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Grenzgänger: Wie und wo das Einkommen versteuert werden muss

Grenzgänger müssen bei der Besteuerung einiges beachten.

Wer in Deutschland lebt, arbeitet in der Regel auch dort. Dabei erwirtschaften heutzutage schon viele Arbeitnehmer und Selbstständige ihr Einkommen im Ausland. Vor allem Personen, die in der Nähe von Ländergrenzen leben, gehen nicht selten einer Beschäftigung im Nachbarland nach.

Diese Arbeitskräfte werden auch als Grenzgänger bezeichnet. Spätestens dann, wenn das erste Gehalt ansteht, stellen sich natürlich die Fragen, wie und vor allem wo das Einkommen überhaupt versteuert werden muss.

In erster Linie können diese Fragen anhand von Doppelbesteuerungsabkommen beantwortet werden. Sie regeln, wie Einkünfte versteuert werden müssen. Das bedeutet, es ist eindeutig festgeschrieben, in welchem Land Steuern entrichtet werden müssen, damit eine doppelte Besteuerung ausgeschlossen wird.

Zu viel Steuern gezahlt?

Was sind Grenzgänger?

Eins vorweg: Um den Begriff Grenzgänger definieren zu können, muss zunächst der Begriff Grenzpendler geklärt werden, um eine Verwechslung ausschließen zu können. Grenzpendler sind Arbeitskräfte, die im Ausland leben und tagtäglich nach Deutschland kommen, um hier einer Beschäftigung nachzugehen.

Grenzgänger sind hingegen Arbeitskräfte, die in Deutschland gemeldet sind, aber jeden Tag zu ihrem Arbeitsplatz ins Nachbarland fahren. Je nachdem, um welchen Typ es sich handelt, gibt es auch steuerrechtliche Unterschiede.

Grenzgänger

Wie werden Grenzgänger besteuert?

Das Land, in dem man lebt und seinen Wohnsitz hat, ist aus Steuersicht der Wohnsitzstaat. Das Land, in dem gearbeitet und Einkommen erzielt wird, ist der sogenannte Quellenstaat. Damit es nicht zur doppelten Besteuerung kommt, gibt es zwischen den meisten Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), welches regelt, wo und in welcher Höhe steuern gezahlt werden müssen.

Es gibt auch gesonderte Doppelbesteuerungsabkommen. Beispiele sind Frankreich, die Schweiz und Österreich. Generell gibt es unter angrenzenden Ländern der Europäischen Union DBA, die die Besteuerung regeln. Wer in einem anderen Land tätig ist, in dem es kein DBA gibt, muss dort Steuern entrichten, wo sich auch der Arbeitsplatz befindet.

Übrigens: Wird das Einkommen im Ausland versteuert, sollte zusätzlich noch eine Steuererklärung in Deutschland abgegeben werden, um von steuerlichen Vorteilen wie zum Beispiel den Kinderfreibetrag profitieren zu können. Bereits im Ausland entrichtete Steuern werden von hiesigen Finanzämtern berücksichtigt.