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Was sind außerordentliche Einkünfte?

Der Begriff umfasst mehrere Einnahmen, die erzielt werden können.

“Wie viel verdienst du eigentlich?” Mit dieser Frage tun sich die meisten Deutschen schwer. Hierzulande wird nicht gerne über die eigenen Einnahmen gesprochen. Wiederum ist das Interesse an den Einkünften anderer Mitmenschen gewaltig.

Das zeigt nicht nur das Suchvolumen bei Google. Was verdienen Ärzte? Was verdient ein Tischler und wie viel Gehalt bekommen Lehrer? Immer wieder stößt man bei der Recherche neben dem üblichen Gehalt aber auch auf Begriffe wie Honorar, Sold, Tantiemen und Gagen.

Und dann gibt es auch noch außerordentliche Einkünfte, die das Steuerrecht besonders handhabt. Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, befassen wir uns in diesem Beitrag ausführlich mit den außerordentlichen Einkünften.

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Was sind außerordentliche Einkünfte?

Zu den außerordentlichen Einkünften zählen Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen, die unter die Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständige Arbeit fallen.

Hinzu kommen Entschädigungen, Nutzungsvergütungen sowie Zinsen, sofern sie für ein Zeitfenster von mehr als drei Jahren ausgezahlt wurden. Zu guter Letzt zählen zu den außerordentlichen Einkünften Vergütungen für mehrere Tätigkeiten, sofern sie sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst haben.

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Besteuerung der außerordentlichen Einkünfte

Außerordentliche Einkünfte zählen zu den tarifbegünstigten Einkünften. Das bedeutet, dass die Steuerlast auf diese Einnahmen geringer ausfällt als für “herkömmliche” Einkünfte.

Außerordentliche Einkünfte werden in der Regel über einen längeren Zeitraum erwirtschaftet und letztlich zu einem bestimmten Zeitpunkt realisiert. In erster Linie werden die Einnahmen mit der sogenannten Fünftelregelung versteuert.

Grundsätzlich gilt nämlich in Deutschland: Je höher die Einkünfte ausfallen, desto höher ist auch die Steuerlast. Deswegen findet die Fünftelregelung, mit der Steuern gespart werden können, hier Anwendung. Doch was ist das überhaupt?

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Fünftelregelung

Bei der Fünftelregelung teilt der Sachbearbeiter die außerordentlichen Einkünfte durch 5. Anschließend wird ein Fünftel zum Jahreseinkommen addiert. Dann wird das Gesamteinkommen versteuert. Das Ergebnis wird mit dem Wert verglichen, der sich ohne eine Abfindung ergeben hätte. Bei der Differenz handelt es sich um die sogenannte steuerliche Mehrbelastung, die zu entrichten wäre, wenn der Empfänger nur ein Fünftel der außerordentlichen Einnahmen erhalten hätte. Die steuerliche Mehrbelastung wird zum Schluss mit 5 multipliziert und somit bleibt schlussendlich mehr Netto vom Brutto übrig.

Weitereführende Informationen zu diesem Thema können hier nachgelesen werden.

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Steuersatzermäßigung

Werden hohe außerordentliche Einkünfte innerhalb eines Kalenderjahres erzielt, unterliegt das einer Steuerprogression. Um die Steuerbelastung zu senken, gibt es die Fünftelregelung.

Aber auch mit einer Steuersatzermäßigung kann bares Geld gespart werden. Für außerordentliche Einkünfte aus der Veräußerung eines Betriebs kann der Steuerpflichtige für bis zu 5 Mio. Euro die Besteuerung mit 56 Prozent des durchschnittlichen Einkommensteuersatzes wählen, mindestens aber mit dem jeweils geltenden Eingangsteuersatz (aktuell 14 Prozent). Diese Steuersatzermäßigung darf jeder Steuerpflichtige jedoch nur einmal im Leben auf Antrag in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass das 55. Lebensjahr bereits vollendet wurde oder der Steuerpflichtige berufsunfähig ist.