Müssen Abfindungen versteuert werden?
Abfindungen werden meistens bei einer Vertragsauflösung gezahlt. Doch welche Folgen hat der Geldsegen?
In wirtschaftlichen Krisenzeiten werden insbesondere beim Personal Einsparungen vorgenommen. Das bedeutet dann meistens, dass Kündigungen ausgesprochen werden. Nicht selten werden in diesem Zusammenhang Abfindungen gezahlt, die den Mitarbeiter vor finanziellen Engpässen bewahren und den Abschied erleichtern sollen. Es gibt aber auch andere Gründe, weswegen Abfindungen angeboten werden. Alles Wichtige zu diesem Thema erfährst du jetzt.
Wenn eine Abfindung angeboten wird
Wenn Unternehmen kriseln, müssen oft Mitarbeiter gehen. Natürlich genießen Arbeitnehmer in Deutschland Kündigungsschutz. Deswegen werden im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung oft Abfindungen angeboten. Wer eine solche annimmt, kann anschließend nicht mehr vor Gericht klagen. Das ist im Interesse der Arbeitgeber und mitunter ist es auch zugleich die beste Lösung für den Angestellten. Viele lassen sich im ersten Moment von der hohen angebotenen Summe verleiten und gehen die Vereinbarung ein. Woran dabei oft nicht gedacht wird, ist, dass Abfindungen versteuert werden müssen.
Doch was genau ist eine Abfindung aus rechtlicher Sicht? Dabei handelt es sich um eine einmalige, außerordentliche Zahlung, die dem Arbeitnehmer bei Beendidung eines Dienstverhältnisses angeboten wird. Letztlich ist sie eine Ausgleichszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Hat jeder Anspruch auf eine Abfindung?
Arbeitnehmer, denen gekündigt wird, haben rein rechtlich gesehen keinen Anspruch auf eine Abfindung. Die meisten gehen davon, dass ihnen diese aufgrund der vielen Arbeitsjahre zusteht. Grundsätzlich handelt es sich dabei aber ausschließlich um eine freiwillige Leistung, die einem angeboten werden kann.
Das hat zur Folge, dass auch die Höhe der Abfindung nicht gesetzlich festgelegt ist. Arbeitnehmer müssen also verhandeln. Viele Chefs orientieren sich bei der angebotenen Summe an der Anzahl der Jahre, die der Mitarbeiter im Unternehmen gearbeitet hat. Pro Beschäftigungsjahr wird oft ein halbes Monatsgehalt gewährt. Für einen Mitarbeiter, der zum Beispiel 15 Jahre in einer Firma tätig war, gibt es als Faustregel bei einem monatlichen Bruttgehalt von 3.500€ demnach 26.250€ als Abfindung.
Abfindung versteuern: Wie viel bleibt übrig?
Abfindungen werden seit 2006 wie steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt. Es handelt sich dabei also um nichts anderes als eine Lohnzahlung. Sie wird auf der Lohnsteuerbescheinigung als außerordentliche Einnahme verbucht. Eine Besonderheit ist, dass die Abfindung nach der Fünftelregelung besteuert werden kann.
Welche arbeitsrechtlichen Folgen hat eine Abfindung?
Eine Abfindung anzunehmen, kann unter Umständen problematisch sein. Wer noch keine neue Stelle in Aussicht hat und sich arbeitlos meldet, wird vermutlich für das Arbeitslosengeld für einen gewissen Zeitraum gesperrt.
Ausgenommen davon sind Arbeitnehmer, die eine Abfindung erhalten haben und fristgerecht gekündigt wurden. Das bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer unbedingt darauf achten sollten, dass die reguläre Kündigungsfrist eingehalten wird. Nur so behalten Gekündigte ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.
Risiko Abfindung
Es kommt aber auch vor, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter schneller loswerden wollen und die Abfindung deswegen großzügiger ausfällt. Nimmt der Angestellte dieses Angebot an, ruht der Anspruch auf ALG 1, weil es sich bei einer Abfindung grundsätzlich um ein beidseitiges Einvernehmen handelt. Das bedeutet konkret, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit bewusst in Kauf nimmt. Erst nach der Ruhezeit wird ALG 1 ausgezahlt. Während dieser Zeit, in der auf die Zahlung verzichtet werden muss, müssen Versicherungsbeiträge vom Gekündigten selbt übernommen werden. Einzig Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung übernimmt die Agentur für Arbeit.
Hinweis: In der Regel beträgt die Ruhezeit drei Monate. Wie lange sie letztlich für einen selbst ausfällt, entscheidet der Sachbearbeiter individuell.