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Abgabenordnung: Das wichtigste Gesetz des Steuerrechts

Doch was steht im "steuerlichen Grundgesetz" drin?

Die deutschen Gesetze decken hierzulande so nahezu jeden Fall ab, der irgendwie eintreten kann. Gibt es doch irgendeine Gesetzeslücke, kommt es zu Präzedenzfällen, die richtungsweisend für die Zukunft sein können.

Auch das Steuerrecht wird gesetzestreu angewandt. Wer dagegen verstößt, muss mit drastischen Konsequenzen rechnen. Das wissen vor allem Steuersünder. Das bedeutendste Gesetz des Steuerrechts ist die Abgabenordnung (AO).

Es wird auch als “steuerliches Grundgesetz” bezeichnet. Die Abgabenordnung umfasst das formelle Recht einer Verfahrensordnung sowie den allgemeinen Teil des materiellen Steuerrechts. Werfen wir einen Blick auf das Gesetz.

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Zur Abgabenordnung

Die Abgabenordnung enthält Grundregeln der Besteuerung. Es umfasst Gesetze, die allgemeingültig und durch das Bundesrecht legitimiert sind. Verwaltet wird die Umsetzung von Bundesfinanzbehörden sowie von Landesfinanzbehörden.

Die AO gilt als elementarstes Gesetz des deutschen Steuerrechts. In ihr lassen sich grundlegende Regelungen über das Besteuerungsverfahren finden.

Sie gibt Auskunft über

  • Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
  • Festsetzung von Steuern
  • Erhebung von Steuern
  • Vollstreckung von Steuern
  • Umgang mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen

Die AO enthält darüber hinaus auch Vorschriften zum:

  • Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Gemeinnützigkeitsrecht
  • Steuerschuldrecht

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Gliederung der Abgabenordnung

Die Abgabenordnung lässt sich in neun einzelne Abschnitte unterteilen:

  • Einleitende Vorschriften: beinhaltet steuerliche Grundbegriffe; Steuer-Definition; Klärung von Begriffen wie Wohnsitz, Niederlassung, Finanzbehörde etc.
  • Steuerschuldrecht: Grundsätze zu Verhältnis zwischen Staat und Steuerschuldner; Klärung des Begriffs Steuerschuldner, Steuerpflichtiger; Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
  • Allgemeine Verfahrensvorschriften: Grundsatz der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung; Regelung der Mitwirkungspflichten; Vorschriften zur steuerlichen Fristenberechnung, Fristverlängerung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Klärung des Begriffs Verwaltungsakt
  • Durchführung der Besteuerung: Kernstück der AO; exakte Darstellung der jeweiligen Rechte und Pflichten der Finanzbehörde und des Steuerpflichtigen; Regelung zur Steuerfestsetzung; Vorschriften zur Bestandskraft von Steuerbescheiden; Vorschriften zur steuerlichen Außenprüfung
  • Erhebungsverfahren: Vorschriften über das Erhebungsverfahren; Fälligkeit einer Steuer; Verjährung des Steueranspruchs; Erhebung von Säumniszuschlägen; Verzinsung von Ansprüchen aus Steuerschuldverhältnis
  • Vollstreckung: Bestimmungen zu Zwangsvollstreckungen
  • Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren: Vorschriften zu außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren; Ordnung des Einspruchsverfahrens
  • Straf- und Bußgeldvorschriften: materielle Vorschriften über Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten; Bestimmungen über das Steuerstraf- und Bußgeldverfahren
  • Schlussvorschriften: enthalten die Einschränkung der Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person, des Briefgeheimnisses sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses und der Unverletzlichkeit der Wohnung

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Inkrafttreten

Die Abgabenordnung ist bereits 1977 in Kraft getreten und wurde über die Jahrzehnte hinweg mehrmals angepasst bzw. verändert. Seit 2006 wird auch die Abkürzung AO offiziell anerkannt.

Anwendung findet sie bei allen Steuern und Steuervergütungen, die durch das Bundesrecht oder Recht der EU geregelt und von Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Durch die Finanzgerichtsbarkeit findet das steuerrechtliche Überprüfungsverfahren statt.