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Co-Working-Space in der Steuererklärung: Was kann ich absetzen?

Was es zu beachten gibt, erfährst du hier.

Die Arbeitswelt in der heutigen Zeit ist oft schnelllebig und verlangt alles von einem ab. Nicht selten fliegt man im Auftrag der Firma um den halben Globus, muss Überstunden machen und die Präsentation für das nächste Board Meeting noch am Samstag abends in den eigenen vier Wänden vorbereiten.

Wer dann noch Mutter bzw. Vater ist, weiß nur zu gut, wie stressig solch eine Arbeitswoche sein kann. Doch ein Workflow im Eiltempo ist kaum auf lange Sicht realisierbar, weswegen immer mehr Arbeitgeber ihren Angestellten die Möglichkeit zum Home Office anbieten.

Aber auch viele Freelancer und Selbstständige gehen ihrer Tätigkeit von zu Hause aus nach. Wem es dort zu eintönig wird, der greift auf ein Büro zurück, das sich weder im trauten Heim noch beim Auftraggeber befindet - die Rede ist vom sogenannten Co-Working-Space. Stellt sich die Frage, ob die Kosten dafür steuerlich berücksichtigt werden?

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Was bedeutet Co-Working-Space?

Das moderne Coworking stammt aus dem Silicon Valley, also aus den USA. Unter dem Begriff versteht man das Zusammenarbeiten mehrerer Personen oder Firmen. Das können Startups, Freelancer etc. sein. Ziel ist es, einen zeitlich flexiblen Arbeitsplatz anzubieten, der sich in einem offen gestalteten Büro befindet. Damit soll bezweckt werden, dass die einzelnen Parteien ins Gespräch kommen und zusammen arbeiten (co-working).

Kurz: In einem Co-Working-Space treffen Leute zusammen, die an neuen Projekten und Geschäftsideen zusammenarbeiten, ohne dabei räumlich voneinander getrennt zu sein. Inzwischen werden aber auch Büroräume an einzelne Personen oder Unternehmen vermietet, die unabhängig von anderen tätig werden. Es steht also nicht immer das Modell des flexiblen Zusammenarbeitens im Vordergrund.

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Co-Working-Space: Was es aus steuerlicher Sicht zu beachten gibt

Co-Working-Space ohne Mobilar

Im Co-Working-Space können Personen nur wenige Stunden in der Woche oder aber auch über mehrere Monate hinweg arbeiten. Einen Unterschied gibt es aus steuerlicher Sicht dabei nicht. Einzig der Aspekt der Ausstattung des Co-Working-Spaces spielt für den Fiskus eine entscheidende Rolle.

Freelancer und Co., die nur gelegentlich in einem Co-Working-Space tätig sind, nutzen in der Regel einen angemieteten Arbeitsplatz, der komplett ausgestattet ist. Das heißt, Bürostuhl, Schreibtisch und Drucker sind bereits vorhanden. Es wird nur noch der Laptop und das Smartphone mitgebracht. In diesem Fall wird in der Regel nur die Miete für den Arbeitsplatz fällig, die dann von der Steuer abgesetzt werden kann.

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Co-Working-Space ohne Mobilar

Es gibt in Deutschland viele Co-Working-Spaces, die einzig eine Fläche innerhalb eines Raumes zur Vermietung anbieten. Sie verzichten dabei komplett auf Mobilar. Das hat zwar den Vorteil, dass die Miete dementsprechend günstiger ausfällt, allerdings muss der Bürobedarf angeschafft werden.

So können neben der Miete auch Kosten für beispielsweise Bürostuhl, Schreibtisch, Laptop, Smartphone, Drucker etc. in der Steuererklärung angesetzt werden.

Überblick über absetzbare Posten

  • Aktentasche
  • Aktenkoffer
  • berufsbezogene Bücher und Zeitschriften
  • Diktiergeräte
  • Schreibtisch
  • Schreibtischlampe
  • Werkzeuge
  • anteilig Laptop
  • Büromöbel
  • Telefon
  • Telefax
  • Zubehör für den Computer
  • etc.