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Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) ‍‍schnell erklärt

Welche Beispiele gibt es und welchen Einfluss haben sie auf die Steuererklärung?

Noch vor ein ein paar Jahrzehnten ging es heiß her im Büro. Die Telefone brüllten lautstark durch die Räume, Zigarettenqualm vernebelte einem die Sinne, überall lag Druckerpapier herum und das Tippen auf alten Schreibmaschinen raubte einem jeden Nerv.

Heutzutage ist davon kaum noch etwas übrig geblieben. Die Telefone sind inzwischen auf Vibration gestellt, wichtige Nachrichten werden über Glasfaserkabel per Mail versandt, Raucher müssen in den Innenhof und Schreibmaschinen gehören längst der Vergangenheit an.

So modern der Büroalltag auch ist, ganz ohne Hilfsmittel werden wir wohl nie auskommen. Ob Drucker, Tacker, Locher oder nicht zu vergessen Kaffeemaschinen - all die Kleinigkeiten ergeben in der Summe auch einen Wert, der dem Finanzamt mitgeteilt werden muss. Und genau an dieser Stelle sprechen wir von geringwertigen Wirtschaftsgütern.

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Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter?

Per Definition ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut ein Gegenstand, der beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar ist. Hinzu kommt, dass er in der Anschaffung bzw. Herstellung einen bestimmten Wert nicht übersteiegen darf. GWG können sowohl von Arbeitnehmern als auch von Unternehmen genutzt werden.

Für GWG gelten besondere steuerliche Regelungen. Welche anzuwenden sind, hängt vom Kaufdatum ab und wird von der Nutzungsdauer bestimmt. Die festgelegten Werte können den sogenannten AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) entnommen werden.

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Beispiele für geringwertige Wirtschaftsgüter

  • Kaffeemaschinen
  • kleinere Möbelstücke
  • Datenträger
  • Werkzeuge
  • Lampen
  • Papierkörbe
  • Software
  • Telefone
  • Bilder
  • Diktiergeräte
  • etc.

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Geringwertige Wirtschaftsgüter in der Steuererklärung

Seit 2018 beträgt die Grenze für Sofortabschreibungen 800 Euro. Bis 2017 lag der Betrag noch bei 410 Euro. Geringwertige Wirtschaftsgüter können auch nach wie vor als Sammelposten zusammengefasst und steuerlich abgesetzt werden. Die Obergrenze dafür liegt bei 1.000 Euro.

Wirtschaftsgüter, die über dem Betrag von 800 Euro liegen (Anschaffung- bzw. Herstellungskosten), werden über die Nutzungsdauer der AfA-Tabellen abgeschrieben. Sammelposten werden dabei über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.

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Alles Wichtige im Überblick

  • GWG ist beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar
  • muss unersetzlich für die Arbeit eines Steuerzahlers sein
  • bis zu einem Wert von 800 Euro (952 Euro brutto) können Gegenstände als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht und sofort abgeschrieben werden
  • Gegenstände, die teurer sind, müssen über Nutzungsdauer abgeschrieben werden