Außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen
Wenn Du zwangsläufig größere Aufwendungen hast als andere Steuerpflichtige mit ähnlichem Einkommen, Vermögen und Familienstand, kannst Du bestimmte Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen. Hier erfährst Du, welche Kosten zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören und wie Du sie von der Steuer absetzen kannst.
Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Zwar können Kosten der privaten Lebensführung grundsätzlich nicht steuerlich geltend gemacht werden, doch gilt der Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung auch im Steuerrecht. Wenn Du nun zwangsläufig größere Aufwendungen hast als die meisten anderen Steuerpflichtigen mit ähnlichem Einkommen, Vermögen und Familienstand, kannst Du bestimmte Kosten als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Damit sollen unzumutbare Härten bei der Einkommensteuer vermieden werden. “Zwangsläufig” wird im Einkommmensteuergesetz so definiert:
Aufwendungen erwachsen zwangsläufig, wenn man sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann und soweit die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen. (§ 33 EStG)
Was gehört zu den außergewöhnlichen Belastungen?
Außergewöhnliche Belastungen werden im Einkommensteuergesetz unterteilt in besondere außergewöhnliche Belastungen und allgemeine außergewöhnliche Belastungen.
Besondere außergewöhnliche Belastungen
Diese Aufwendungen sind bereits ab dem ersten Cent voll abzugsfähig, allerdings gelten hier Pausch- und Höchstbeträge. Das Einkommensteuergesetz listet die Pausch- und Höchstbeträge für die besonderen außergewöhnlichen Belastungen abschließend auf:
- Unterhaltsleistungen sind immer bis zur Höhe des Grundfreibetrags absetzbar, für das Steuerjahr 2023 also bis zu 10.908 Euro.
- Der Ausbildungsfreibetrag für jedes auswärtig untergebrachte volljährige Kind mit Anspruch auf Kindergeld, das sich in der Ausbildung befindet, beträgt bis zu 924 Euro im Jahr (1.200 Euro ab 2023).
- Beim Behinderten-Pauschbetrag richtet sich die Höhe nach dem Grad der Behinderung.
- Die Höhe des Pflege-Pauschbetrags ist abhängig vom Pflegegrad.
- Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag beträgt einmalig 370 Euro.
Allgemeine außergewöhnliche Belastungen
Allgemeine außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die durch außergewöhnliche Lebenssituationen und Ereignisse entstehen, zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder Naturkatastrophen. Sie sind erst dann steuerlich absetzbar, wenn die Kosten über der sogenannten zumutbaren Belastung liegen.
Beispiele für allgemeine außergewöhnliche Belastungen sind:
- Ausgaben für eine stationäre oder ambulante Behandlung
- Krankenhauskosten
- krankheitsbedingte Unterbringung der eigenen Person in einem Pflegeheim (ebenfalls altersbedingt)
- Augen-Laser-Operation
- Kosten für alternative Heilmethoden
- Kuren, sofern sie der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen
- vom Arzt verschriebene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel (zum Beispiel Brillen oder Zahnprothesen)
- Fahrtkosten zum Arzt oder zur Apotheke
- Aufwendungen zur Behandlung einer Lese- und Rechtschreibschwäche
- Kosten für eine ambulante Pflegekraft
- Beerdigungskosten (Bestattungskosten müssen höher sein als Erbe und sonstige Ersatzleistungen)
- Wiederbeschaffungskosten (zum Beispiel durch Brand oder Hochwasser verursachte Kosten)
Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen
Es werden nur Kosten übernommen, deren Erstattung zuvor von der Krankenkasse abgelehnt wurde. Du kannst nur Kosten für Heilmaßnahmen absetzen, die eine bestehende Erkrankung lindern oder heilen. Nicht absetzbar sind vorbeugende Maßnahmen, zum Beispiel eine professionelle Zahnreinigung.
Den Nachweis für die Notwendigkeit des Heilmittels oder der Heilmaßnahme musst Du vor Erwerb des Heilmittels oder Beginn der Maßnahme besorgen. Man benötigt die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers sowie ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.
Um Fahrtkosten zum Ehepartner oder Kind steuerlich geltend zu machen, brauchst Du eine Bescheinigung des behandelnden Krankenhausarztes.
Zumutbare Belastung
Die individuelle zumutbare Belastung orientiert sich am Gesamtbetrag der Einkünfte, am Familienstand und an der Kinderzahl. Anhand der Tabelle ermittelst Du Deine individuelle zumutbare Belastung. Anschließend ziehst Du den Betrag von den tatsächlich angefallenen Kosten ab. So erhältst Du den Betrag, den Du als außergewöhnliche Belastung absetzen kannst.
Hinweis: Die Berechnung der zumutbaren Belastung erfolgt stufenweise. Nur für den Teil Deiner Einkünfte, der in die nächste Einkommensstufe fällt, gilt auch der nächsthöhere Prozentsatz. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem steuerzahlerfreundlichen Urteil vom 19. Januar 2017 festgelegt. Damit hat er eine Praxis der Finanzämter beendet, die den nächsthöheren Prozentsatz auf die gesamten Einkünfte angewendet hatten, sobald eine Einkommensgrenze minimal überschritten wurde.
So funktioniert die Grenzwertbemessung:
Familienstand | Einkünfte bis 15.340 Euro | Einkünfte von 15.340 Euro bis 51.130 Euro | Einkünfte ab 51.130 Euro |
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Steuerpflichtige mit Einzelveranlagung | 5 % | 6 % | 7 % |
Steuerpflichtige mit Zusammenveranlagung | 4 % | 5 % | 6 % |
Steuerpflichtige mit 1 oder 2 Kindern | 2 % | 3 % | 4 % |
Steuerpflichtige mit 3 oder mehr Kindern | 1 % | 1 % | 2 % |
Belastungsgrenze überschreiten
Ob die individuelle zumutbare Belastung überschritten wird, weiß man meist erst am Ende des Kalenderjahres. Bewahre also sämtliche Belege und Rechnungen auf. Außergewöhnliche Belastungen können nur im Jahr ihres Entstehens steuerlich geltend gemacht werden.
Tipp: Du kannst versuchen, geplante kostspielige Aufwendungen (zum Beispiel den Zahnersatz) innerhalb eines Kalenderjahres anzusetzen. Damit ist die Wahrscheinlichkeit größer, die zumutbare Belastungsgrenze zu überschreiten.
Wie werden außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung eingetragen?
Die Aufwendungen trägst Du jeweils in die entsprechende Zeile im Steuerformular für außergewöhnliche Belastungen ein. Einfacher funktioniert es mit dem Steuer-Tool von wundertax, das Deine Aufwendungen im Steuer-Interview abfragt und Deine Angaben automatisch in die richtige Zeile setzt.