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Ehe für alle: Was war gleich nochmal Ehegatten-Splitting?

Wer vom Ehegatten-Splitting profitiert und wie es funktioniert.

Es sind erst wenige Wochen vergangen, nachdem der Bundestag die Wege frei gemacht hat für die Ehe für alle. In Zukunft können auch homosexuelle Paare heiraten und dieselben Rechte in Anspruch nehmen. Eine Adoption ist dann, zumindest rein theoretisch, von beiden Eheleuten möglich.

Was für viele heterosexuelle Paare absolut selbstverständlich ist, steht fortan jedem zu, der sich das Ja-Wort gibt. Doch welche Vorteile hat die Ehe heutzutage überhaupt noch? Ist es ein rein emotionaler Vertrauensbeweis oder stehen Eheleute auch unter besonderem Schutz des Staates?

In diesem Zusammenhang fällt häufig das Wort “Ehegatten-Splitting”. Es ist in aller Munde, doch nicht jeder weiß etwas damit anzufangen. Das muss ein Ende haben. In diesem Artikel klären wir ein für allemal, was sich hinter dem sperrigen Begriff verbirgt.

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Ehegattensplitting

Was viele gar nicht wissen, ist, dass Homosexuelle bereits schon vor der Ehe für alle (seit 2013) vom Ehegattensplitting profitieren konnten. Das sogar rückwirkend bis 2001.

Aber nun zur Bezeichnung an sich. Eheleute können im Zuge der Einkommensteuererklärung die Auskunft ihrer Einnahmen und Ausgaben als Zusammenveranlagung vortragen. Das bedeutet nichts anderes, als dass beide Personen aus steuerrechtlicher Sicht wie eine einzelne behandelt werden. Dadurch ändert sich die Vorgehensweise, wie die Einkommensteuer berechnet wird. Und eben diese Berechnungsgrundlage wird als Ehegattensplitting betitelt.

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Funktionsweise

Vom Ehegattensplitting profitieren in erster Linie Verheiratete, deren Einkommen unterschiedlich hoch ausfällt. Eigentlich lautet das Prinzip bei Unverheirateten: Wer viel verdient, muss auch hohe Steuern entrichten. Dieses Prinzip wird innerhalb einer Ehe ein Stück weit ausgehebelt.

Beim Ehegattensplitting wird das Jahreseinkommen nämlich von beiden Parteien zusammengerechnet. Steuerlich werden die Eheleute dann als eine Person behandelt.

Dabei halbiert der Sachbearbeiter den Gesamtbetrag und ermittelt dafür die Einkommensteuer. Anschließend wird der Betrag X mit 2 multipliziert. Somit ergibt sich die zu entrichtende Einkommensteuer für das Ehepaar. Das Resultat ist, dass Eheleute unter bestimmten Umständen weniger Steuern zahlen müssen.

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Für wen lohnt sich das Ehegattensplitting?

Das Ehegattensplitting lohnt sich insbesondere für Paare, bei denen der Verdienst unterschiedlich hoch ausfällt.

Hier ein kleines Rechenbeispiel:

  • Gutverdiener erhält Gehalt in Höhe von 45.000 Euro
  • Geringverdiener (z. B. Teilzeit) verdient 15.000 Euro
  • Gutverdiener muss bei Einzelveranlagung 10.680 Euro Einkommensteuer leisten
  • Geringverdiener zahlt 1.280 Euro Einkommensteuer
  • beim Ehegattensplitting zahlt Ehepaar gemeinsam rund 1.000 Euro weniger

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Können Alleinerziehende vom Ehegattensplitting profitieren?

Dazu äußerte sich der Bundesfinanzhof bereits 2012 und gibt auf die Frage ein klares “Nein” als Antwort. Alleinerziehende haben somit keinerlei Ansprüche auf einen Splittingtarif. Der Bundesfinanzhof begründet seine Auffassung damit, dass Alleinerziehnde bereits mit Freibeträgen und Kindergeld ausreichend unterstützt werden.

Anders verhält es sich bei Eheleuten, die in Scheidung leben. Während des Scheidungsjahres kann noch eine gemeinsame Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden, anschließend greift dann wieder die Einzelveranlagung.

Hinweis: Stirbt die Ehefrau oder der Ehemann, kann der Hinterbliebene im Todesjahr noch vom Ehegattensplitting profitieren. Anschließend greift das sogenannte Gnadensplitting. Dieser Vorgang ist auch als Witwensplitting bekannt.

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