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Bildungsprämie - Weiterbildung für den Job

Mit der Bildungsprämie werden Weiterbildungskurse finanziert, die zum beruflichen Weiterkommen dienen. Doch welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden und wie beantrage ich die Prämie?

Influencer Marketing, Social Media Accounts, Product Placements - du hast keine Ahnung, wovon hier die Rede ist? Kein Sorge, damit bist du nicht allein. Der Arbeitsmarkt entwickelt sich rasend schnell und in vielen Branchen ist das Mithalten schon nach einer kurzen Zeit der Unaufmerksamkeit fast unmöglich.

Weiterbildungsmöglichkeiten in verschiedenste Richtungen sind der beste Weg, nicht den Anschluss auf dem Arbeitsmarkt zu verlieren. Und davon gibt es eine Menge - sowohl an VHS-Schulen als auch an privaten Bildungseinrichtungen. Leider ist die Teilnahme an diesen Kursen meist nicht gerade günstig.

Für Arbeitnehmer und Selbstständige, die einen geringen Verdienst haben, gibt es deshalb die Möglichkeit, die sogenannte Bildungsprämie zu beantragen. Diese ist unabhängig vom Arbeitnehmer und dient der persönlichen Weiterbildung und dem beruflichen Vorankommen. Was diese Prämie beinhaltet und unter welchen Voraussetzungen sie bezogen werden kann, wird im Folgenden dargestellt.

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Finanzierungsinstrumente

  1. Spargutschein - Wenn die Kursgebühren so hoch ausfallen, dass die laufenden Kosten dafür nicht ausreichen, kann auf das angesparte Guthaben zurückgegriffen werden. Der Spargutschein dient als Beleg dafür, dass der Betrag zu Weiterbildungszwecken eingesetzt wird. Dadurch geht de Arbeitnehmersparzulage in diesem Fall nicht verloren.
  2. Prämiengutschein - Mit Hilfe des Prämiengutscheins können ebenfalls Kurse belegt werden, die nachweislich der persönlichen oder beruflichen Weiterbildung dienen. Die Hälfte der dafür anfallenden Kosten wird übernommen, der Maximalbetrag beläuft sich jedoch auf 500 Euro.

Um von einer solchen finanziellen Entlastung bei der Weiterbildung profitieren zu können, müssen einige wenige Schritte unternommen werden. Als aller erstes steht ein Termin bei einer Beratungsstelle an. Insgesamt gibt es davon rund 530 in ganz Deutschland verteilt. Wo sich die nächstgelegene Beratungsstelle befindet, findest du über das Web-Portal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder telefonisch unter (0800) 2623000 heraus.

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Beratungsgespräch

Das Beratungsgespräch ist die Voraussetzung für die Beantragung der Bildungsprämie. Die Beratung ist kostenlos und wird von speziell ausgebildeten Mitarbeitern durchgeführt. Zum einen wird geklärt, ob alle geforderten Voraussetzungen erfüllt werden:

  • max 20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten
  • mindestens 15 Stunden erwerbstätig in der Woche
  • es wurde im laufenden Jahr noch nicht von der Bildungsprämie profitiert

Zum anderen wird in dem Fall weitergeholfen, wenn der Wunsch nach Weiterentwicklung besteht, es aber noch an der richtigen Entscheidung mangelt, in welche Richtung diese gehen soll.

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Beantragung

Für die Beantragung des Gutscheins gilt es noch folgende Unterlagen einzureichen:

  • Personalausweis
  • Beschäftigungsnachweis
  • letzten Steuerbescheid

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Prämiengutschein direkt nach dem Beratungsgespräch mitgenommen werden. Erst mit Erhalt des Gutscheins können die Kurse, die mit Hilfe des Beraters ausgesucht wurden, gebucht werden.

Übrigens: Für viele Kurse kann Bildungsurlaub beantragt werden. In dieser Zeit werden sie von der Arbeit frei gestellt, erhalten aber den üblichen Lohn.

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