10 Steuertipps für Selbstständige
Mit diesen Tipps läuft nichts mehr schief.
Startup-Unternehmen gibt es inzwischen wie Sand am Meer. Ob Schulter-Duschkopf, sich selbst reinigendes Katzenstreu oder Fitness-Handtuch - fast jede Erfindung gipfelt heutzutage in einem neu gegründeten Unternehmen. Kein Wunder, gibt es doch genügend Menschen, die sich nicht in einem klassischen Angestellten-Verhältnis sehen.
Vor allem in Großstädten sprießen Jungunternehmer regelrecht aus dem Boden. Und immer mehr Menschen legen Wert auf die sogenannte Work-Life-Balance als auf einen geregelten Arbeitsalltag im Großkonzern. Die Bedingungen für Startups sind also besser denn je.
Es gehört aber auch eine Portion Mut dazu, sich selbstständig zu machen, damit die Innovation auch wirklich zur weltverändernden Innovation wird. Spätestens dann, wenn es ums Geld, wird es für viele schnell knifflig. Denn wer möchte sich schon mit dem Finanzamt herumplagen? Dabei gibt es zahlreiche Tipps, wie man als Selbstständiger viele Anfänger-Fehler vermeiden kann.
Zehn-Tage-Regel beim Jahreswechsel
Bei Zahlungen rund um den 31.12. eines jeden Jahres gibt es oft Missverständnisse. Dabei gibt es die Zehn-Tage-Regel, die besagt, dass regelmäßig geleistete Zahlungen im Zeitraum vom 01.01. bis 10.01. dem vergangenen Jahr zugeordnet werden. Das betrifft vor allem Rechnungen für Internet, Versicherungen und Co. Ansonsten greift das Abflussprinzip.
Investitionsabzugsbetrag
Beim Investitionsbezugsbetrag handelt es sich um eine Rechengröße, die nach deutschem Steuerrecht einen Gewinn außerhalb der Bilanz bezeichnet, welcher wiederum für künftige Investitionen in Wirtschaftsgüter verwendet werden kann. Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht einem Unternehmen die Vorverlagerung von Abschreibungen in ein Wirtschaftsjahr vor der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes. Wer unter den vorausgeplanten Anschaffungskosten geblieben ist, kann diese bis zur zulässigen Höhe aufstocken.
Sonderabschreibungen
Wer einen Gewinn erzielt, der die Grenze von 100.000 Euro nicht überschreitet, der kann für bestimmte Anschaffungen von einer 20-prozentigen Sonderabschreibung profitieren. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um ein neues oder gebrauchtes Wirtschaftsgut handelt, welches zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt wird.
Vorsteuerabzug
Viele Unternehmen beziehen bereits Leistungen, obwohl diese noch gar nicht bezahlt wurden. Die darauf anfallende Vorsteuer darf dann bis zum Ende des Jahres bereits in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember abgezogen werden. Die Bezahlung ist nämlich keine Bedingung für den Vorsteuerabzug.
Übergang zur Regelbesteuerung
Bis zum Jahresende müssen Kleinunternehmer ihren Gesamtumsatz ermitteln. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass keine fiktive Umsatzsteuer angesetzt wird. Kleinunternehmer können im Gründungsjahr von der Kleinunternehmer-Regelung profitieren, wenn ihr Gesamtumsatz unter 22.000 Euro liegt (Stand: 2021). Liegt er darüber, muss auf Umsätze Umsatzsteuer gezahlt werden. Dafür sind Betroffene auch zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Übergang zum Kleinunternehmer
Wer dem Finanzamt bisher als Regelbesteuerer bekannt war, kann, sofern der umsatzsteuerpflichtige Vorjahresumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) unter 22.000 Euro liegt, ab dem nächsten Wirtschaftsjahr auch die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen. Die Entscheidung darüber kann freiwillig getroffen werden. Dann entfällt zwar Umsatzsteuer, allerdings entfällt ebenfalls das Recht, von einem Vorsteuerabzug zu profitieren.
Zahlung mit Kreditkarte oder Girokarte
Bei Bezahlungen mit der Kreditkarte oder der ec-Karte ist immer das Kaufdatum entscheidend, nicht der Termin der Abbuchung vom Konto. Das Kaufdatum ist demzufolge auch maßgebend zur Erfassung der Betriebsausgaben. Abrechnungsbelege sollten auf jeden Fall aufbewahrt werden.
Fahrtenbuch führen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Betriebs-Pkw zu versteuern. Die 1-Prozent-Methode ist oft zu teuer, weswegen viele auf eine Pauschalversteuerung des Privatanteils zurückgreifen. Aber auch ein steuerlich anerkanntes Fahrtenbuch kann genutzt werden. Der Umstieg auf dieses Modell kann jedoch nur zu Beginn eines Jahres oder nach Kauf eines neuen Autos erfolgen.
Bewirtungskosten
Entstandene Bewirtungskosten müssen für das Finanzamt immer plausibel und angemessen sein, um auch tatsächlich anerkannt zu werden. Dabei können nicht nur Kosten für Kunden, sondern auch für Mitarbeiter in der Steuererklärung angegeben werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Per Definition ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut ein Gegenstand, der beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar ist. Für GWG gelten besondere steuerliche Regelungen. Welche anzuwenden sind, hängt vom Kaufdatum ab und wird von der Nutzungsdauer bestimmt. Die festgelegten Werte können den sogenannten AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) entnommen werden. Bei Gegenständen, die vergleichsweise wenig kosten, akzeptiert das Finanzamt eine vereinfachte Abschreibung.