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Arbeitslosigkeit: Muss ich ALG I in der Steuererklärung angeben?

Arbeitslosengeld ist an sich steuerfrei. Doch es gibt einen Haken.

Gut, dass es soziale Absicherungen gibt, die im Fall einer Arbeitslosigkeit helfen. Wer mindestens 12 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, erwirbt Anspruch auf das Arbeitslosengeld, oft auch Arbeitslosengeld I genannt. Die Höhe richtet sich nach dem bisherigen Einkommen und den bisher eingezahlten Beiträgen. Auch in der Steuererklärung muss das Arbeitslosengeld angegeben werden.

Steuerfreies Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld I ist steuerfrei, eine Lohnersatzleistung und im Dritten Sozialgesetzbuch geregelt. Erhaltenes Arbeitslosengeld muss in der Steuererklärung angegeben werden, obwohl auf die Leistung selbst keine Abgaben fällig werden. ALG I unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Einnahmen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen werden, ohne selbst versteuert zu werden.

Auch diejenigen, die das gesamte Jahr über nicht berufstätig waren, kommen um eine Einkommensteuererklärung nicht herum. Zumindest dann nicht, wenn mehr als 410 Euro pro Kalenderjahr in Anspruch genommen wurden.

Diese Gelder zählen zu den Lohnersatzleistungen

  • Arbeitslosengeld I
  • Krankengeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Elterngeld
  • Insolvenzgeld

Was ist der Leistungsnachweis?

Die Agentur für Arbeit ist verpflichtet, die Angaben über Deinen Bezug von Lohnersatzleistungen sowie den Zeitraum des Leistungsbezuges an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Diesen Leistungsnachweis muss sie dem Finanzamt bis zum 28. Februar des Folgejahres senden.

Da dieses Dokument vor allem bezüglich der Rente von großer Bedeutung ist, sollte es gut aufbewahrt werden. Weiterhin hat der Leistungsnachweis auch bezüglich der Steuererklärung eine wichtige Rolle: Es empfiehlt sich, die Daten aus dem Leistungsnachweis mit den tatsächlich erhaltenen Leistungen und mit den vorausgefüllten Daten in der Steuererklärung abzugleichen.

Sozialleistungen, Beihilfen und Ausgleichzahlungen

Bestimmte Lohnersatzleistungen, Sozialleistungen, Beihilfen und Ausgleichzahlungen werden vom Finanzamt zu den regulären Einkünften addiert. Diese Einnahmen stellen dann die Berechnungsgrundlage der Steuerschuld dar. Aufgrund des Progressionsvorbehalts fallen höhere Steuern an, da die Gesamteinnahmen in den nächsten Stufentarif fallen.

Mit dieser Berechnungsgrundlage ermittelt das zuständige Finanzamt nun den persönlichen Steuersatz. Erhältst du steuerfreie Sozialleistungen, dann müssen meistens auch mehr Steuern gezahlt werden, allerdings nicht auf die steuerfreien Leistungen selbst.

Absetzbare Kosten während der Arbeitslosigkeit

Während der Arbeitslosigkeit entstehen oft Ausgaben für Bewerbungen und Weiterbildungen. Diese kannst du in die Steuererklärung eintragen und steuerlich geltend machen. Das geschieht im Rahmen der Werbungskosten.

Absetzbare Posten sind beispielsweise:

Materialien für eine Bewerbung

  • Druckerpatronen
  • Bewerbungsmappen
  • Klarsichthüllen
  • Schreibutensilien
  • Schreibpapier
  • Klebeutensilien
  • Briefumschläge
  • Kopien
  • Briefmarken

Kosten für Eigenmarketing

  • Bewerbungsfotos
  • Inserate
  • Website
  • anteilige Telefonkosten
  • anteilige Internetkosten
  • Bewerbungsvideo
  • Online-Anzeigen

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