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Bundeswehr: Was können Soldaten von der Steuer absetzen?

Soldaten können wie normale Arbeitnehmer Verschiedenes von der Steuer absetzen.

Soldaten können wie normale Arbeitnehmer und Selbstständige unterschiedliche Punkte von der Steuer absetzen. Teilweise ergeben sich hierbei sogar einige Besonderheiten. Eventuell kann es auch ausreichen, nur die sogenannte vereinfachte Steuererklärung einzureichen. Um möglichst viel Geld erstattet zu bekommen, sollten Soldaten die folgenden Tricks und Hinweise befolgen.

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Fahrten zum Betriebsgelände

Für alle Fahrten von der eigenen Wohnung zur sogenannten ersten Tätigkeitsstätte wird eine Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer bezahlt. Hierbei ist es egal, welches Verkehrsmittel genutzt wird. Wenn die Soldaten Fahrgemeinschaften nutzen, erhält jeder von ihnen die Pauschale. Mit der ersten Tätigkeitsstätte ist bei der Bundeswehr der Ort gemeint, an dem der Dienst verrichtet wird.

Das kann die Kaserne oder auch der Fliegerhorst sein. In einem Jahr kann ein Soldat maximal 4.500 Euro an Entfernungspauschale erhalten. Übrigens kann diese auch für Fahrten zum Mittelpunkt der Lebensinteressen beantragt werden. Damit sind Orte gemeint, an dem sich der Soldat aus diversen Gründen regelmäßig aufhält und emotional mit ihnen verbunden ist, wie zum Beispiel das Haus der Eltern oder Großeltern oder die Wohnung der Freundin.

Arbeitsmittel für berufliche Zwecke

Wenn ein Soldat zu hauptsächlich beruflichen Zwecken diverse Arbeitsmittel kaufen und unterhalten muss, kann er die Kosten in kompletter Höhe von der Steuer absetzen. Unter Arbeitsmittelkosten fallen beispielsweise der Kauf oder die Reinigung von Berufskleidung, der Kauf eines Laptops, Druckers oder diverser Fachliteratur. Wenn der Soldat die Belege nicht mehr hat, ist das nicht schlimm. Denn dann kann er ganz einfach eine Arbeitsmittelpauschale von 110 Euro im Jahr ansetzen.

Fahrten zu Auswärtstätigkeiten

Wenn Soldaten außerhalb des Betriebsgeländes tätig werden, können sie eine Dienstreisepauschale für den Hin- und für den Rückweg in Höhe von 30 Cent pro Kilometer in Anspruch nehmen und von der Steuer absetzen. Allerdings muss er dafür sein eigenes Auto nutzen und darf nicht bereits von der Bundeswehr die Kosten erstattet bekommen haben. Häufige Auswärtsfahrten eines Soldaten sind zum Beispiel Lehrgänge, Botenfahrten und Aufenthalte auf Truppenübungsplätzen.

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Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand

Für Auswärtstätigkeiten können Soldaten die Kosten für einen sogenannten Verpflegungsmehraufwand zurückverlangen. Allerdings ist das nur möglich, wenn der Arbeitgeber keine Mahlzeiten bereitstellt oder auch für die Kosten auf andere Weise aufkommt. Sind Soldaten länger als acht Stunden unterwegs, erhalten sie 14 Euro, für den vollen Tag sind es 28 Euro. Bei einer mehrtägigen Abwesenheit gibt es für den An- und Abreisetag außerdem 14 Euro.

Doppelte Haushaltsführung

Wenn ein Soldat seinen Dienst bei der Bundeswehr antritt und aus diesem Grund am jeweiligen Dienstort eine zweite Wohnung beziehen muss und seine erste Wohnung in einer anderen Stadt behalten will, kann er einige Kosten der neuen Wohnung steuerlich geltend machen. Dazu gehören zum Beispiel die Miet- und Nebenkosten, die Möbel und diverse andere notwendige Anschaffungen, der Rundfunkbeitrag oder auch die Fahrten zum Erstwohnsitz. Allerdings werden die Kosten für die doppelte Haushaltsführung frühestens ab dem fünften Jahr gezahlt, denn Versetzungen bis zu 48 Monate gelten als normale Auswärtstätigkeiten.

Beiträge zu den verschiedenen Berufsverbänden, Gewerkschaften und Ehrenämtern

Diverse Beiträge für verschiedene Berufsverbände und Gewerkschaften können in der Regel ganz steuerlich geltend gemacht werden. Gleiches gilt auch für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Berufsverbänden und Sportverbänden sowie auch für Spenden an Hilfsorganisationen.

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Umzüge

Auch die Kosten für beruflich notwendige Umzüge können Soldaten von der Steuer absetzen, wie zum Beispiel Fahrtkosten, Kosten für ein Umzugsunternehmen, Verpflegungsmehraufwand, eventuelle doppelte Mietzahlungen, Maklergebühren sowie Übernachtungskosten. Durch die Vorlage passender Belege werden die Ausgaben in vielen Fällen komplett erstattet. Alternativ kann ein Soldat eine Umzugskostenpauschale in Höhe von 730 Euro und ohne einen Nachweis beantragen.

Versicherungsbeiträge

Auch die Beträge für Versicherungen im Zusammenhang mit der Gesundheitsvorsorge und der Einkommenssicherung können von der Steuer abgesetzt werden, wie zum Beispiel von der Krankenversicherung, der Haftpflichtversicherung oder der Rentenversicherung.

Fortbildungs- und Ausbildungskosten

Fortbildungen und Seminare, die zur beruflichen Weiterbildung besucht werden, können ebenfalls als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden. Allerdings ist das nur möglich, wenn die Bundeswehr hierfür nicht schon finanziell aufkommt.