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Betriebskosten steuerlich absetzen

Diese Betriebsausgaben sind nicht oder nur eingeschränkt absetzbar.

Vor allem Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen stoßen früher oder später zwangsläufig auf den Begriff “Betriebsausgaben”. Existenzgrüner sehen sich dem bereits ganz zu Beginn konfrontiert, denn Betriebsausgaben verschlingen eine Menge Geld.

Dabei handelt es sich um Geld, das in der Regel erstmal vorgeschossen werden muss, ohne überhaupt einen Umsatz bisher erzielt zu haben. Laut Steuerrecht sind Betriebsausgaben “Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind”. So eine Definiton hilft nicht unbedingt weiter.

Dieser Artikel befasst sich mit den Themen, was überhaupt Betriebsausgaben sind, wie diese in der Steuererklärung gehandhabt werden und welchen Einfluss diese auf Umsätze und Gewinne haben. Legen wir los.

Was sind Betriebsausgaben?

Vereinfacht gesagt, sind Betriebsausgaben Kosten, die betriebsbedingt generiert werden. Sie sind demzufolge auf ein betriebliches Handeln zurückzuführen. Das bedeutet wiederum, dass in erster Linie Geld, manchmal aber auch Sachgüter, abfließen. Betriebsausgaben stehen immer im wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb, dem Selbstständigen oder dem Freiberufler.

Betrieblich veranlasste Ausgaben mindern den Gewinn und stehen den erzielten Einnahmen gegenüber. Nicht immer herrscht bei den Finanzämtern Einigkeit darüber, welche Kosten anerkennt werden und welche nicht. Trotzdem wollen wir dir ein paar Praxisbeispiele an die Hand geben.

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Beispiele für Betriebsausgaben

Absetzbare Betriebsausgaben

  • Rohstoffe
  • Hilfsstoffe
  • Betriebsstoffe
  • Wareneinkäufe
  • Löhne und Gehälter
  • Mietkosten
  • Grundstücke
  • Gebäude
  • Maschinen
  • Fuhrpark
  • Materialkosten
  • Personalkosten
  • Fremdleistungen (z.B. Steuerberater)
  • Abschreibungen
  • Bürobedarf
  • etc.

Nicht absetzbare Betriebsausgaben

  • Kundengeschenke von mehr als 35 Euro pro Kalenderjahr
  • Aufwendungen, für die kein Gewerbe angemeldet wurde (Jagd, Gästehäuser etc.)
  • Geldbußen
  • Ordnungsgelder
  • Verwarngelder
  • Parteispenden
  • Aufwendungen für private Lebensführung
  • etc.

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Wann entstehen Betriebsausgaben?

Was viele nicht wissen, ist, dass bestimmte Betriebsausgaben auch geltend gemacht werden können, obwohl sie bereits vor der Existenzgründung entstanden sind. Es empfiehlt sich also, Rechnungen unbedingt aufzubewahren, um sie gegebenenfalls einreichen zu können.

Beispiele für vorweggenommene Betriebsausgaben:

  • Notarkosten
  • Finanzierungskosten
  • Reisekosten
  • Rechtskosten
  • Gründungskosten
  • Anlaufkosten
  • etc.

Die relevantesten absetzbaren Kosten für Selbstständige: