Veranlagungsform sie wählen. Zwar haben Eheleute nur die Wahl zwischen einer Zusammenveranlagung und einer Einzelveranlagung, für welche Variante sie sich allderings entscheiden, spielt keine Rolle für die Zukunft. Jedes Jahr aufs Neue kann man sich für eine Abgabeform entscheiden.

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Arbeitszimmer von der Steuer absetzen

Um überhaupt Ausgaben für das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen zu können, muss das Zimmer der Mittelpunkt der beruflichen Beschäftigung sein. Steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, können Kosten bis zu 1.250 Euro in der Steuererklärung angesetzt werden. Diese Ausgaben werden dann als Werbungskosten angegeben. Erfüllt der Berufstätige die Voraussetzungen für den Steuerabzug, kann das Arbeitszimmer in geringem Umfang auch privat genutzt werden. Zulässig sind maximal 10 Prozent.

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Abgabefrist naht, trotzdem noch keine Unterlagen

Pflichtveranlagte haben bis zum 31.05. Zeit, ihre Steuererklärung abzugeben. Oft sind Steuerzahler jedoch abhängig von anderen Einrichtungen (z. B. Banken), die dringend notwendige Unterlagen versenden müssen. Mitunter müssen bestimmte Ausgaben, die in der Einkommensteuererklärung angegeben wurden, nachgewiesen werden. Und sollten eben diese Nachweise noch nicht eingegangen sein, sollte eine Fristverlängerung mit kurzer Begründung beantragt werden. Mit Hilfe eines formlosen Schreibens wird dem Antrag in der Regel stattgegeben.

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Kindergeld

Kindergeld wird im Allgemeinen bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Voraussetzung ist, dass sich der Nachwuchs noch in der Ausbildung befindet. Für behinderte Kinder gilt diese Beschränkung nicht. Sie können unbegrenzt Kindergeld in Anspruch nehmen. Einzige Bedingung dafür ist, dass die Behinderung bereits vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

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Trotz freiwilliger Abgabe Nachzahlung

Besonders interessant wird es dann, wenn jemand seine Steuererklärung freiwillig erstellt hat und ein paar Wochen später eine saftige Nachzahlung ins Haus flattert. Manchmal kann man der Aufforderung aber entgehen. Mit Hilfe einer Rücknahme des Antrags auf Einkommensteuerveranlagung kann bei einer freiwilligen Abgabe eine Nachzahlung vermieden werden. Hier ist die Einspruchsfrist von einem Monat zu beachten. Wurde jedoch zu wenig Lohnsteuer abgeführt oder der Steuerzahler ist zur Abgabe verpflichtet, muss in den sauren Apfel gebissen werden.

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