So wird in Deutschland Steuerhinterziehung bekämpft
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt.
Dass auch Deutschland von Steuerhinterziehung nicht ausgenommen ist, ist wohl jedem bekannt. Dank zahlreicher internationaler Abkommen erhält die Regierung jedes Jahr wertvolle Hinweise auf Straftaten, allerdings können die Datensätze bisher kaum genutzt werden.
Gründe dafür sind wie so oft die hiesige Bürokratie sowie verlangsamte Software in den Ämtern. Noch heute müssen Sachbearbeiter bestimmte Daten händisch einfügen, was im Zeitalter der Globalisierung eher rückständig anmutet.
Rein rechtlich gesehen, können deutsche Finanzämter auf etliche Kontrollinstanzen zurückgreifen, um Steuerhinterziehung überhaupt erst unmöglich zu machen. Werfen wir doch mal einen Blick darauf, wie Steuersündern das Handwerk gelegt werden kann.
Konten werden überprüft
Das Bundeszentralamt für Steuern hat die Möglichkeit, auf Konto- bzw. Depotdaten eines Steuerzahlers zuzugreifen. Im Zuge eines Kontenabrufs wird in Erfahrung gebracht, bei welchen Banken oder Sparkassen Konten und Wertpapierdepots eingerichtet wurden.
Das Bundeszentralamt für Steuern erhält Daten über
- Kontonummer
- Depotnummer
- Eröffnungsdatum (gegebenenfalls auch Auflösungsdatum)
- Name
- Geburtsdatum
- alle Verfügungsberechtigten
Übrigens: Möchte ein Kontoinhaber seine Informationen nicht preisgeben, dann hat das Finanzamt das Recht (& 93 Abs. 1 AO), Kontostände und Kontobewegungen beim Kreditinstitut in Erfahrung zu bringen.
Geldwäsche bekämpfen
Seit 2008 sind bestimmte Institutionen dazu verpflichtet, die Vertragspartner bzw. Mandanten persönlich zu identifizieren, das heißt in diesem Fall die Personalien zu überprüfen. Das trifft insbesondere auf Geschäftsbeziehungen zu, bei denen es zu Transaktionen mit einem Wert von mindestens 15.000 Euro kommt. Dazu zählen auch mehrere Überweisungen, die zusammen diesen Grenzwert überschreiten.
Geprüft werden Geschäftspartner beispielsweise von
- Kreditinstituten
- Finanzdienstleistern
- Versicherungsgesellschaften
- Rechtsanwälten
- Steuerberatern
- Wirtschaftsprüfern
- etc.
Zollkontrollen
Grundsätzlich kann jeder Reisende so viel Geld am Leib tragen, wie er möchte, sofern bestimmte Richtlinien eingehalten werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob eine Grenze mit dem Auto, dem Flugzeug oder dem Schiff überschritten wurde.
Es gibt Regeln, die eingehalten werden müssen
- bei Reisen innerhalb der EU müssen Barmittel pro Person ab 10.000 Euro auf Nachfrage mündlich angegeben werden
- bei Reisen außerhalb der EU müssen Barmittel pro Person ab 10.000 Euro auf einem amtlichen Vordruck beim Zoll angemeldet werden
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Seit dem 01.01.2015 ist es in Deutschland nicht mehr so einfach, eine strafbefreiene Selbstanzeige aufzugeben. So wird die Frist für eine freiwillige Nachererklärung nicht angezeigter Einkünfte von fünf auf zehn Jahre angehoben.
Strafzuschläge erhöhen sich bei Selbstanzeige
- 10 Prozent bei einer hinterzogenenen Summe von mehr als 25.000 Euro bis 100.000 Euro
- 15 Prozent bei einer hinterzogenenen Summe von mehr als 100.000 Euro bis 999.999 Euro
- 20 Prozent bei einer hinterzogenenen Summe von mehr als 1 Million Euro
Völlige Strafbefreiung gibt es also nur noch für Steuerdelikte mit einem Steuerschaden von bis zu 25.000 Euro je Tat.