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Was ist eine doppelte Haushaltsführung?

Wer am Arbeitsort mit einer Zweitwohnung gemeldet ist und am Heimatort eine weitere Wohnung unterhält, kann die kompletten Mietkosten von der Steuer absetzen.

Wann liegt eine doppelte Haushaltsführung vor?

Bist du Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und hast eine Zweitwohnung an deiner Berufsstätte , weil die Distanz zwischen Heimatort und Arbeit das tägliche Pendeln nicht erlaubt?

Dann kannst du viele Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, als Werbungskosten von der Steuer abgesetzen. Die große Voraussetzung ist hierbei, dass eine weitere Unterkunft am ersten Wohnsitz besteht. Der Erstwohnsitz muss dein Lebensmittelpunkt sein. Das heißt, dein Erstwohnsitz ist der Ort, an dem deine Familie und dein Freundeskreis leben. Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, können monatlich bis zu 1.000 Euro allein für die Zweitwohnung (Miete und Nebenkosten) steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich können auch Fahrten zum Heimatort oder Ausgaben für Möbel etc. abgesetzt werden.

Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung ist an bestimmte Kriterien geknüpft. Damit das Finanzamt das Absetzen von Kosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung akzeptiert, müssen die folgenden fünf Punkte erfüllt sein:

  • Die Zweitwohnung (auch WG-Zimmer) wird zum Zwecke einer beruflichen Tätigkeit bezogen.
  • Von der Zweitwohnung ist die Arbeitsstätte schneller zu erreichen als vom Hauptwohnsitz.
  • Außerhalb des Arbeitsortes wird eine weitere Wohnung am Erstwohnsitz unterhalten.
  • Der Erstwohnsitz ist Lebensmittelpunkt.
  • Finanzielle Beteiligung an der Wohnung am Erstwohnsitz. » Seit 2014 muss nachgewiesen werden, dass für die Wohnung am Hauptwohnsitz ein finanzieller Beitrag geleistet wird. Die finanzielle Beteiligung an den laufenden Kosten für die Haushaltsführung muss dabei mehr als 10 Prozent der anfallenden Kosten betragen.

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Welche Kosten für die Zweitwohnung können von der Steuer abgesetzt werden?

  • Miete und Nebenkosten (Monatsmiete, Strom, Heizung und Wasser können bis zu maximal 1.000 Euro pro Monat von der Steuer abgesetzt werden.)
  • Zweitwohnsitzsteuer (Viele Städte erheben für den zweiten Wohnsitz eine Steuer. Diese kann voll geltend gemacht werden.)
  • Rundfunkbeitrag (Der Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von 17,50 Euro pro Monat kann komplett steuerlich verrechnet werden.)

Weitere absetzbare Kosten bei doppelter Haushaltsführung

Wird ein zweiter Wohnsitz am Arbeitsort unterhalten, können eine Reihe weiterer Aufwendungen für den doppelten Haushalt als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dabei werden die nachfolgend aufgelisteten Werbungskosten noch auf den auf 1.000 Euro pro Monat begrenzten Höchstbetrag für die Absetzbarkeit von Unterkunftskosten on top gerechnet.

Heimfahrten

Zu Beginn und bei Beendigung der doppelten Haushaltsführung können die im Zuge des Wohnungswechsels entstandenen Fahrtkosten (maximal 2 Fahrten) in voller Höhe oder alternativ pauschal mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer von der Steuer abgesetzt werden.

Auch die wöchentlichen Heimfahrten an den Erstwohnsitz können steuerlich geltend gemacht werden. Hier gewährt das Finanzamt ausschließlich die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer. Belege müssen dabei nicht eingereicht werden.

Hinweis: Wer nicht jedes Wochenende in den Heimatort pendelt, kann Telefonkosten für Gespräche mit Familie und Freunden anteilig von der Steuer absetzen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können aber auch pauschal die Telefon-/Internetpauschale von 20 Euro pro Monat nutzen.

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Umzugskosten

Die Kosten für den Umzug vom Heimatort an den Zweitwohnsitz sind bei Vorlage von Belegen voll abzugsfähig. Die Umzugskostenpauschale von 730 Euro (in 2016) kann bei der doppelten Haushaltsführung nicht in Anspruch genommen werden.

Verpflegungsmehraufwand

Für die ersten drei Monate nach Einzug in die Zweitwohnung können Pauschbeträge für Verpflegungskosten in Anspruch genommen werden. Pro Tag gibt es eine Pauschale von 24 Euro.

Möbel und Einrichtungsgegenstände

Die Basisausstattung einer Zweitwohnung kann steuerlich verrechnet werden, wenn sich die Aufwendungen in einem angemessenen Rahmen bewegen. Zur Grundausstattung zählen insbesondere Bett, Schreibtisch, Sofa, Waschmaschine, Herd und Beleuchtung. Liegen die Kosten pro einzelnem Einrichtungsgegenstand nicht über 410 Euro (bzw. brutto 487,90 Euro) können diese sofort und in voller Höhe abgesetzt werden. Höhere Kosten lassen sich über einen längeren Zeitraum gestückelt geltend machen.