Ausländische Einkünfte: Wie werden diese in Deutschland versteuert?
Wie ausländische Einkünfte versteuert werden, bestimmt das deutsche Steuerrecht.
Was sind ausländische Einkünfte?
Wie hoch ausländische Einkünfte versteuert werden müssen, bestimmt das deutsche Steuerrecht. Somit finden sämtliche Ausgaben (z. B. Werbungskosten) ganz normal Berücksichtigung.
Zu den ausländischen Einkünften gehören
- Gehalt bei einer Beschäftigung im Ausland
- Dividenden aus Aktien von Firmen aus dem Ausland
- Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, die im Ausland stattfand
- Erträge aus Guthaben/Einlagen bei ausländischen Finanzinstituten
- Erträge aus ausländischen Investmentfonds oder Anleihen
- Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft, wenn bewirtschaftete Flächen im Ausland liegen
Einkommensarten von ausländischen Einkünften
Jeder kann ausländische Einnahmen aus verschiedenen Einkommensarten erwirtschaften. Wie diese versteuert werden, regelt der § 34d EStG des deutschen Steuerrechts. Etwaige Abzüge legt demzufolge das Einkommensteuergesetz fest.
Nach § 2 Abs. 1 EStG unterliegen der Einkommensteuer:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte
Was gibt es bei ausländischen Einkünften zu beachten?
- Voraussetzung für Einnahmen aus nicht selbstständiger Tätigkeit ist, dass Arbeit im Ausland ausgeübt wurde; diese kann im Ausland verwertet werden, ohne jemals in Deutschland durchgeführt worden zu sein
- Bedingung bei Einkünften aus Gewerbebetrieben ist, dass Einnahmen durch Betrieb aus dem Ausland erzielt wurden
- bei Kapitalvermögen ist essentiell, dass Kapitalvermögen durch ausländischen Grundbesitz gesichert ist
- selbstständige Tätigkeit muss im Ausland ausgeübt worden sein
- bewirtschafteten Flächen im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft, mit denen Einnahmen erzielt wurden, müssen im Ausland gelegen haben
- bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung muss die Nutzung des Gegenstandes im Ausland stattgefunden haben
Wie werden ausländische Einkünfte versteuert?
Wer in Deutschland seinen Wohnsitz gemeldet hat oder hierzulande seinen gewöhnlichen Aufenthalt verbringt, ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das hat zur Folge, dass sämtliche Einnahmen, egal ob aus dem In- oder Ausland, in Deutschland versteuert werden müssen. Hinzu kommen Steuern, die der jeweilige Staat aus dem Ausland erhebt. Das ist nichts Ungewöhnliches und wird als Quellenprinzip bezeichnet.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, gibt es zwischen den meisten Ländern ein Abkommen, das das verhindern soll. Eine Doppelbesteuerung wird mit 2 Methoden vermieden.
Freistellungsmethode (wird in der Regel angewandt)
- die im Ausland erwirtschafteten Einnahmen sind in Deutschland steuerfrei, unterliegen dafür aber dem Progressionsvorbehalt
Anrechnungsmethode
- ausländische Einnahmen werden in Deutschland erfasst und die im Ausland gezahlte Steuer wird auf die Steuerschuld angerechnet