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Geschenk vom Chef: Wenn der Arbeitgeber spendabel ist

Was es in Bezug auf Steuern zu beachten gibt.

Jeden Tag zur Arbeit gehen, das alltägliche Morgen-Meeting, dann Mails beantworten, mit den Kollegen essen gehen, Nachmittags-Meeting und wenn dann noch Zeit ist, endlich mal seine eigenen Aufgaben abarbeiten - so ein ganz gewöhnlicher Arbeitstag kann auf Dauer anstrengend sein und an den Nerven zerren.

Wer dann noch in einem Beruf tätig ist, wo jederzeit ein Lächeln auf den Lippen liegen muss, hat es oft nicht leicht. Umso schöner ist es, wenn sich der Chef aus seinem Sessel erhebt, um persönlich ein Lob für die geleistete Arbeit auszusprechen.

Das geht dann runter wie Öl. Ist zwar alles schön und gut, aber die anfängliche Euphorie verfliegt relativ schnell und der Alltag kehrt wieder zurück. Vorgesetzte haben aber noch andere Möglichkeiten, um ihren Mitarbeitern zu danken. Das Beste an der ganzen Sache ist, dass viele Aufmerksamkeiten sowohl für den Boss als auch für den Angestellten steuerfrei sind. Hier sind ein paar Beispiele.

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JOBTICKET

Viele Arbeitnehmer steigen jeden Tag in den Bus oder in den Zug, um ins Büro zu kommen. Die Kosten für ein Monatsticket sind dafür allerdings recht hoch, weswegen sich der Chef mit bis zu 44 € pro Monat beteiligen kann, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben fällig werden.

Voraussetzungen:

  • max. 44 Euro pro Monat
  • nur ein Gutschein pro Monat darf in Anspruch genommen werden

WEITERBILDUNG

Im Berufsleben gibt es keinen Stillstand. Die Arbeit kann noch so monoton sein. Irgendwann verändern sich die Gegebenheiten zwangsläufig. Ein neues EDV-Programm wird installiert, neue Technik revolutioniert den Job oder einfach das Interesse an unbekannten Sparten keimt auf. Vorgesetzte können lernwilligen Mitarbeiten die Fortbildung finanzieren.

Einzige Bedingung:

  • Weiterbildung muss im Zusammenhang mit dem Beruf stehen

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KINDERBETREUUNGSKOSTEN

Wer Kinder hat, muss diese während der Arbeitszeiten irgendwo unterbringen. Ob Kindergarten, Kita oder Tagesmutter - die Kosten dafür kann der Arbeitgeber in vollem Umfang übernehmen, ohne dass dafür Steuern oder Sozialabgaben fällig werden.

Bedingungen:

  • Kind geht noch nicht zur Schule
  • Zuschuss muss gemeinsam mit Gehalt gezahlt werden (Gehaltserhöhung zählt nicht)
  • bei Doppelverdienern kann nur einer den Zuschuss beziehen

Hinweis: Auch Krankheitskosten des Kindes darf der Vorgesetzte bis zu 600 € abschlagsfrei selbst tragen.

DARLEHEN

Manchmal gibt es im Leben finanzielle Engpässe, die einen schnell mal in die Bredouille bringen können. Wer dann einen guten Draht zu seinem Chef hat, kann von diesem ein Darlehen von bis zu 2.600 € in Anspruch nehmen. In der Regel nehmen diese dann keinen Zins oder wenn, dann nur einen sehr günstigen. Dabei darf der Höchstbetrag von 2.600 € aber nicht überschritten werden.

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ETWAS FÜR DIE GESUNDHEIT TUN

Für viele gehört Sport zum A und O einer gesunden Lebensweise. Aber gleich vorweg die Enttäuschung: Es ist leider nicht möglich, dass der Boss die Mitgliedsbeiträge für das Fitnesscenter übernimmt. Diese müssen nach wie vor selber getragen werden. Folgende Gesundheitsmaßnahmen, die im Rahmen von bis zu 500 € angeboten werden können, darf der Arbeitnehmer steuerfrei in Anspruch nehmen:

  • Stressbewältigung
  • Nichtraucherprogramme
  • Entspannungsmethoden
  • Bewegungsangebote
  • Ernährungsangebote

UMZUG

Wer berufsbedingt den Arbeitsplatz wechseln möchte bzw. muss, kann beim Chef höflich nachfragen, ob dieser sich an den Kosten beteiligt. Im Idealfall übernimmt dieser dann alle anfallenden Ausgaben. Oberste Prämisse ist aber, dass der Umzug zu 100 % beruflich veanlasst ist.

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GUTSCHEINE

Nicht jeder Arbeitnehmer kommt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Manche fahren tagtäglich mit dem eigenen Auto ins Büro und müssen dafür hohe Kosten für zum Beispiel Sprit einplanen. Umso besser ist es, dass der Boss pro Monat maximal 44 € als Tankgutschein verschenken darf, ohne dass das Konsequenzen in Bezug auf Sozialabgaben und Steuern hat.

Voraussetzungen:

  • Maximalbetrag ist 44 € pro Monat
  • Gutschein darf nicht gegen Bargeld eingetauscht werden
  • nur ein Gutschein pro Monat erlaubt

PERSONALRABATT

Mitarbeiter können von einem Personalrabatt bis zu 1.080 € pro Kalenderjahr profitieren.

Bedingungen:

  • Höchstbetrag von 1.080 € darf nicht überschritten werden
  • Rabatt gilt nur für Produkte oder Dienstleistungen aus dem eigenen Betrieb

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