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Warum die Börsenumsatzsteuer immer wieder im Gespräch ist

Noch immer denken viele, dass es sie gibt.

Die Börsenumsatzsteuer ist historisch bedingt im Volksmund überwiegend als Börsensteuer bekannt. Des Weiteren existiert die Bezeichnung Finanztransaktionssteuer (FTT) für die angesprochene Steuer. Die Börsenumsatzsteuer funktioniert wie eine Mehrwertsteuer und wird auf den Handel mit Börsenprodukten erhoben. 1991 wurde die Börsenumsatzsteuer durch das Finanzmarktförderungsgesetz in Deutschland aufgehoben. Seitdem ist die Wiedereinführung der Steuer kontrovers umstritten.

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Geschichte der Börsenumsatzsteuer in Deutschland

Zum ersten Mal in der deutschen Finanzgeschichte trat eine Kapitalverkehrsteuer im Jahr 1881 in Kraft. Das damalige Reichsstempelgesetz war angelehnt an das britische Vorbild “Stamp tax”. Die Anschaffung von bestimmten Wertpapieren wurde ab 1881 mit einer Stempelabgabe belastet. Unter Stempelabgabe ist im heutigen Sprachgebrauch eine Umsatzsteuer auf den Kauf von Wertpapieren, also Aktien und Fondsanteile, zu verstehen. Im Jahr 1885 wurden diese Gesetz konkretisiert: Der Handel mit Wertpapieren unterlag einem festgelegten prozentualen Steuersatz. In der Zeit der Weimarer Republik im Jahr 1922 wurde ein Kapitalverkehrsteuergesetz verabschiedet. In diesem Gesetz wurde die ehemalige Stempelabgabe bzw. Stemeplsteuer zu einer Gesellschaft- und Wertpapiersteuer ausgeweitet. Diese Steuer bestand 22 Jahre, bis sie im Zuge des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1944 abgesetzt wurde.

Nach Ende des Kriegs wurde sie jedoch schon 1948 wieder erhoben. Seit 1949 stand das Steuervolumen nicht mehr dem Haushalt der Bundesländer, sondern dem Bund zur Verfügung. Die Steuer war auf 2,5% vom Kurswert von festverzinslichen Wertpapieren festgelegt. Für öffentliche bzw. staatliche Anleihen wurde hingegen aus ökonomsischen Gründen nur eine Steuer von einem Prozent erhoben. Nach der Wende 1989 wurde die Steuer 1991 im Zuge des Finanzmarktförderungsgesetzes aufgehoben, da der deutsche Bundestag die Absicht hatte, den deutschen Finanzmarkt für Anleger attraktiver zu machen und auch im Ausland zu etablieren.

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Funktionsweise des Wertpapierhandels und Auswirkungen der Börsenumsatzsteuer

Um die Funktionsweise und die Absicht, die sich hinter einer Börsenumsatzsteuer verbirgt, zu verstehen, muss man zunächst betrachten, wie der Wertpapierhandel funktioniert.

Wertpapiere werden an der Börse gehandelt. Zu den bekanntesten Wertpapieren gehören Aktien. Aktien sind einfach ausgedrückt Anteile an Unternehmen. Entscheidend dafür, ob ein Aktienkurs steigt bzw. fällt, ist das Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Wenn viele Anleger eine bestimmte Aktie kaufen, steigt auch der Wert der entsprechenden Aktie und der Kurs steigt an.

Der Wertpapierhandel findet zwischen mehreren Finanzdienstleistern oder zwischen Finanzdienstleistern und privaten Anlegern statt. Zu Finanzdienstleistern gehören neben Banken auch Versicherungen und Hedgefonds.

Da es in Deutschland derzeit keine Börsenumsatzsteuer gibt, können Finanzdienstleister und private Anleger mit dem Handel von Aktien und anderen Wertpapieren hohe Gewinne erzielen. Der Umstand, dass Umsätze, die an der Börse erzielt werden, nicht versteuert werden, hat dazu geführt, dass sich ein automatisierter Wertpapierhandel entwickelt hat. Die Wertpapiergeschäfte, die vor allem zwischen mehreren Finanzinstituten erfolgen, würden von einer Börsenumsatzsteuer gebremst werden, da Abgaben an den Staat zu zahlen wären. Daher wird die Börsenumsatzsteuer oftmals als notwendiges Mittel für mehr Gerechtigkeit gefordert. Die jährlichen Mehreinahmen durch Börsenumsatzsteuern für Deutschland werden je nach Höhe der Steuer auf mehrere Milliarden Euro geschätzt. Bei gleichbleibender Marktsituation würden die Steuereinnahmen bei einem Steuersatz von 0,5% ca. 35 Milliarden Euro betragen. Finanzexperten sagen eine Stabilisierung der Finanzmärkte vorher, wenn eine entsprechende Kapitalverkehrsteuer erhoben werden würde. Jedoch kritisieren andere Experten, dass eine Börsenumsatzsteuer nicht nur die großen Finanzinstitute, sondern auch die privaten Anleger treffen würde. Daraus würde eine verringerte Liquidität der Märkte resultieren.

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Kapitalverkehrsteuern in anderen Staaten

Auch in anderen europäischen Ländern wurde die Börsenumsatzsteuer bereits abgeschafft. So gibt es in Luxemburg seit 1987, in Spanien seit 1988, in den Niederlanden seit 1990, in Dänemark seit 1999, in Österreich seit 2000, in Frankreich und Italien seit 2008 keine Kapitalumsatzsteuer mehr. In den USA existiert eine bundestaatsabhängige Vermögensverkehrsteuer. An der weltberühmten New York Stock Exchange Börse beläuft sich die Steuer auf 5 Cent pro Aktie. In der Schweiz gibt es immernoch eine vergleichsweise sehr hohe Börsenumsatzsteuer. Dort wird zwischen dem Kauf bzw. Verkauf von inländischen Wertpapieren, auf die ein Steuersatz von 1,5% erhoben wird, und dem Kauf bzw. Verkauf von ausländischen Wertpapieren, auf die ein Steuersatz von satten 3% erhoben wird, unterschieden.

Auch in Griechenland existiert eine Börsenumsatzsteuer von 0,15%, egal ob eine inländische oder ausländische Aktie verkauft bzw. gekauft wird. In Großbritannien gibt es seit 1986 die Stamp duty reserve tax für den Handel mit Aktien. Zu Zeiten der Finanzkrise in den Jahren 2008 und 2009 wurden damit umgerechnet immernoch rund 4 Milliarden Euro eingenommen.

Im asiatischen Industrieland Japan wurde die Börsenumsatzsteuer im Jahr 1999 aufgehoben. In der Volksrepublik China besteht zwar noch eine Börsensteuer von 0,1%, allerdings lediglich für den Käufer der Aktie.