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Steuererklärung: So funktioniert die Bemessungsgrundlage bei der Einkommensteuer

Wie wird eigentlich die Höhe der zu zahlenden Steuern ermittelt?

Hast du dich eigentlich schon mal gefragt, wie der Betrag, der dir monatlich als Lohn überwiesen wird, zustande kommt? Oder weswegen muss ich als Selbstständiger für einen anderen Steuersatz aufkommen als ein normaler Angestellter? Ist das überhaupt so?

Das Steuerrecht in Deutschland ist eine einzige Katastrophe. Zumindest für diejenigen, die sich bisher kaum bis gar nicht mit diesem Thema in ihrem Leben befasst haben. Viele sind einfach nur froh, dass die sämtlichen Steuern automatisch vom Gehalt einbehalten werden.

Wer aber doch mal einen Blick hinter die Kulissen werfen möchte, kann mit dem Begriff “Bemessungsgrundlage” anfangen und nach und nach Licht ins Dunkel bringen. Dieser Artikel thematisiert alles Wissenswerte rund um die steuerrechtliche Bemessungsgrundlage.

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Was ist eine steuerrechtliche Bemessungsgrundlage?

Eine Bemessungsgrundlage dient als Grundlage zur Berechnung der Steuer und gilt zudem als monetäre Größe. Mit ihr wird der anzuwendende Steuertarif ermittelt und folglich die Steuerschuld berechnet.

Beispiele für Bemessungsgrundlagen

  • Einkommen bei der Einkommensteuer
  • Transaktionsbetrag bei Umsatzsteuer

Bemessungsgrundlage und die diversen Steuerarten

  • Einkommensteuer: Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen
  • Gewerbesteuer: Gewerbeertrag ist maßgebend
  • Umsatzsteuer: Bemessungsgrundlage sind die Werte bzw. Entgelte der eingeführten Gegenstände
  • Auto: Bemessungsgrundlage sind Gewicht, Hubraum und CO2-Ausstoß

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Berechnung der Bemessungsgrundlage

Eine Bemessungsgrundlage wird zur Steuerberechnung heranzgezogen, um anschließend einen Steuertarif festlegen zu können. Anhand dieser wird die zu entrichtende Steuer ermittelt.

Als Basis dient das zu versteuernde Einkommen, was demzufolge auch die Bemessungsgrundlage darstellt. Vorab werden allerdings noch einige Abschläge abgezogen.

Dazu zählen beispielsweise

  • Altersentlastungsbetrag
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • Freibeträge
  • Sonderausgaben
  • außergewöhnliche Belastungen
  • Kinderfreibetrag
  • etc.

Erst dann erhält man das zu versteuernde Einkommen, was der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer entspricht. Auf dieses Einkommen wird schließlich der Steuersatz angewendet, der sich aus dem individuellen Lebensumstand des Steuerpflichtigen ergibt.

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Beispielrechnung Single Steuerklasse I

30.000 € Bruttolohn im Jahr
- 1.000 € Arbeitnehmerpauschale
- 4.266 € Vorsorgepauschale
- 36 € Sonderausgabenpauschale
= 24.698€ Bemessungsgrundlage
(zu versteuerndes Einkommen)

Auf dieses Rechenbeispiel wird dann der Einkommensteuertarif angewendet, der den Grundfreibetrag von 8.354 Euro berücksichtigt (für dieses Beispiel wird der Grundfreibetrag aus dem Jahr 2014 herangezogen).

Unter Berücksichtigung aller Posten ergeben sich somit:

  • 3.951 Euro Lohn- bzw. Einkommensteuer pro Kalenderjahr
  • 217,30 Euro Solidaritätszuschlag pro Kalenderjahr